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Wir wollen heiraten (Gelesen: 15.481 mal)
cleomi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wir wollen heiraten
21.12.2006 um 12:13:59
 
Hallo,
ich bin gerade aus Ghana wieder gekommen und mein Freund und ich haben uns entschlossen Ende nächstes Jahr in Ghana standesamtlich zu heiraten. Nun habe ich ein paar Fragen dazu:

Mein Freund lebt zur Zeit in Ghana und ich hier. Ich plane ihn im Mai/Juni nächstes Jahr nach Deutschland einzuladen, da er dieses Jahr nach langem Kampf sein erstes Visum für Deutschland auch bekommen hat, denke ich das es nächstes Jahr kein großer Problem sein sollte. Nun zu meinen Fragen:

Ist es sinnvoll in der Zeit in der er hier ist, schon mal zur ABH zu gehen und denen von unseren Plänen (Hochzeit im Sept(Oktober/) in ghana zu berichten und Ihnen unsere "Geschichte" WIe kennengelernt, wann wie und wo gesehen.... zu erzählen. Mein Gedanke hierbei ist es den Scheineheverdacht ais dem Weg zu räumen. Wir könnten damit belegen, wie oft ich in Ghana war, wie oft er hier, das er jedesmal bei mir auch angemeldet war.....

Welche Unterlagen benötige ich um in Ghana zu heiraten, ich habe mich schon auf der Website von der Deutschen Botschaft erkundigt, da steht allerdings fast nur was mein Freund vorlegen muss.

Unterlagen zur FZF:
Welche Unterlagen müssen vom Vertrauensanwalt in Ghana überprüft werden? Wir möchten so früh wie möglich mit der Beschaffung der Unterlagen beginnen, da dies in Ghana alles sehr langwierig sein kann.  Was ist sinnvoll vorzulegen. Nur Uni Abschluß oder jeglicher Schulabschluß
Zeugnisse von Arbeitgebern oä. Ich habe überhaubt keine AHnung von welchen Unterlagen da die Rede ist.

Ich bedanke mich für Eure Hilfe.
Ich bin froh das es dieses Forum gibt, Ihr habt wir schon super letztes Mal bei unserem Visumproblem geholfen. DANKE Laut lachend

Liebe Grüße
CLeomi
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Akusia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 21.12.2006 um 17:10:39
 
hallo cleomi,

ich habe dieses jahr in märz geheiratet. (ich glaube wir hatten vor ein paar monaten auch schonmal kurz gemailt)

wollt ihr in accra heiraten?

wir haben standesamtlich in accra geheiratet. an papieren hab ich nur meine geburtsurkunde und mein scheidungsurteil (bzw. ledigkeitsbescheinigung) gebraucht. mein mann hat im vorfeld die anmeldung etc. übernommen, so dass ich vorher nur 1x zur A.M.A. mußte.

ich habe vor meiner abreise nach ghana, mit der abh vor ort telefoniert. aber er meinte nur, dass ich dann von denen höre, wenn die botschaft die unterlagen schickt (und so war es dann auch).

die prüfung durch einen vertrauensanwalt ist uns zum glück erspart geblieben. das entscheidet von fall zu fall die botschaft. in unserem fall haben die unsere urkunden etc. als echt angesehen und es wurde keine prüfung veranlaßt.

kannst mir gerne mailen.

LG
akos
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cleomi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 31.12.2006 um 13:32:14
 
Hallo Akusia,
vielen Dank für Deine Antwort. Ja und wir hatten schon mal gemailt  Laut lachend

Glaubst Du das es sinnvoll sein sein mit meinem Freund im mai zusammen zur ABH zu gehen und denen schon mal von unseren Plänen zu berichten?

Welche Unterlagen habt Ihr den zur Überprüfung eingereicht?

Was bedeutet AMA?

Dank für Deine Anwort

Ich wünsche Allen einen guten Rutsch in NEUE JAHR

Liebe Grüße
Cleomi
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 31.12.2006 um 16:11:32
 
Hallo Cleomi,

aus Sicht einer ABH kann ich folgendes dazu sagen:

Normalerweise befassen sih die ABH's nur mit Fällen, wenn sie aktuell sind, da sie normalerweise überlastet sind. Das bedeutet, das die ABH sich nicht mit deinem Fall befassen muss, wenn dein Freund in Deutschland zu Besuch ist.

Trotzdem halte ich es für sinnvoll, während des Touristenaufenthaltes deines Freundes bei der ABH vorzusprechen und den Sachverhalt zu erklären. Unbedingt vorher einen Termin vereinbaren. Sinvoll ist die persönliche Vorsprache von dir und deinem Freund bei dem Sachbearbeiter für Sichtvermerke. Wenn ihr Glück habt, beschäftigen die sich im Vorfeld, also nach Eheschließung in Ghana und vor einer erneuten Einreise zur FzF in das Bundesgebiet, mit dem Sachverhalt.
So könntet ihr erheblich an Zeit und Arbeit im Rahmen des Visaverfahrens sparen und eine schnellere Wiedereinreise erreichen.

Viel Glück und Guren Rutsch

Proll
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cleomi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 03.01.2007 um 21:09:23
 
Hallo Proll,

vielen lieben Dank für Deine Antwort. Mir ist nicht ganz klar, was "Sichtvermerk" bedeutet. Muß ich dazu einen bestimmten Termin bei der ABH machen?

Ist bestimmt eine nicht ganz schlaue Frage von mir, kann aber wieklich nicht mit dem Begriff anfangen Traurig

Liebe Grüße
Cleomi
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 04.01.2007 um 10:10:09
 
Sichtvermerk = Visa

Setze dich bitte mit dem Sachbearbeiter in Verbindung, der Einreisesichtvermerke bearbeitet.

Proll
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Akusia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 04.01.2007 um 14:17:27
 
hi cleomi,

in der a.m.a. haben wir standesamtlich geheiratet. hab jetzt aber gehört, dass die deutsche botschaft die heiratsurkunden der a.m.a. nicht mehr akzeptiert. ein bekannter wollte jetzt im dezember in accra heiraten und es hat nicht geklappt. mehr infos wenn er wieder da ist Zwinkernd ... weiß halt nicht, ob das wirklich stimmt.

bei uns hat keine überprüfung stattgefunden.

wir haben die geforderten unterlagen für das visum zu fzf bei der botschaft abgegeben (zettel mit geforderten dokumenten bekommt ihr bei der botschaft). zusätzlich noch emails, fotos etc.

einen tip: wenn ihr euren hochzeitstermin wißt, macht sofort den termin bei der botschaft. die termine werde so für die nächsten 4-6 wochen vergeben. haben wir auch so gemacht und so hatten wir schon 3 tage nach der hochzeit unseren termin und somit nen monat kürzer gewartet Smiley!

viel erfolg.
LG
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cleomi
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Antwort #7 - 12.01.2007 um 09:05:41
 
Hallo,
vielen lieben Dnak für Eure Antworten.

Welche Unterlagen werden den beim Vertrauensanwalt überprüft? Nur Unterlagen die die Hochzeit betreffen oder auch Schulabschlüsse oä.

LG CLeomi
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #8 - 12.01.2007 um 09:15:10
 
Hallo cleomi,

es werden in erster Linie de Urkunden über Personenstand und Identität geprüft. Das heißt der VA schaut in die entsprechenden Unterlagen bei den Standesämter Beispiel: Wurde die Geburt tatsächlich in dem auf der Urkunde angegebenen Jahr beurkundet, gibt es Hinweise auf eine beeits vorlieggende Ehe, etc.

Falls notwendig wird auch der schulische Werdegang abgefragt, aber ich denke das kommt nur dann in Betracht, wenn irgendwo Lücken im Lebenslauf vorliegen oder Anhaltspunkte für eine unzutreffende Altersangabe vorliegen.

Ggf. werden auch Umfragen im persönlichen örtlichen Umfeld (Nachbarn, Dorfälteste oder so ähnlich) notwendig werden.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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cleomi
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Antwort #9 - 16.01.2007 um 20:02:24
 
Hallo,

vielen lieben Dank an alle.  Smiley

Ich habe noch eine Frage bezüglich der Namensänderung. Ich möchte nach der Hochzeit den Namen von meinem Mann annehmen. Wann, wie und WO wird dies beantragt? Was gibt es hier alles so zu beachten.

