Einbeck schrieb am 23.12.2006 um 19:42:49:@zeppelin
Einladende
Wie sage ich es mit den richtigen Worten.
Wenn der Gast das Visum nicht bekommt fühlt sich der Einladende oft selbst betroffen und abgelehnt. Viele brave Steuerzahler sind dann oft ungehalten und sauer.
Will sagen
Konsulate prüfen nicht den Einladenden, sondern halt den Antragsteller und seine Rückehrbereitschaft etc.
Sicherlich hilft Dein vorgeschlagener Text, ist auch nicht zu sehr auf Einladenden bezogen.
Viele argumentieren aber
ich zahle so und so viel Steuern, ich habe Recht auf besuch,
ich kenne .. oder ich bin der .......
ich schaffe Arbeitsplätze oder die und die Firma etc.
Konsulate lehnen keinen Einladenden ab sondern halt aus bestimmten Gründen den zukünftigen Gast.
Danke Einbeck,
genau darauf wollte ich hinaus - mit meinem vagen Formulierungsbeispiel.
Hab ja hier schon an anderen Stellen geschirieben, welche Schwierigkeiten ich darin sehe, dass der haftende Einlader (parktisch) kaum / nicht berücksichtigt wird.
Klar ist ebenso, dass es keinen Rechtsanspruch auf Besuchsvisa 'jibbet' und herumpoltern - auch wenn einem danach manchmal zumute ist - bringt rei garnix.
Da ich schon mal vom (erfahrungsbezogenen) Grundsatz her davon ausgehe, dass u.a. ihr "Konsuls" Euren Job sowohl rechtmäßig, gewissenhaft, als auch gemäß gesundem Menschenverstand ausübt, wollte ich mit meinem vorigen Beitrag nur vorsichtig darauf hinweisen, dass man sich bei einer
Remonstration, die Formulierungen wie Deine Bsp. enthält - kaum einen Gefallen tun wird.
Es täte hier nichts zur Sache, aus dem Nähkästchen zu plaudern, aber ich hätte das durchaus die eine oder andere Geschicht auf Lager, wie man als Entscheider mit bestimmten Reaktionsweisen von Antragstellern (auf sonstwas) umgehen kann.
oder
Und ich weiß auch wie schwer es sein kann, allein anhand von Akten zu entscheiden, ob 'Töpfchen' oder 'Kröpfchen'.
@mono: Klar, 'viele Wege führen nach Rom'. Nur entfiele im Falle der
Remonstration - durch die Visaantragstellerin selbst - die Möglichkeit, gleichzeitig auch die (m.E.) gerechtferigten Anliegen der Einladenden mit anzuführen.
Anhand der hier nachlesbaren Ausführungen hielt ich 'unisa' für recht argumentationskräftig und sprachgewandt (im positiven Sinne). Ob die Schwester in /aus der Ukraine das auch so könnte, lässt sich nach Informatinslage nicht beurteilen.
Warum genau kann ich zumindest rechtlich nicht begründen.
Aber ich bin recht zuversichtlich, das die Schwestern es gemeinsam nicht sehr schwer haben dürfen, die bisherigen Vorbehalte gegen eine Erteilung des gewünschten Visums auszuräumen.
Grüße und ein schönes Fest,
Zeppelin