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Meiner Schwester wurde Besuchsvisum verweigert... (Gelesen: 6.873 mal)
unisa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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23.12.2006 um 01:05:49
 
Hallo Leute,

je mehr Beiträge in diesem Forum lese ich desto mehr bekomme ich Angst, dass in meinem Fall es gar nicht klappen kann...
Ich sitze vor dem PC und heule...

Vor 3 Tagen hat meine Schwester eine Absage für die Einreise nach Deutschland bekommen - genau gesagt ein Besuchsvisum wurde ihr verweigert.
Sie war 2 mal bei mir, zuletzt im Jahre 2003 und alles erleif problemlos und in aller Ordnung.
Ich war mir sicher, dass es diesmal genauso klappen würde . Jetzt bin ich schockiert und weiss nicht genau wie ich die "erhebliche Zweifel am angegebenen Reisezweck" interpretieren soll. Das war die knappe Begründung für die Ablehnung....
Ich zebreche mir den Kopf  warum es jetzt schief gelaufen ist,  weil ihr Zweck ist eigentlich gleich geblieben : mich und meine Tochter besuchen .
Die Dauer der Aufenthalt  ist auch glech , wie biem letzen Mal - 2 Monaten. Die Verpflichtungserklärung habe immer ich abgegeben  und  in der letzten 3 Jahren ist sie doch meine einzige Schwester geblieben...

Jetzt ein Paar Fragen , die mich plagen und für die ich nirgendwo eine Information oder Erklärung finden kann.

1. Meine Schwester hat eine Behinderung seit ihrer Kindheit und in der Ukraine ist sie in sog. Invalidität-II Gruppe eingestuft.
Es stehen ihr 60 Tagen unbezahlten Urlaub zu. Aber trotz ihrer Behinderung  arbeitet sie in einer wisseschaftlichen Bibliothek in Vollzeit und macht es sehr gern, obwohl sie dazu, als "Invald", gar nicht verpflichtet ist. Schon seit 20 Jahren arbeitet sie an der gleichen Stelle, gleich nach dem Studium.
Also - sie hat noch 35 Tagen von ihrem tariflichen Urlaub, von denen ihr zum Jahresende 20 Urlaubstagen übrig geblieben sind.
In dem kurzen Gespräch in der Botschaft  wurde sie nach der Dauer ihrer Reise gefragt ...
Meine Schwester hat über ihre Behinderung kein Wort gesagt und  nur Einwilligung vom Arbeitgeber, dass  ihr Urlaub genehmigt ist, vorgelegt.
Sie will grundsätzlich nicht über ihre Behinderung sprechen. Sie meint, dass es die Sache mit der Visumerteilung noch verschlimmert  - nicht reich, ledig, keine Kinder und noch krank dazu.... und trotzt ihrer Krankheit doch gutaussehende Frau....
Ich rate ihr doch die Tatsachen zu outen und klar zu stellen . Was meint ihr ? Kann es sein, dass wegen ihrer schweren körperlichen Krankheit ihr das Visum doch verweigert wird ? Obwohl ich mich verpflichtet habe, dass ich alle Kosten, einschliesslich Krankenversicherung übernehme ?

2. Bei ihrem Besuch vor 3 Jahren sind wir von Deutschland aus für 12 Tagen nach  Ägypten gereist. Rest der Zeit - also, fast 2 Monaten, hat sie sich aussliesslich bei mir aufgehalten und pünktlich nach Hause zurückgekehrt.
Kann dieser Ausflug eine negative Bedeutung haben ? Sie wurde in der Botschaft gefragt , was sie gemacht hat - sie hat alles erzählt ....

Jeden Schritt, was wir damals gemacht haben, analysiere ich...und kann nix kriminelles oder unkorrektes  finden.... kann nicht schlafen...
Mein Urlaub scheint mir auch keine Freude mehr bringen.

Für die Tipps oder Ratschläge oder (m)eine Aufklärung werde ich sehr dankbar.
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Lightning
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Antwort #1 - 23.12.2006 um 04:27:28
 
Hallo Unisa!


Als ebenso von 2 Visumsablehnungen (der Freundin in Weißrußland) Betroffener sehe ich es bei Dir und Deiner Schwester so:

Zu einer Interpretation hilft, daß der Ablehnungsgrund bekannt ist und daß es lediglich "erhebliche Zweifel am angegebenen Reisezweck"  sind und nicht "erhebliche Zweifel am angegebenen Reisezweck" kombiniert mit "erhebliche Zweifel an der Rückkehrbereitschaft".

