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Als Deutscher die irakische Staatsangehörigkeit be (Gelesen: 1.407 mal)
stussy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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03.01.2007 um 23:06:00
 
Hallo,
ich habe einige Fragen zur irakischen Staatsangehörigkeit:

Zu meiner Person:
Ich bin in Deutschland geboren, 21 Jahre alt, irakischer Vater, deutsche Mutter.

Durch meine Geburt in Deutschland habe ich automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt. Nun fühle ich mich nicht nur als Deutscher, sondern auch als Iraker und würde gerne eine doppelte Staatsbürgerschaft bekommen.
Ist dies überhaupt möglich?
Falls ja, hat man dadurch irgendwelche Nachteile bzw. Verpflichtungen?
Z.B. gibt es in Deutschland ja den Wehrdienst. Können ähnliche irakische Verpflichtungen auf mich zukommen. Z.B. wenn ein Krieg ausbricht, dass ich eingezogen werde?

LG stussy
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Ralf
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Antwort #1 - 04.01.2007 um 00:03:42
 
stussy schrieb am 03.01.2007 um 23:06:00:
irakischer Vater, deutsche Mutter.


Mir scheint, es besteht schon eine doppelte Staatsangehörigkeit. Mal bei der irakischen
Botschaft erkundigen.

Zitat:
Falls ja, hat man dadurch irgendwelche Nachteile bzw. Verpflichtungen?

Natürlich hat man als Mehrstaater nicht nur Rechte gegenüber 2 (oder mehr) Staaten,
sondern auch Pflichten. Die Wehrpflicht ist nur eine davon, evtl. kann man auch
im anderen Staat z.B. steuerpflichtig sein.
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stussy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 04.01.2007 um 02:01:35
 
Kann das denn sein, dass man schon beide Staatsangehörigkeiten besitzt, ohne etwas davon zu wissen... selbst meine eltern meinen ich hätte diese nicht, da sie dies nie beantragt haben... aber ich habe auch mal gehört, dass man beide automatisch erlangt...
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inge
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Antwort #3 - 04.01.2007 um 11:17:16
 
Zitat:
aber ich habe auch mal gehört, dass man beide automatisch erlangt

Für die deutsche StA (bei Vorliegen der Voraussetzungen) ist das richtig.
Bei allen anderen Staaten gilt dann deren jeweiliges Staatsangehörigkeitsrecht.

Ich würde mir allerdings überlegen, ob eine "innere Verbundenheit" zu einem Staat immer grundsätzlich auch schriftlich fixiert werden muss - jedenfalls wenn ich abgesehen von Besuchsreisen keine weiteren Kontakte dahin plane.
Im Bedarfsfall läßt sich eine "innere" Verbundenheit schneller lösen als eine "schriftliche" ...

Solltest du die irakische StA allerdings schon jetzt besitzen (durch Automatismus) wäre zu klären, ob du dir darüber schon jetzt einen Nachweis besorgen solltest (bzw. einen Nachweis über die Nichtangehörigkeit zum Irak) falls dies später mal benötigt wird.
Wegen der aktuellen Lage und der offensichtlichen praktischen Probleme, würde ich aber wohl vorerst davon Abstand nehmen.
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