Wünsche Euch allen einen schönen Abend.

Liebe Grüße
Cleomi
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 16.01.2007 um 20:13:56
 
Hi,

in D beim Standesamt unter Vorlage der Heiratsurkunde.


DC
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Akusia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 17.01.2007 um 10:51:46
 
hi,

namensänderung könnt ihr erst vornehmen, wenn dein mann in DE ist. dann müßt ihr zum ständigen standesamt. am besten dann nochmal aktuell fragen, welche urkunden ihr mitnehmen müßt.

LG
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Noahpapa
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Antwort #12 - 19.01.2007 um 18:07:43
 
Hallo,
es kann bei einer umfassenden Überprüfung (die von Euch zu bezahlen ist) fast alles bis zur eigentlichen Geburt überprüft werden. Das kann richtig ins Geld gehen (500€ und mehr)
Leider ist in diesem Land so, daß fast alle Urkunden und Urteile gegen Geld zu kaufen sind.

Nähere Infos findest Du auch auf der Website der DB in Ghana. www.accra.diplo.de

Viel Glück
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EX- Mitarbeiter eines Konsulats (kein Deutsches, nur ein Deutsch sprachiges) und auch Ehegatte von Ausländer/in.&&&&"Toleranz heißt: die Fehler der anderen entschuldigen. Takt heißt: sie nicht bemerken." - Arthur Schnitzler&&&&
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cleomi
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Antwort #13 - 22.05.2007 um 18:28:18
 
Hallo Leute,

ich bin es mal wieder Smiley

Es gibt mal wieder Neuigkeiten. Mein Freund wird im Juni für vier Wochen nach Deutschland kommen. Diesmal hat es ohne Probleme geklappt.  Laut lachend Laut lachend Laut lachend

Jetzt habe ich heute einen Termin bei der ABH gmacht um mit meinem Freund dort vorstellig zu werden und unseren Sachverhalt mit anstehender Hochzeit vorzustellen.

Der Sachbearbeiter war auch wirklich nett zu mir mir. Ich bin nur jetzt gerade etwas verunsichert. Ich habe ihn gefragt ob er irgentwelche Unterlagen/Dokumente von uns benötigen würde. Dies wurde von ihm verneint. Auf die Nachfrage, obe wir unsere Pässe mitbringen sollten meinte ja das könnten wir machen.

Nun ja jetzt bin ich etwas verunsichert. Ich hatte mir das Treffen so vorgestellt, daß wir unsere ganze Dokumente ( Pässe mit Visa, An und Abmeldeformulare.... Fotos von Familientreffen, Telefonrechnungen.... etc.)

Jetzt weiß ich gar nicht so genau, was uns bei der Abh erwarten wird, wenn der Sachbearbeiter in dieser hinsicht überhaubt nichts sehen möchte.

Kennt sich vielleicht jemand von Euch damit aus.

Danke für Eure Antworten  Zwinkernd
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Antwort #14 - 22.05.2007 um 23:01:15
 
cleomi schrieb am 22.05.2007 um 18:28:18:
Es gibt mal wieder Neuigkeiten. Mein Freund wird im Juni für vier Wochen nach Deutschland kommen. Diesmal hat es ohne Probleme geklappt.    

Jetzt habe ich heute einen Termin bei der ABH gmacht um mit meinem Freund dort vorstellig zu werden und unseren Sachverhalt mit anstehender Hochzeit vorzustellen. 


Mit welcher Art Visum reist Dein Freund den ein?
Mit Schengen-Visum zu Besuchszwecken?
Wollte Ihr während Besuchsaufenthalt heiraten?
Plant er nach Heirat Ausreise oder wollt Ihr bei der ABH direkt eine AE beantragen?

Wenn er nach Heirat in Deutschland bleiben will wäre eine Einreise mit Schengen-Visa zu Besuchszwecken nicht korrekt, dann sollte er zur Vermeidung von Komplikationen  mit Heiratsvisum  (Visum zur Eheschließung = nat. visum Kategorie D) einreisen.

Dieser Sachverhalt (Einreise mit falschen Visum oder heirat mit Schengen Visum) wurde im Forum schon öfter und ausgiebig diskutiert.
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