Da es sich um einen längeren 2monatigen Aufenthalt in D handelt, könnte der Bearbeiter in der Botschaft nicht einen Besuchs-, sondern einen "illegalen Arbeits"aufenthalt mutmaßen, bei Zitat:
"nicht reich, ledig, ... gutaussehende Frau"
spukt ihm eventuell auch ein Prostitutionshintergrund im Kopf herum.

Der naheliegende und wohl einzige Weg ist nun der Einspruch, die sogenannte Remonstration, die Deine Schwester oder auch Du (per Vollmacht und Fax) einlegen kannst.

Mit einer mitübermittelten Kopie Ihres Invalidätsausweises, der ja zeigt, daß sie nur zu leichten Tätigkeiten in der Lage ist, sollte sich eine mögliche Mutmaßung illegaler Beschäftigung aushebeln lassen.

Den Besuchszweck betonen und nicht vegessen, falls notwendig, den Besuchszeitraum "umzudeuten", das heißt Bearbeitungszeit der Remonstration zu rechnen (schätzungsweise 2-3 Wochen) und den Reisebeginn entsprechend später (mit "Sicherheitspolster" vielleicht ab 30 Tage nach Absendung der Remonstration) zu terminieren.  


Viel Erfolg

wünscht Euch


Lightning
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Einbeck
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Antwort #2 - 23.12.2006 um 16:44:28
 
Da Visa abgelehnt muss Sie jetzt remonstrieren (Widerspruch gegen Ablehnung)
bitte legt neue begruendende Unterlagen vor (was noch nicht bekannt war oder vergessen bzw. nicht bedacht wurde).
Fuege evtl. Schreiben von Dir bei im dem der Sachverhalt erklaert wird.
Mehr Urlaub wegen Behinderung etc. (bitte mit Nachweis).
Nachweise fuer Arbeit und Urlaub.

Evtl. waren bei Antragspruefung nicht alle Tatsachen bekannt oder bewust.
Illegale Beschaeftigung oder Prostitution, nein, evtl. dachte man nur soviel Urlaub kann Sie nicht haben.
Hoert sich fuer mich eher daher an, als wenn nicht alles bekannt war oder etwas uebersehen wurde.

Remonstieren und abwarten.

Viel Glueck und Frohe Weihnachten


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unisa
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Antwort #3 - 23.12.2006 um 17:12:30
 
Hallo Lghtning,
verstehe ich es richtig, dass die "erhebliche Zweifel"  nur eine  "provisorische" Ablehunung ist, die überhaupt keinen objektiven Grund hat...?

Ein Beweisumkehr, dass sie keine illegale Beschäftigung nachgehen wird, finde ich einfach absurd.
Die Behörden in Deutschland sind über meine Person, als Gastgeberin, doch bestens informiert ,weil ich selbst eine Aüsländerin bin und die Kontakte mit meiner Heimat  haben kann und darf....Im Sommer war meine Freundin bei mir zu Besuch - 7 Wochen lang und es gab keine Problemen mit ihrem Visum und ihrem Aufenthalt....

Mehr als betonen , dass meine Schwester tatsächlich mich besuchen wird und kein anderes Ziel vor Augen hat, kann ich tasächlich nicht. Ich werde drum bitten, dass das Visum zum einen schnellmöglichsten Termin ausgestellt werden soll. Und ich werde darauf bestehen, dass sie für 60 Tagen das Visum bekommt ...mal sehen, ob es klappt.


Noch vielleicht eine blöde Frage : wie kann ich eine Vollmacht von ihr bekommen ?
Reicht es, dass sie beim Notar in der Ukraine eine entsprechende Bescheinigung holt und mir übersendet ?
Oder soll sie es persönlich bei der deutschen Botschaft vorlegen...Ich habe in solchen bürokratischen Sachen überhaupt keine Ahnung...

Schöne Weihnachten !!! Und vielen Dank für Deine Antwort.
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Antwort #4 - 23.12.2006 um 17:23:17
 
Vollmacht

Einfacher Text
kannst Du schreiben, schickst Du Ihr per E-Mail oder Fax zu und Sie unterschreibt
und legt dort vor oder schickt an dich zurück.

