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Frage, wegen Verfahrensweisen der Konsulate (Gelesen: 2.071 mal)
salihbey
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Protanto Quid Retribuamus?


Beiträge: 10

Mössingen, Baden-Württemberg, Germany
Mössingen
Baden-Württemberg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Frage, wegen Verfahrensweisen der Konsulate
30.12.2006 um 21:40:26
 
Ich habe eine Frage, wegen Verfahrensweisen der Konsulate

Meine Frau ist türkische Staatsbürgerin und wird bald ein Kind auf die Welt bringen.
Ihre Mutter lebt in Ankara/Türkei. Ihre Mutter ist geschieden und hat zwei weitere Kinder die erwachsen und aus dem Haus sind. Sie besitzt eine Eigentumswohnung an der Ägaischen Küste und ist Rentnerin und 54 Jahre alt.
Wir wollten dass sie in die BRD kommt um erstens dass sie ihr Enkelkind sieht und nebenbei auch ihre Tochter, also meine Frau in der ersten Zeit ein wenig behilflich ist da man nach einer Geburt ein wenig lädiert ist. Es ist unser erstes Kind. Sie hatte am 28 12 2006 einen Termin für Visumerteilung in der deutschen Botschaft von Ankara. Alle Papiere samt Einladung und Gehaltsnachweise und KV und alles was erforderlich  ist lag vor. Auch eine Bescheinigung des Frauenarztes dass eben meine Frau bald ein Kind auf die Welt bringt und sie auch dabei sein wollte. Flugtickets liegen auch vor, festdatiert und unveränderlich. Die Visumsdauer sollte identisch mit der Daten der Flugtickets sein. Das wären ungefähr 2,5 Monate. Die Dame die die Papiere entgegennahm war wohl sehr verständnisvoll und hat sich wohl alles angehört, Sachen wie eben dass ihre in der BRD lebende Tochter ein Kind erwarte und sie deswegen indie BRD wolle und hat die Bescheinigung vom Frauenarzt nicht gewollt, da sie ja bescheid wisse. Anbei wurde sie gefragt wo der Ex Ehemann leben würde und wo die Kinder seien und so weiter. Nun heute am 30 12 2006 kam eine Ablehnung mit der klassischen Stempel im Pass und das Schreiben mit der klassischen bedauerns Schreiben. Nun frage ich mich ob die Damen und Herren, die die Visumsanträge entgegennehmen die Gespräche sich irgendwie aufschreiben und dann samt Unterlagen zum Visavergabestelle weiterleiten oder der Mensch in der Visavergabestelle bloss die Papiere zur Gesicht kriegt die die Dame am Empfang entgegennimmt.

Ein Widerspruch würde lediglich die Frage nach dem Warum beantworten, aber ein Bekannter der im Konsulat arbeitet hat unter der Hand gesagt, weil sie ledig sei, könnte es sein dass sie nicht mehr in die Türkei retour kehren wollen würde.
Mir kommt es fast vor dass die Visumsvergabestelle von dem Enkelkind nichts weiss.
Was könnt ihr mir darüber sagen???

Guten Rutsch euch allen

Salih M.
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 30.12.2006 um 22:22:52
 
Hallo,

über die Verfahrensweise in den Konsulaten kann ich nichts sagen, jedoch möchte ich Dir vorschlagen, was Ihr tun könnt, um vielleicht das Visum doch noch ohne Remonstration und größere Umstände zu erhalten:

Wenn Deine Schwiegermutter einen netten Brief an die ablehnende Stelle schreibt und alle Unterlagen und Begründungen als Anlage (in Kopie) mit reinpackt.

Leben denn der Ex-Ehemann und in die anderen Kinder in der Türkei?
Deine Schwiegermütter muss schlüssig darlegen, dass sie auf jeden Fall nach Ablauf des Visums nach TR zurückkehrt.
Die selbst bewohnte Eigentumswohnung, entsprechende familiäre Bindungen und die Tickets mit festem Rückflugdatum sind imho diesbezüglich ein Pluspunkt.

Ich wünsche Euch, dass das alles noch klappt und alles Gute für Eure Familie.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 31.12.2006 um 04:11:45
 
salihbey schrieb am 30.12.2006 um 21:40:26:
Ich habe eine Frage, wegen Verfahrensweisen der Konsulate

