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einreisesperre (Gelesen: 5.245 mal)
cifci
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: italienisch
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01.01.2007 um 21:00:27
 
hallo
habe schon vor ca.2 monaten hier mein problem geschildert.also mein freund wurde von baden württemberg in die türkei am 16.11.06 abgeschoben nach 16 tage abschiebehaft weil er nicht freiwillig ausreisen wollte und er hatte kein pass.aufjedenfall bin ich mitgeflogen und wir wollen heiraten und schwanger bin ich auch.meine fragen:
1)nach heirat zurück nach deutschland was muss ich als erstes machen?
2)woher weiss ich ob und wie lang er eine sperre hat?
3)wie kann man eine sperre aufheben wenn möglich?
4)kann ich alles aus auch von der türkei machen da ich schon mal dort bin?
5)wo beantrage ich das visum wie lang dauert es?habe jetzt italienische und deutsche staatsangehörigkeit werde mit dem deutschen pass heiraten
6)wie hoch sind die abschiebekosten wie un wo muss bezahlt werden?

VİELEN DANK İM VORRAUS
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 01.01.2007 um 21:13:24
 
Auch wenn Dir die Antworten auf Deine Fragen vor 2 Monaten nicht gefallen haben, hat sich doch am Sachverhalt nichts geändert und die Gesetzeslage auch nicht.
Was erwartest Du also, die Antworten werden die gleichen sein wie damals.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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cifci
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: italienisch
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Antwort #2 - 01.01.2007 um 21:18:16
 
hallo
also kann mich nicht erinnern das ich diese fragen vor 2 monaten gestellt habe
wegen einreisesperre und etc. waere nett antworten zu bekommen
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garfield2008
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehefrau Vietnam
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Antwort #3 - 01.01.2007 um 22:25:29
 
H(a)i,

eigentlich wurde in http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1162906834/46#46 schon alles gesagt.
Und so wie ich den Thread gelesen habe bin ich der Meinung, das im Moment Dein Ex als der Vater des Kindes gelten wird.

mfg
Thomas Böttcher
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 02.01.2007 um 10:15:55
 
Hallo Pucci31,

auch ich habe in deinem alten Thread umfangreich geantwortet und deshalb bin ich auch erstaunt, dass du die Ratschläge von damals nicht aufgreifst.

Aber damit du hier nochmal den gleichen Rat erhälst:

Lass dir eine Vollmacht von deinem Freund ausstellen und gehe zur abschiebenden Behörde, um alles dort zu regeln. Da du weder mit ihm verheiratet bist noch das Kind geboren ist, wird derzeit von der Türkei aus wahrscheinlich nichts zu regeln sein !

Die Vollmacht sollte folgendermaßen aussehen:

Name, Vorname                                       Ort, Datum


Ich,
Name, Vorname
bevollmächtige
..... (Pucci31)
wohnhaft.......
gegenüber den Ausländerbehörden in Deutschland alle meine ausländerrechtlichen Angelegenheiten zu regeln.

Unterschrift

Proll
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cifci
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: italienisch
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Antwort #5 - 03.01.2007 um 19:06:21
 
hallo garfield
also solang ich nicht geschieden bin gilt mein ex als vater des kindes was geschieht wenn des kind da ist und ich bin noch nicht geschieden?


wie lang bekommt man in der regeld eine einreisesperre und auf wieviel kann verkürzt werden?

DANKE FÜR DİE ANTWORTEN
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cifci
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: italienisch
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Antwort #6 - 03.01.2007 um 19:10:29
 
HALLO PROLL

sobald ıch verheıratet bın kann ıch dann alles von der türkeı aus benatragen oder geht des nur von der auslaenderbehörde dıe ıhn abgeschoben haben aus?und wıe hoch dıe kosten sınd und wegen eınreısesperre und vısum  wırd mır das alles von der behörde dort gesagt?
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #7 - 03.01.2007 um 19:18:55
 
Hallo pucci

Zitat:
hallo garfield
also solang ich nicht geschieden bin gilt mein ex als vater des kindes was geschieht wenn des kind da ist und ich bin noch nicht geschieden?

sagte er doch bereits, Vater des kindes ist dein (noch) Ehemann.

Zitat:
wie lang bekommt man in der regeld eine einreisesperre und auf wieviel kann verkürzt werden?

Die Einreisesperre gilt immer erstmal fuer immer bzw. bis zum 90. Lebensjahr.
Falls sich etwas am sachverhalt aendert, zB Kind mit einer deutschen/EU'lerin oder mit ihr verheiratet, kann diese Sperre verkuerzt werden, das musst du mit deiner ABH ausmachen.

Zitat:
und wıe hoch dıe kosten sınd und wegen eınreısesperre und vısum  wırd mır das alles von der behörde dort gesagt?

Das kann dir nur deine ABH sagen.

Ich wuerde dir empfehlen deinen alten thread genau durchzulesen, das steht alles relevante drinnen.
Ansonsten kann ich nur sagen das du dich scheiden lassen solltest so schnell wie nur moeglich, sonst ist das Kind vom deinem Nochehemann und heiraten kannst du dann auch nicht Griesgrämig
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cifci
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: italienisch
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Antwort #8 - 03.01.2007 um 19:56:49
 
hallo makia
ıst egal wo ıch des alles erledıge also egal welche ABH oder unbedıngt dıe dıe abgeschoben hat?
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 03.01.2007 um 19:59:27
 
Hallo,

es ist nicht egal.

Wenn eine Ehe geschlossen worden ist, wird für die Einreise de ABH zuständig, in deren Bezirk der zukünftige eheliche Wohnsitz liegt. Aber diese dann neue ABH entscheidet über die Befristung der Einresesperre  im Einvernehmen mit der ABH die die Sperre verfügt hat.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #10 - 05.01.2007 um 23:09:59
 
Zitat:
also solang ich nicht geschieden bin gilt mein ex als vater des kindes was geschieht wenn des kind da ist und ich bin noch nicht geschieden?


Lies mal
hier
(BGB bzgl. Vaterschaft).

Was ich auf die Schnelle herauslese (und hoffentlich jetzt nichts Falsches schreibe):
Solange Du noch verheiratet bist, kann der biologische Vater das Kind nicht anerkennen, eine solche Anerkennung wäre ungültig.

Dein (Noch)Ehemann gilt als Vater und muss die Vaterschaft anfechten (wird er sicherlich gerne tun, damit er keinen Unterhalt zahlen muss).  Eine abgegebene Vaterschaftsanerkennung des biologischen Vaters wird aber erst mit Rechtskraft der Scheidung wirksam.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 07.01.2007 um 19:28:07
 
Janna schrieb am 05.01.2007 um 23:09:59:
Dein (Noch)Ehemann gilt als Vater und muss die Vaterschaft anfechten (wird er sicherlich gerne tun, damit er keinen Unterhalt zahlen muss).


Mir war so, als könnte auch das Kind anfechten.

Gruß, ULF
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #12 - 07.01.2007 um 20:08:12
 
ulf schrieb am 07.01.2007 um 19:28:07:
Mir war so, als könnte auch das Kind anfechten.

Stimmt! Siehe z. B.
hier


Viele Grüße
Janna
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