Motto:
Vollmacht:
Hiermit bevollmächtige ich (Personalien)
nachfolgende Person (Personalien)
in meinen Namen zu handeln oder gegen die Ablehnung der Visaantrages .....(spezifizieren) zu remonstrieren bzw. bitte um Auskunft zu Ablehnungsgründen.
so ähnlich kann es lauten...

Möchte mich wiederholen, hier waren evtl. nicht alle Tatsachen bekannt.

Ablehnung ist nicht Ablehnung des Einladenden sondern des Antragstellers, zu Gründen die in der Person des antragstellers liegen.
Sorry Einladende , bitte bezieht es nicht auf Euch.
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unisa
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Antwort #5 - 23.12.2006 um 17:30:45
 
Hallo Einbeck,
ich werde es versuchen zu remonstirieren.
Ja, über ihre Behiderung haben die Kosularbeamten nicht gewusst.
Man hat sie aber nicht darauf hingewiesen, dass für die Überprüfung ihrer geplannten Reisedauer irgendwelche Zusatzinformationen und Beweispapiere benötig werden.

Danke für Deine Meinung.
En fröhliches Weihnnachtsfest wünsche ich Dir auch

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Zeppelin
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Antwort #6 - 23.12.2006 um 18:33:04
 
Hallo unisa,

das ist ja wirklich eine blöde Sache und ich kann mich nur den Vorschreibern anschließen. Ich wage mal zu vermuten, dass das jetzige Verhalten des Konsulats etwas durch die sog. Visaaffäre beeinflusst sein könnte.

Ob Deine Schwester die Vollmacht für Dich norariell beglaubigen lassen müsste, glaube ich eigentlich nicht. Es sollte eigentlich auch gehen, dass Du Ihr Deinen Brief an das Konsulat zuschickst (in dem Du schreibst, dass sie Dich beauftragt hat) und dann Deine Schwester den Brief zum Konsulat bringt und dort direkt ihre Vollmacht unterzeichnet.
Bin mir da aber nicht sicher. Vorsichtshalber(ob das wirklich nötig ist weiß ich nicht genau) würde ich an Deiner Stelle jedoch Deine Unterschrift auf dem Remonstrationsschreiben durch Dein örtliches Bürgeramt beglaubigen lassen. Die Gebühren dafür sind sehr gering und es geht ganz fix. Man unterschreibt dazu einfach das Papier direkt vor den Augen des Beamten im Rathaus.

Solltest Du (was natürlich verständlich wäre) jetzt sehr verärgert sein, versuche Dich damit in dem Schreiben dennoch zurückzuhalten.
In einem kurzen Satz am Anfang kannst Du ja erwähnen, dass Du gerade vor dem Hintergrund der bisher ausschlielich einwandfreien Vorgeschichte sehr enttäuscht bist, daas Dir der Besuch Deiner Schwester nun verwehrt worden ist.
Ansonsten schildere die Fakten am besten so sachlich und übersichtlich, Du's  wie hier gemacht hast.
Das Gegenteil von nicht überprüfbaren Vermutungen und Spekulationen, kann man ohnehin nicht beweisen. Aber man kann die Grundlagen solcher Vermutungen anführen und mit Argumenten darlegen, dass sie unzutreffend sind.

Wenn sich Deine Schwester nicht davon überzeugen lässt, den Grund für ihren überdurchschittlichen Jahresurlaub anzugeben, sollte es eigentlich auch ausreichen, wenn der Arbeitgeber bescheinigt, dass es sich hierbei um den vertraglich vereinbarten Jahresurlaub handelt, der tatsächlich seit sounsoviel Jahren auch so gewährt wird - vielleicht mit dem Zusatz versehen, dass Deine Schwester eine geschätzte Mitarbeiterin ist, an deren Zuverlässigkeit kein Zweifel besteht.

Anstatt - wie Du schriebst - auf die 60 Tage zu "bestehen", würde ich mir eine nettere und persönlichere Formulierung dafür einfallen lassen.
Etwa so in der Art:
"Nachdem wir nun auf die möglichen Gründe Ihrer Entscheidung über den Visumantrag meiner Schwester eingegangen sind und dezidiert aufgezeigt haben, das weder Anlass besteht, den Zweck der geplanten Besuchsreise anzuzweifeln, noch sonstige Beabichtigungen der Nichteinhaltung der Visabestimmungen zu unterstellen, bitte ich Sie ebenso höflich wir dringend, meiner Schwester den Besuch bei mir für die beantragte Dauer zu ermöglichen.
Sie werden sicher Verständnis dafür aufbringen, dass man seine allernächsten Angehörigen gern für einen auch längeren Zeitraum in seiner Nähe haben möchte, wenn dies ohnhin schon nur in mehrjährigen Abständen möglich ist. Ich verweise hierzu nocmals aum die Ihnen vorliegende Verpflichtungserklärung meinrseits bzgl. der finanziellen Absicherung des Besuchsaufenthaltes meiner Schwester durch mich.
..."


