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Visum für Tunesier (Gelesen: 2.696 mal)
Nejmati
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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30.12.2006 um 19:44:46
 
Hallo,

ersteinmal danke für dieses Forum. Ich lese schon eine geraume Zeit mit und finde alles sehr interressant und aufschlussreich.

Nun zu meinen Fragen.
Wir wollen unseren tunesischen Freund zu uns einladen.
Es ist nicht das erste Mal, aber er hatte sonst immer ein Visa für 1 Jahr und hat es jetzt aber nicht verlängert bekommen, weil es keine berufliche Notwendigkeit mehr gibt.

Ich habe gelesen, dass die Kostenübernahmeerklärung nicht sein muss, wenn er nachweisen kann, dass sein Einkommen ausreicht. Stimmt das so?
Wir würden die Erklärung gerne machen, aber ich bin noch im Erziehungsurlaub und daher haben wir momentan nur ein Einkommen und das wird der Ausländerbehörde wohl nicht reichen.

Freunde von uns würden ihn auch einladen, aber ehrlich gesagt ist uns das nicht so recht.

Ich bin für jeden Tipp dankbar.

Achja, die Einladung soll nur für 5-7 Tage sein, weil er nicht so viel Urlaub machen kann.

Liebe Grüße und vielen Dank schonmal Durchgedreht
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 31.12.2006 um 04:19:14
 
Nejmati schrieb am 30.12.2006 um 19:44:46:
Hallo,

ersteinmal danke für dieses Forum. Ich lese schon eine geraume Zeit mit und finde alles sehr interressant und aufschlussreich.

Nun zu meinen Fragen.
Wir wollen unseren tunesischen Freund zu uns einladen.
Es ist nicht das erste Mal, aber er hatte sonst immer ein Visa für 1 Jahr und hat es jetzt aber nicht verlängert bekommen, weil es keine berufliche Notwendigkeit mehr gibt.

Ich habe gelesen, dass die Kostenübernahmeerklärung nicht sein muss, wenn er nachweisen kann, dass sein Einkommen ausreicht. Stimmt das so?

die Kostenübernahmeerklärung, wir nennen das ganze die Verpflichtungserlärung (VE), braucht wirklich nicht gemacht werden, wenn er über ausreichendes Einkommen verfügt. Er beantragt dann ein Touristenvisum, benötigt dann aber auch einen Nachweis, wo er während seines Aufenthalts unterkommen wird
Zitat:
Wir würden die Erklärung gerne machen, aber ich bin noch im Erziehungsurlaub und daher haben wir momentan nur ein Einkommen und das wird der Ausländerbehörde wohl nicht reichen.

das müst ihr bei der ALB prüfen lassen, würde ich auch machen, da es für ein Besuchsvisum Grundlage ist.

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Nejmati
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 31.12.2006 um 11:03:37
 
Danke für die Informationen Ernas. Durchgedreht danke

Kannst du mir auch sagen, wie hoch sein Einkommen sein muss?

Ich weiß was er verdient und auch was er "zur Seite" gelegt hat, möchte das aber ungern hier öffentlich schreiben. Smiley


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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 31.12.2006 um 11:37:59
 
Nejmati schrieb am 31.12.2006 um 11:03:37:
Danke für die Informationen Ernas. Durchgedreht danke

Kannst du mir auch sagen, wie hoch sein Einkommen sein muss?

Ich weiß was er verdient und auch was er "zur Seite" gelegt hat, möchte das aber ungern hier öffentlich schreiben. Smiley



tut mir leid, aber dazu kann ich dir leider nichts sagen, da das von Land zu Land verschieden ist und ich noch nie in Tunesien gearbeitet habe. Sorry. Aber da er schon, wie du geschrieben hast, verschiedene Visa hatte, wenn auch aus anderem Grund, sollte die Erteilung eines Besuchsvisums nicht viele Probleme machen.
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Nejmati
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 31.12.2006 um 13:15:35
 
Na das sind doch gute Nachrichten. Laut lachend Laut lachend Laut lachend

Noch eine dumme Frage.
Ich muss also dann zur Ausländerbehörde gehen und dort angeben, dass wir ihn zu uns einladen möchten?

Und diese Einladung schicke ich ihm, damit er es mit auf die Botschaft nehmen kann.

LG
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 31.12.2006 um 19:06:55
 
Nejmati schrieb am 31.12.2006 um 13:15:35:
Na das sind doch gute Nachrichten. Laut lachend Laut lachend Laut lachend

Noch eine dumme Frage.
Ich muss also dann zur Ausländerbehörde gehen und dort angeben, dass wir ihn zu uns einladen möchten?

Und diese Einladung schicke ich ihm, damit er es mit auf die Botschaft nehmen kann.

LG

richtig, sage dort, dass du eine Verpflichtungserklärung machen möchtest. Rufe vorher an und frage, was sie dafür von dir haben wollen
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Saxonicus
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Antwort #6 - 31.12.2006 um 19:40:56
 
Für die Ausfertigung einer Verpflichtungserkärung bei der ABH sind ein Einkommensnachweis, eine Wohraumbescheinigung des Vermieters und 25 € erforderlich.
Ggf. auch noch eine Krankenversicherung für den Besucher.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Nejmati
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 01.01.2007 um 13:28:58
 
Hm, eine Wohnraumbescheinigung des Vermieters - also eine Kopie des Mietvertrages oder muss der Vermieter extra bestätigen, dass wir dort wohnen.

Ich weiß, ne blöde Frage:depp:, aber naja.......
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 01.01.2007 um 14:03:15
 
Nejmati schrieb am 01.01.2007 um 13:28:58:
Hm, eine Wohnraumbescheinigung des Vermieters - also eine Kopie des Mietvertrages oder muss der Vermieter extra bestätigen, dass wir dort wohnen.

Ich weiß, ne blöde Frage:depp:, aber naja.......

Entweder Kopie des Mietvertrages plus Nachweise über aktuelle Mietzahlungen oder eine akttuelle Bestätigung des Vermieters.
Grund: Der Mietvertrag könnte ja längst gekündigt worden sein.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 03.01.2007 um 15:48:52
 
Zitat:
die Kostenübernahmeerklärung, wir nennen das ganze die Verpflichtungserlärung (VE), braucht wirklich nicht gemacht werden, wenn er über ausreichendes Einkommen verfügt. Er beantragt dann ein Touristenvisum, benötigt dann aber auch einen Nachweis, wo er während seines Aufenthalts unterkommen wird
das müst ihr bei der ALB prüfen lassen, würde ich auch machen, da es für ein Besuchsvisum Grundlage ist.


Wie prüft und bestätigt das die ABH, wenn man keine förmliche VE macht, sondern nur bestätigt, daß Logis gestellt wird?

Gruß, ULF
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