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Werden die Tagessätze aufgehoben? (Gelesen: 4.506 mal)
Michael B.
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Werden die Tagessätze aufgehoben?
03.01.2007 um 17:00:23
 
Hallo,

Ein Freund (A) hat 30 Tagessätze von der Behörde wegen einer Straftat bekommen. Nun kann er nicht abgeschoben werden da keine Staatsangehörigkeit vorhanden ist und er auch Duldung hat. Nach Aufenthaltserlaubsnis-Antrag wurde das auch abgelehnt wegen dieser Straftat. Werden die 30 Tagessätze irgendwie, irgendwann aufgehoben? Wenn ja nach wieviel Jahren?


Mfg
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inge
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Antwort #1 - 03.01.2007 um 17:27:30
 
Zitat:
da keine Staatsangehörigkeit vorhanden ist

Hat nicht? Oder ist einfach nicht bekannt, da keine Papiere vorhanden sind und er seine Herkunft nicht angibt/falsch angibt?

Für die Erteilung einer AE gibt es mehr als eine Voraussetzung und eine Verurteilung zu 30 TS steht der Erteilung einer AE nicht grundsätzlich entgegen. Ich vermute mal, dass er aus ganz anderen Gründen keine AE kriegt und deswegen momentan halt nur ne Duldung halt.

Genaugenommen heisst seine Duldung ja jetzt bereits: "GEH HEIM!" und warum sollte er eine AE überhaupt bekommen?

VAH BMI:
Zitat:
55.2.2.3.1 - Eine Straftat, die zu einer Verurteilung bis zu dreißig Tagessätzen geführt hat, ist geringfügig (siehe aber Nummer 55.2.2).
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Michael B.
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Antwort #2 - 03.01.2007 um 18:09:28
 
Weil er bereits seit über 17 Jahren hier lebt und eine Familie mit 8 Personen ist und er Ungeklärten Status hat. Wo soll er den heim gehen?
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inge
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Antwort #3 - 03.01.2007 um 18:14:51
 
"ungeklärt" ist halt immer schlecht. Warum ist der Status ungeklärt? Wo kommt er her?
Wenn er keine Papiere hat und nicht nachweisen kann, dass er sich darum kümmert, wird's auch in Zukunft mit AE schwierig. Selbst die Bleiberechtsregelung könnte evtl nicht zutreffen, falls eine Passlosigkeit selbst verschuldet (um einer Abschiebung zu entgehen) ist.
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Antwort #4 - 03.01.2007 um 18:17:11
 
Der Pass ist auf jedenfall verloren gegangen ein weiterer Antrag bei der libanesischen Behörde wurde abgelehnt.

Bzgl. der Bleiberecht Regelung kann er den jetzt eigentlich eine Arbeit besorgen und sobald er eine Hat die Aufenthalt bekommen? Bzw. stehen da die Tagessätze nicht im Weg?
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Antwort #5 - 03.01.2007 um 18:24:08
 
Bei der Bleibrechtsregelung bleiben bis 50 TS außer Betracht.
Allerdings muss die Passpflicht erfüllt sein und es gilt:
Zitat:
6.1. die die Ausländerbehörde vorsätzlich über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände
getäuscht haben,
6.2. die behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung vorsätzlich hinausgezögert
oder behindert haben,

-> bekommt kein Bleiberecht.

Zitat:
Antrag bei der libanesischen Behörde wurde abgelehnt

Begründung? Ablehnung schriftlich? Ablehnung ABH mitgeteilt? Was sagt die ABH?
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Michael B.
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Antwort #6 - 03.01.2007 um 18:54:37
 
Was ist ein "La C pa Se" oder ungefähr so hört es sich an: "la se-passe" ist das der pass oder wie? was passiert wenn er das findet bzw. es von der libanesischen behörde beantragt bekommt, da er seit jahren nicht mehr in libanon war haben sie auch keine identität mehr von ihm deshalb auch kein antrag auf pass ersatz.
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inge
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Antwort #7 - 03.01.2007 um 19:08:51
 
Laissez-Passer? Ist AFAIK so ne Art Notreisepass.
Wenn er denn hat oder bekommen kann, kann er seiner Ausreisepflicht nachkommen. Hat er den nicht oder bekommt keinen, kann er auch keine AE bekommen.

Wenn er den zB "findet" hat er offensichtlich 17 Jahre lang versucht, die deutschen Behörden zu verar...

Fakt (scheint zu sein), dass er Libanese und ausreisepflichtig ist. Alles andere kan man sich leicht ausrechnen.
Bleiberecht nach jahrelanger Passunterdrückung scheint jedenfalls ausgeschlossen zu sein.
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Antwort #8 - 03.01.2007 um 19:12:51
 
Mir ist wichtig was passiert wenn er ihn findet Laissez-Passer, was heißt verarschen er hat ja keine Identität verschleiert usw., sondern es ist wirklich zuerst abhanden gekommen. Und er hat ihn seit ca. 1-2 Jahren gefunden weiß aber nciht genau was er tun soll , den er weiß nicht was passiert wenn er ihnen denen übergibt. Er hat eine 7 köpfige Familie und möchte das nicht einfach so hinnehmen. Da Alle Kinder in die Schule gehen und der älteste 16 Jahre ist.
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Antwort #9 - 04.01.2007 um 00:36:58
 
a) Sobald er im Besitz eines Passes ist, muss er diesen bei der ABH vorzeigen. Dazu ist er verpflichtet, alles andere ist ein klarer Gesetzesbruch.

b) Ein Pass verschwindet nicht für mehrere Jahre, um dann ganz zufällig wieder aufzutauchen. Dies sagt jedenfalls die normale Lebensferfahrung.

Er hat eine Duldung, also ist er ausreisepflichtig. Sobald er einen Pass hat könnte die Ausreisepflicht vollziehbar sein.

Zitat:
der älteste 16 Jahre ist

D.h. obwohl er wußte dass er kein Recht hat in D zu sein, hat er einfach schon mal locker 5 Tatsachen geschaffen?

Ehrlich gesagt, möchte ich gar nicht sagen was ich denke. Jedenfalls ... und wech
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 04.01.2007 um 08:24:46
 
Hi,

ich denke die Sache ist relativ leicht zu beantworten.

- Duldung heißt Ausreiseverpflichtung
- ungeklärte Staatsangehörigkeit gibt es in der Welt nicht, sondern heißt, dass
   die dt. Behörden keine Nachweise über die tatsächliche ID hat
- ungeklärte Identitäten werden ganz sicher aufgeklärt werden (in vielen Fällen
   stellte sich heraus, dass es sich türkische Staatsangeh. handelte  Zwinkernd)
- langjähriger Aufenthalt und Kindern verhelfen nicht automatisch zum 
  rechtmäßigen Aufenthalt   
- Inanspruchnahme der Bleiberechtsregelung ohne Vorlage von Pässen oder      
   endgültiger Klärung der Identität und Staatsangehörigkeit ist nicht möglich
- Verlust von Pässen und Wiederauffinden nach Jahren ist mehr als unglaubwürdig
   und dokumentiert eindeutig die Passunterdrückung zur Verhinderung der
   Aufenthaltsbeendigung


Tip:
Bevor nunmehr alles auffliegt und eine Abschiebung etc. erfolgen wird und muss sollte sich Dein Freund dazu entschließen, die vorhandenen Dokumente der ABH vorzulegen und auf freiwilliger Basis auszureisen.



DC
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 04.01.2007 um 22:02:26
 
Zitat:
- ungeklärte Staatsangehörigkeit gibt es in der Welt nicht, sondern heißt, dass
  die dt. Behörden keine Nachweise über die tatsächliche ID hat


Es gibt auch Behörden, die 'ungeklärt' schreiben, obwohl sie das lt. Rechtsprechung eigentlich nicht tun sollen, wenn die Herkunft bekannt, aber z.B. der Herkunftsstaat zerfallen ist.

Gruß, ULF
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Antwort #12 - 04.01.2007 um 22:23:25
 
Zitat:
obwohl sie das lt. Rechtsprechung eigentlich nicht tun sollen,


Welche ?

mal ernsthaft, mir ist bisher keine Entscheidung bekannt, die z.B. bei der Staatsangehörigeit UdSSR noch ernsthaft auf dieser Eintragung bestünde. Kommen dann keine weiteren Nachweise , was soll dann mhr als ungeklärt stehen ? Staatenlos ? Wohl eher nicht, da erstmal feststehen müßte , dass keine der zahlreichen Nachfolgerepubliken als "Inanspruchnehmer" in Frage käme.

Denn staatenlos ist nur der, welcher von keinem Staat in Anspruch genommen wird Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Michael B.
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Antwort #13 - 05.01.2007 um 01:05:58
 
also mein kollege hatte mal durch einen anwalt einen passersatz angefordert bei der libanesischen behörde, diese jedoch wurde abgelehnt weil er keine identität mehr dort hat bzw. er erst vorweisen muss das er in deutschland eine staatsangehörigkeit hat. Leider verstehe ich das selber nicht. Er hat sogar sein alten Pass mal von einem Dolmetscher übersetzen lassen. Doch das wirkt nicht. Er hat auf jedenfall keine Ausweisung verhindert, 2 mal unterschrieben für eine Ausreise bisher nie was passiert. Wie kann das. Wieso dann einfach die Ablehnung. Die Kinder haben alle hier gelebt und ich glaube kaum das die sich so schnell an eine komplett andere kultur und komplett anderem Land anpassen werden. Alle Kinder sprechen sogar fließend Deutsch.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 05.01.2007 um 08:05:32
 
Hi Michael,

eine AE kann nicht grundsätzlich jedem erteilt werden, die vorweg.
Die gestzl. Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein. Wenn dann der Aufenthalt legalisiert werden soll, dann sollte doch zumindest klar sein, um wen
(Identität und Staatsangehörigkeit) es sich dabei handelt. Ausweisungstatbestände dürfen selbstverständlich auch nicht vorliegen und diese liegen vor bei einer Verurteilung mit einer Strafe die erheblich ist. Dieses ist bei 30 Ts gegeben. Es muss also im eigenen Interesse liegen die ID zu klären.

Natürlich sind bei Geduldeten immer die Kinder die Leidtragenden. Wären sie gefragt worden, hätten sie es womöglich anders und besser gemacht aber dennoch teilt diese Familie das Schicksal vieler ausreisepflichtiger Ausländer
und nimmt sicher keine besondere Stellung ein, die besonders berücksichtigt
werden müsste.
Es ist erfahrungsgemäß wenig hilfreich sich auf die Kinder und deren Situation
zu beschränken, sondern es muss erfüllt werden, was der Gesetzgeber so gewollt hat.



DC
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