Meine Frau ist türkische Staatsbürgerin und wird bald ein Kind auf die Welt bringen.
Ihre Mutter lebt in Ankara/Türkei. Ihre Mutter ist geschieden und hat zwei weitere Kinder die erwachsen und aus dem Haus sind. Sie besitzt eine Eigentumswohnung an der Ägaischen Küste und ist Rentnerin und 54 Jahre alt.
Wir wollten dass sie in die BRD kommt um erstens dass sie ihr Enkelkind sieht und nebenbei auch ihre Tochter, also meine Frau in der ersten Zeit ein wenig behilflich ist da man nach einer Geburt ein wenig lädiert ist. Es ist unser erstes Kind. Sie hatte am 28 12 2006 einen Termin für Visumerteilung in der deutschen Botschaft von Ankara. Alle Papiere samt Einladung und Gehaltsnachweise und KV und alles was erforderlich  ist lag vor. Auch eine Bescheinigung des Frauenarztes dass eben meine Frau bald ein Kind auf die Welt bringt und sie auch dabei sein wollte. Flugtickets liegen auch vor, festdatiert und unveränderlich. Die Visumsdauer sollte identisch mit der Daten der Flugtickets sein. Das wären ungefähr 2,5 Monate. Die Dame die die Papiere entgegennahm war wohl sehr verständnisvoll und hat sich wohl alles angehört, Sachen wie eben dass ihre in der BRD lebende Tochter ein Kind erwarte und sie deswegen indie BRD wolle und hat die Bescheinigung vom Frauenarzt nicht gewollt, da sie ja bescheid wisse. Anbei wurde sie gefragt wo der Ex Ehemann leben würde und wo die Kinder seien und so weiter. Nun heute am 30 12 2006 kam eine Ablehnung mit der klassischen Stempel im Pass und das Schreiben mit der klassischen bedauerns Schreiben. Nun frage ich mich ob die Damen und Herren, die die Visumsanträge entgegennehmen die Gespräche sich irgendwie aufschreiben und dann samt Unterlagen zum Visavergabestelle weiterleiten oder der Mensch in der Visavergabestelle bloss die Papiere zur Gesicht kriegt die die Dame am Empfang entgegennimmt.

Ein Widerspruch würde lediglich die Frage nach dem Warum beantworten, aber ein Bekannter der im Konsulat arbeitet hat unter der Hand gesagt, weil sie ledig sei, könnte es sein dass sie nicht mehr in die Türkei retour kehren wollen würde.
Mir kommt es fast vor dass die Visumsvergabestelle von dem Enkelkind nichts weiss.
Was könnt ihr mir darüber sagen???

Guten Rutsch euch allen

Salih M.

hi,
die Leute an den Annahmeschaltern sind der sichtbare Teil der Visastelle, gehören also dazu. Sie bereiten die Anträge so vor, wie es die Entscheider haben wollen und geben auch ihre Stellungnahme dazu ab. Sie tragen auch die vorgelegten und vorgezeigten Unterlagen in den elektronischen Datensatz ein, also sollte die Entscheider auch von dem kommenden Enkelkind wissen.
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salihbey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 01.01.2007 um 11:12:48
 
Janna schrieb am 30.12.2006 um 22:22:52:
Hallo,

über die Verfahrensweise in den Konsulaten kann ich nichts sagen, jedoch möchte ich Dir vorschlagen, was Ihr tun könnt, um vielleicht das Visum doch noch ohne Remonstration und größere Umstände zu erhalten:

Wenn Deine Schwiegermutter einen netten Brief an die ablehnende Stelle schreibt und alle Unterlagen und Begründungen als Anlage (in Kopie) mit reinpackt.

Leben denn der Ex-Ehemann und in die anderen Kinder in der Türkei?
Deine Schwiegermütter muss schlüssig darlegen, dass sie auf jeden Fall nach Ablauf des Visums nach TR zurückkehrt.
Die selbst bewohnte Eigentumswohnung, entsprechende familiäre Bindungen und die Tickets mit festem Rückflugdatum sind imho diesbezüglich ein Pluspunkt.

Ich wünsche Euch, dass das alles noch klappt und alles Gute für Eure Familie.

Viele Grüße
Janna

Alles Gute zum neuen Jahr für alle.

Leider bewohnt sie die Eigentumswohnung nicht selber. Der Ex Ehemann und die Kinder sind alle in der Türkei. Die Kinder leben genau wie die Antragstellerin in Ankara. Die Eigentumswohnung ist weit weg in Izmir, und ist vermietet. Die Antragstellerin lebt also selber zur Miete. Ich schätze das alles hat die Sache nicht sehr rosig erscheinen lassen. Aber wir dachten nicht dran dass man so viel Probleme wegen eines BEsuchervisums bekommen würden da ihre Tochter eben ein Kind bekommt und sie dabei sein wollte.

Naja, grad sind Feiertage in der Türke erst ab dem Dritten kann man was machen.
Danke für den Hinweis
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Reyhan
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Beiträge: 354

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Antwort #4 - 01.01.2007 um 18:01:56
 
Hallo Salihbey,

ich würde zunächst auch so handeln wie Janna geschrieben hat. Und macht noch einmal auf das festgebuchte Ticket aufmerksam.

Was die Eigentumswohnung betrifft ist es nicht schlimm, dass sie diese nicht selbst bewohnt. Ganz im Gegenteil, denn daraus läßt sich ein nachweisbares regelmäßiges Einkommen und eine Bindung ableiten. Sie muss  nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt in der TR selbst bestreiten kann.

Ansonsten gilt : alles wirklich abgeben was man / sie dabei hat. Und nicht davon abbringen lassen !!  Sonst könnt ihr nämlich nicht beweisen, dass ihr die Unterlagen dabei habt bzw vorweisen könnt.

Und wenn alles nicht hilft remonstrieren !

Viel Glück

Reyhan



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