Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthaltserlaubnis-EU für EU-Bürger Angehörige (Gelesen: 1.429 mal)
kirilb
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 74

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bulgarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis-EU für EU-Bürger Angehörige
04.01.2007 um 10:50:11
 
Dass die Angehörige der EU-Bürger Aufenthaltserlaubnis-EU eine bekommen können ist mir klar. Aber zu was genau berechtigt sie?

Meine Frau ist Russin und hat zur Zeit §18 AufenthG (mit Studium in Deutschland), aber nur bis Ende Mai. Ich bin bulgarischer Bürger auch mit §18 AufenthG bis vor kürzem, unbefristeter Arbeitsvertrag.

Dass sie in Deutschland einreisen und bleiben kann, ist auch klar. Aber die Frage ist: Ist das ein Aufenthaltstitel im Pass? Wie lange gilt das? Darf sie auch visafrei in die anderen EU Staaten oder nur Schengen Staaten einreisen? Vielleicht auch andere Vorteile?
Danke im voraus!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis-EU für EU-Bürger Angehöri
Antwort #1 - 04.01.2007 um 11:08:40
 
Anrecht durch §3 FreizügG
Bedingung: Wohnung zusammen mit Freizügigem EU-Bürger.

Lt §5 RL 2004/38/EG befreit die "Aufenthaltskarte" nach §10 vom Visumserfordernis für ALLE EU-Staaten. Ein Aufenthalt ist damit bis zu drei Monaten (ohne Begleitung durch den EU-Bürger) möglich. Bei Reisen in nicht Schengen-Staaten (zB UK) würde ich aber trotzdem vorher nochmal bei der jeweiligen Botschaft nachfragen. "Recht" ist eine Sache, aber an der Grenze von einem Grenzer abgewiesen zu werden eine andere. Schließlich passt der EUGH nicht in die Jackentasche ...
Im Schengen-Gebiet sollte es aber mit Aufenthaltskarte kein Problem geben.

Zitat:
(2) Von Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 oder gegebenenfalls den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften lediglich ein Einreisevisum zu fordern. Für die Zwecke dieser Richtlinie entbindet der Besitz einer gültigen Aufenthaltskarte gemäß Artikel 10 diese Familienangehörigen von der Visumspflicht.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis-EU für EU-Bürger Angehöri
Antwort #2 - 04.01.2007 um 22:12:19
 
kirilb schrieb am 04.01.2007 um 10:50:11:
Meine Frau ist Russin und hat zur Zeit §18 AufenthG (mit Studium in Deutschland), aber nur bis Ende Mai. Ich bin bulgarischer Bürger auch mit §18 AufenthG bis vor kürzem, unbefristeter Arbeitsvertrag.

Dass sie in Deutschland einreisen und bleiben kann, ist auch klar. Aber die Frage ist: Ist das ein Aufenthaltstitel im Pass? Wie lange gilt das? Darf sie auch visafrei in die anderen EU Staaten oder nur Schengen Staaten einreisen? Vielleicht auch andere Vorteile?
Danke im voraus!


Wenn Du eine Arbeits- und passende Aufenthaltserlaubnis hast, kann Deine Frau eine Aufenthaltserlaubnis-EU bekommen.

Sie kann kostenlose Visa für die EU-Staaten bekommen, die nicht zu Schengenland gehören, unter der Bedingung, daß sie mit Dir einreist oder Dir nachfolgt. Und wenn mich nicht alles täuscht, sollte Deine Frau auch nach Ende Mai arbeiten dürfen.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema