Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Einbürgerungsurkunde (Gelesen: 15.626 mal)
Vladimir
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 52

Friedberg, Hessen, Germany
Friedberg
Hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsurkunde
Antwort #30 - 14.03.2007 um 19:24:35
 
Hallo. heute habe ich ein Schreiben vom Einbürgerungsbüro Darmstadt. ich stehe noch immer unter Schock. da schreibt die Sachbearbeiterin, dass ich die Voraussetzungen für Einbürgerung noch nicht erfülle, weil ich keinen Nachweis einer erfolgreichen Telnahme an einem Integrationskurs beigefügt habe. das habe ich aber getan. ich habe heute die Originale und Kopien dazu geschickt. das heißt in Prinzip, daß mein Antrag auf Einbürgerung einfach über drei Monate rumgelegent hat, ohne daß er bearbeitet wird, Informationen eingeholt werden usw. man hat die Nachweise einfach übersehen .....Alptraum!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.046

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsurkunde
Antwort #31 - 14.03.2007 um 21:36:13
 
§ 10 (3) StAG: "Weist ein Ausländer durch eine Bescheinigung nach § 43 Abs. 3 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nach, wird die Frist nach Absatz 1 auf sieben Jahre verkürzt."

Hast du diese Bescheinigung?
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Vladimir
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 52

Friedberg, Hessen, Germany
Friedberg
Hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsurkunde
Antwort #32 - 13.04.2007 um 09:06:01
 
Hallo,

ich wusste nicht, daß ich diese Bescheinigung haben sollte. die ganze Teilnahme am Integrationskurs endet mit dem Zertifikat Deutsch. das Zertifikat habe ich vorgelegt. ich habe beim BAMF angerufen. nach hin und her hat mich das BAMF doch gefunden, und die Bescheinigung mit dem Datum 20.03.2007 ausgestellt, die ich umgehened an das Regierungspräsidium Darmstadt mit drei leltzten Lohnabrechnungen geschickt habe. wegen dieser fehlenden Bescheinigung und das 3-monatige Schweigen vom Regierungspräsidium Darmstadt wurde mein Antrag nicht bearbeitet, da bin ich sicher. das heißt, ich weiß jetzt auch nicht, ob man sich meinem Antrag gewdmet hat. vom Regierungspräsidium habe ich nichts mehr gehört
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Vladimir
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 52

Friedberg, Hessen, Germany
Friedberg
Hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsurkunde
Antwort #33 - 02.05.2007 um 20:02:12
 
Hallo,

ich habe die Einbürgerungszusicherung bekommen, und habe die Entlassung aus der moldauischen Staatsangehörigkeit beantragt. bei mir ist noch etwas dazugekommen. ich habe die rumänische Staatsangehörigkeit im Jahre 2001 beantragt, und sie November 2002 bekommen. 2003 habe ich die moldauischen Unterlagen zur Umschreibung abgegeben, aber den Vorgang Mai 2004 als abgelehnt zurückbekommen. es gab eine Unstimmigkeit beim Namen meines Vaters. also mußte ich alles von vorne anfangen. danacj kam es noch dicker, und zwar wurden die alten Staatsangehörigkeitsurkunden abgeschafft und man mußte eine neue beantragen. die Schlangen waren lang vor den Behörden, also habe ich das Ganze augegeben. nach Beitritt Rumäniens zur EU kriege ich Auskunft, was mehr Höresagen ist, daß die rumänischen Behörden die alten Urkunden wieder gelten lassen. ich habe einen Antrag jetzt zur Klärung meines Standes um die rum. Staatsangehörgkeit gestellt, damit ich Gewissheit habe ob ich die rum. StA habe oder nicht. sollte isch rausstellen, daß ich nach neuen Regeln die rum. Sta seit November 2002 besitze, muß ich das Regierungspräsidium in Kenntnis darüber setzen? ich habe gelesen, daß zwischen Rumänien und Deutschland das Abkommen über beiderseitige Anerkennung von Doppelstaatsangehörigkeit seit 01.01.2007 in Kraft getreten ist, also mußte es keine Folge für die deutsche StA haben. bitte um Beschied/Rat
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.046

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsurkunde
Antwort #34 - 02.05.2007 um 21:22:21
 
Vladimir schrieb am 02.05.2007 um 20:02:12:
sollte isch rausstellen, daß ich nach neuen Regeln die rum. Sta seit November 2002 besitze, muß ich das Regierungspräsidium in Kenntnis darüber setzen? 

Ja. Am besten jetzt schon mitteilen, dass da etwas im Busch ist. Erspart
späteren Ärger. Zwinkernd

Zitat:
ich habe gelesen, daß zwischen Rumänien und Deutschland das Abkommen über beiderseitige Anerkennung von Doppelstaatsangehörigkeit seit 01.01.2007 in Kraft getreten ist,

Das ist kein Abkommen, sondern eine Frage der Gegenseitigkeit gemäß
§ 12 (2) StAG. Siehe auch hier:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/gegenseitigkeit.htm

Zitat:
also mußte es keine Folge für die deutsche StA haben.

Gegenseitigkeit bedeutet: Deutschland fordert nicht die Aufgabe der
bisherigen Staatsangehörigkeit. Beim Erwerb einer anderen Staatsange-
hörigkeit sieht es aber etwas anders aus, siehe hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1178089977
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Vladimir
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 52

Friedberg, Hessen, Germany
Friedberg
Hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsurkunde
Antwort #35 - 03.05.2007 um 16:21:29
 
Nachricht an Ralf:  diese Info ist mehr Hörensagen, und nichts konkretes. ich habe per Vollmacht den Besitz oder Nichtbesitz der rum. StA überprüfen lassen. es würde komisch klingen, daß ich vermute, ich hätte die rum. StA, aber habe keinen Antrag zur Überprüfung gestellt. per Telefon läßt sich das nicht klären. in Bukarest gibt es riesengrosse Schlangen vor den Einbürgerungsbüros. das Verfahren als solches dauert 3-4 Monate .......
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema