Hallo Butterfliege,
Zitat:ich denke, dass jeder anders verfährt.
Falsch gedacht. Das
BAMF verfährt immer gleich. Denn es ist alleine zuständig für die Ausstellung der Bescheinigung nach § 43 III S.2
AufenthG.
Zitat:Wenn man die Frage auf einer netten Art und Weise stellt, bekommt man immer eine nette Antwort zurück und sogar eine nett Hilfe. Trotzdem danke für die Kommentare
Oh, diesen Ball spiele ich doch gerne zurück!
Selbstverständlich ist eine nette Art und Weise beim Beitragsschreiben schön und auch ich versuche entsprechend zu schreiben. Allerdings sollte mach auch darauf achten, nicht etwas falsches zu schreiben. Das könnte, wenn ein Leser dann entsprechend verfährt, vielleicht zu (ganz undramatisch) ungewollten und unangenehmen Folgen führen.
Vielleicht solltest Du darauf achten deine Beiträge so zu verfassen, dass der Leser erkennt:
hier wird nur die eigene Meinung wieder gegeben, die rechtliche Lage kann anders aussehen.
Dein von mir kritisierter Beitrag liest sich nämlich so, als gäbe er die tatsächliche Lage wieder. Das stimmte aber überhaupt nicht. Auch wenn's nicht böse gemeint war - man sollte schon genau darstellen, wenn man etwas zu wissen
glaubt oder wenn man Tatsachen wiedergibt.
Übrigens hättest Du dich auch vorher im Internet entsprechend informieren können. Dann wäre vielleicht eine bessere Auskunft rausgekommen.
So, genug des ganzen. Hat ja auch nicht mehr viel mit dem Ursprungsbeitrag zu tun. Falls ich zu viel gemotzt habe, entschuldig bitte. War nicht so gemeint.
[fahne=weiss]
Viele Grüße und ein glückliches neues Jahr!
Blaise