Wenn Du möchtest, biete ich Dir an, mir einen Entwurf Deiner Remonstration per PN bzw. E-Mail zuzusenden, damit ich Dir bei Bedarf Hinweise oder Überarbeitungsvorschläge geben kann.

Naja, Ich wünsche viel Erfolg und ebefalls frohe Weihnachten.
Zeppelin

PS @ Einbeck: Ich hoffe, so viel Bezugnahme auf Einladende ist akzeptabel.
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Antwort #7 - 23.12.2006 um 19:42:49
 
@zeppelin
Einladende

Wie sage ich es mit den richtigen Worten.
Wenn der Gast das Visum nicht bekommt fühlt sich der Einladende oft selbst betroffen und abgelehnt.  Viele brave Steuerzahler sind dann oft ungehalten und sauer.
Will sagen
Konsulate prüfen nicht den Einladenden, sondern halt den Antragsteller und seine Rückehrbereitschaft etc.

Sicherlich hilft Dein vorgeschlagener Text, ist auch nicht zu sehr auf Einladenden bezogen.

Viele argumentieren aber
ich zahle so und so viel Steuern, ich habe Recht auf besuch,
ich kenne .. oder ich bin der .......
ich schaffe Arbeitsplätze oder die und die Firma etc.

Konsulate lehnen keinen Einladenden ab sondern halt aus bestimmten Gründen den zukünftigen Gast.
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Antwort #8 - 23.12.2006 um 19:44:03
 
Zeppelin schrieb am 23.12.2006 um 18:33:04:
Es sollte eigentlich auch gehen, dass Du Ihr Deinen Brief an das Konsulat zuschickst (in dem Du schreibst, dass sie Dich beauftragt hat) und dann Deine Schwester den Brief zum Konsulat bringt und dort direkt ihre Vollmacht unterzeichnet.


Wenn die Schwester selbst zum Konsulat geht, erübrigt sich doch eine Vollmacht. Den Brief kann man ja vorformulieren und sie unterschreibt ihn.

Zitat:
Vorsichtshalber (ob das wirklich nötig ist, weiß ich nicht genau) würde ich an Deiner Stelle jedoch Deine Unterschrift auf dem Remonstrationsschreiben durch Dein örtliches Bürgeramt beglaubigen lassen.


Wie oben schon erwähnt wurde, muss nicht die Einladende remonstrieren, sondern die Antragstellerin.


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Antwort #9 - 23.12.2006 um 20:01:14
 
Remonstrieren kann und darf nicht nur der Antragsteller selbst sondern auch eine Bevollmächtigte Person unter Vorlage eben dieser Vollmacht des Antragstellers.
Bevollmächtigte können Einladende oder RA oder wer immer interessiert oder für Antragsteller vertrauenswürdig ist sein.
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Antwort #10 - 23.12.2006 um 20:41:58
 
Einbeck schrieb am 23.12.2006 um 19:42:49:
@zeppelin
Einladende

Wie sage ich es mit den richtigen Worten.
Wenn der Gast das Visum nicht bekommt fühlt sich der Einladende oft selbst betroffen und abgelehnt.  Viele brave Steuerzahler sind dann oft ungehalten und sauer.
Will sagen
Konsulate prüfen nicht den Einladenden, sondern halt den Antragsteller und seine Rückehrbereitschaft etc.

Sicherlich hilft Dein vorgeschlagener Text, ist auch nicht zu sehr auf Einladenden bezogen.

Viele argumentieren aber
ich zahle so und so viel Steuern, ich habe Recht auf besuch,
ich kenne .. oder ich bin der .......
ich schaffe Arbeitsplätze oder die und die Firma etc.

Konsulate lehnen keinen Einladenden ab sondern halt aus bestimmten Gründen den zukünftigen Gast.

Danke Einbeck,
genau darauf wollte ich hinaus - mit meinem vagen Formulierungsbeispiel.
Hab ja hier schon an anderen Stellen geschirieben, welche Schwierigkeiten ich darin sehe, dass der haftende Einlader (parktisch) kaum / nicht berücksichtigt wird.
Klar ist ebenso, dass es keinen Rechtsanspruch auf Besuchsvisa 'jibbet' und herumpoltern - auch wenn einem danach manchmal zumute ist - bringt rei garnix.
Da ich schon mal vom (erfahrungsbezogenen) Grundsatz her davon ausgehe, dass u.a. ihr "Konsuls" Euren Job sowohl rechtmäßig, gewissenhaft, als auch gemäß gesundem Menschenverstand ausübt, wollte ich mit meinem vorigen Beitrag nur vorsichtig darauf hinweisen, dass man sich bei einer Remonstration, die Formulierungen wie Deine Bsp. enthält - kaum einen Gefallen tun wird.

Es täte hier nichts zur Sache, aus dem Nähkästchen zu plaudern, aber ich hätte das durchaus die eine oder andere Geschicht auf Lager, wie man als Entscheider mit bestimmten Reaktionsweisen von Antragstellern (auf sonstwas) umgehen kann. Smiley oder Griesgrämig
Und ich weiß auch wie schwer es sein kann, allein anhand von Akten zu entscheiden, ob 'Töpfchen' oder 'Kröpfchen'.

@mono: Klar, 'viele Wege führen nach Rom'. Nur entfiele im Falle der Remonstration - durch die Visaantragstellerin selbst - die Möglichkeit, gleichzeitig auch die (m.E.) gerechtferigten Anliegen der Einladenden mit anzuführen.

Anhand der hier nachlesbaren Ausführungen hielt ich 'unisa' für recht argumentationskräftig und sprachgewandt (im positiven Sinne). Ob die Schwester in /aus der Ukraine das auch so könnte, lässt sich nach Informatinslage nicht beurteilen.

Warum genau kann ich zumindest rechtlich nicht begründen.
Aber ich bin recht zuversichtlich, das die Schwestern es gemeinsam nicht sehr schwer haben dürfen, die bisherigen Vorbehalte gegen eine Erteilung des gewünschten Visums auszuräumen.

Grüße und ein schönes Fest,
Zeppelin
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Antwort #11 - 23.12.2006 um 21:52:10
 
Einbeck schrieb am 23.12.2006 um 20:01:14:
Remonstrieren kann und darf nicht nur der Antragsteller selbst sondern auch eine bevollmächtigte Person unter Vorlage eben dieser Vollmacht des Antragstellers.

Hallo Einbeck,

das ist schon klar, allerdings remonstriert die Bevollmächtigte nicht im eigenen Namen, sondern im Namen der Vertretenen.

Worin liegt aber der praktische Nutzen, wenn die Schwester im Konsulat ihre Unterschrift unter einer Vollmacht beglaubigen lässt, um gleichzeitig ein von der Bevollmächtigten in ihrem (der Vertretenen) Namen ausgefertigtes Schreiben zu übergeben, wobei sicherheitshalber auch deren Unterschrift beglaubigt werden sollte?

Warum remonstriert sinnvollerweise die Schwester nicht selbst? Den Text kann man ihr ja aufsetzen und zuschicken.

Oder habe ich da etwas übersehen?

Mono





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Antwort #12 - 23.12.2006 um 23:43:31
 
Eine Unterschriftsbeglaubigung wird meines Wissens nicht verlangt, dies kann aber von Ort zu Ort evtl. unterschiedlich sein.

Nutzen?
Ich sehe das nicht nach Nutzen viele Antragsteller ziehen sich nach Ablehnung in sich zurück, die ärgern sich erstmal, meckern auch, aber damit hat es sich,  je nach Herkunft wird das nein ohne grosse Widerworte akzeptiert.
In vielen Ländern ist man sehr Obrigkeitshörig.
Bitte dies nicht in den falschen Hals bekommen, ist meine Erfahrung.

Einladende wegen anderer kultureller Herkunft wollen es bei nein evtl. nicht so einfach belassen.
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Antwort #13 - 28.12.2006 um 01:42:52
 
Ich bedanke mich herzlich bei allen,

es sind viele nützliche Tipps, die mir hier gegeben wurde...but I go my way und speak my "language"....
Also, ich hab´gründlich kiew.diplo.de studiert und ein  "unterstützender" Fax in deutsche Konsulat in Kiew verschickt.
Ich hoff´s hilft - auf jeden Fall bin ich ehrlich und hab nichts zu verbergen.

Besondere Grüsse an Hr. Zeppelin.
Sie haben sofort und vollkommen richtig meine ganze Geschichte  beurteilt. Höfflich, nett und konsequent.
Danke, Herr Zeppelin, Sie haben mich "nüchtern" und  mutig gemacht....ich war zu emotional und direkt, Sie haben Recht ....und  nachdem ich Ihr Beitrag gelesen habe, habe ich doch was umgeändert und in meinem Schreiben an die Botschaft ein paar Ihre Wörter benutzt...so eine perfekt  bürokratische Sprache werd i ned ond nimma b´herrscha könna... Smiley

Noch mal vielen Dank .

Es ist schade, dass  Herr Einbeck ,
dass Sie die Flosken und Dienstvorschriften zu jedem einzelnem Fall als Mantra wiederholen...Ich glaube, Sie wollen doch die Problemlösung klarstellen und auch helfen...
Ich will sagen, dass die Voturteile und eine Betonunug von  kulturellen Unterschieden nicht viel  bringt... Jeder Mensch ist anders, egal ob er ein Ausländer ist oder nicht.
Ich danke Ihnen auch, Sie haben mir die die Sache "Vollmacht" sehr deutlich gemacht und auch Ihre Meinung zu dem Fall geäussert...

Ich wünsche allen Forum-mitglidern und deren Familien einen Guten Rutsch ins Jahr 2007 !!!
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Antwort #14 - 28.12.2006 um 04:37:23
 
Zitat:
Also, ich hab´gründlich kiew.diplo.de studiert und ein  "unterstützender" Fax in deutsche Konsulat in Kiew verschickt.


Wenn Deine Schester jetzt remonstriert (hat) und Du sie mit einem Fax unterstützt, wäre es etwas besser gewesen, Du hättest ihr die 'Unterstützung' gefaxt und sie hätte sie mitabgegeben (es besteht so die kleine Fehlerquelle, daß Remonstration und 'Unterstützung' nicht zusammenfinden/-gefunden werden).
Wenn Du selbst remonstriert hast, hast Du sicher auch die Vollmacht mitgefaxt.
Wenn Du nur nachhaken wolltest bezüglich der Ablehnung, wird es für diese 'abgeschlossene' Sache trotzdem als Remonstration gewertet werden.


Zitat:
Ich werde drum bitten, dass das Visum zum einen schnellmöglichsten Termin ausgestellt werden soll. Und ich werde darauf bestehen, dass sie für 60 Tagen das Visum bekommt ...mal sehen, ob es klappt.


Eine Remonstration bezieht sich standardmäßig immer auf den ursprünglich beantragten Visumszeitraum.
'Schnellstmöglicher Termin' ohne genaue Festlegung eines Umdeutungszeitraum ist schwierig/nicht möglich, da die Übermitttlungsdauer des Remonstrationsbescheides nicht einzuschätzen ist (Z.B. sind aktuell für die Remonstration zur Visumsablehnung meiner Freundin bereits 3 Wochen vergangen). Vielleicht kann Deine Schwester Ihren Urlaub dann verlängern oder momentan aussetzen (unterbrechen); ist natürlich nicht schön, die Urlaubsplanung verhagelt zu bekommen.


Zitat:
Hallo Lghtning,
verstehe ich es richtig, dass die "erhebliche Zweifel"  nur eine  "provisorische" Ablehunung ist, die überhaupt keinen objektiven Grund hat...?

Ein Beweisumkehr, dass sie keine illegale Beschäftigung nachgehen wird, finde ich einfach absurd.  


Eben - beweisen läßt sich nicht die Zukunft, sondern lediglich die Vergangenheit.

Während hierzulande in der Regel jede an die Windschutzscheibe eines falschgeparkten Autos geheftete Verkehrsordnungswidrigkeitszahlungsaufforderung hieb- und stichfest ist, darf bei einer ungleich wichtigeren Visavergabe anhand unzureichender Schablonen diffus herumgeorakelt werden!

Euch und weiteren Opfern nichtnachvollziehbarer Visaablehnungen ein letztlich gutes Ende / guten Start in 2007!


Lightning
     
   
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