Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Bulgarin geheiratet und nun Arbeitserlaubnis?? (Gelesen: 3.416 mal)
UweDid
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bulgarin geheiratet und nun Arbeitserlaubnis??
18.12.2006 um 18:24:10
 
Hallo,

ich habe meine bulgarische Freundin geheiratet, die ihr Studium in Deutschland erfolgreich absolviert hat. Nun hat Sie allerdings lediglich eine aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr erhalten, benötigt für Ihren Arbeitgeber aber eine längere.

Ich dachte eigentlich durch die Hochzeit bekommt sie auf jeden Fall mindestens 2 Jahre Aufenthalt- und damit Arbeitserlaubnis. Was ist das Problem - versteh ich nicht so ganz - kann mir jemand helfen? Keine Lust mehr auf das Amt zu gehn, da wirst Du verarscht und ins Gesicht lügen sie Dir auch....

Gruß,
Uwe
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sunnysunshine
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bulgarin geheiratet und nun Arbeitserlaubnis??
Antwort #1 - 18.12.2006 um 19:18:18
 
Zitat:
Keine Lust mehr auf das Amt zu gehn, da wirst Du verarscht und ins Gesicht lügen sie Dir auch....

sehr netter Einstieg  Ärgerlich

was für eine Aufenthaltserlaubnis hat sie denn bekommen? nach § 28 AufenthG?
es gibt keine Vorschrift, dass die Aufenthaltserlaubnis für zwei oder drei Jahre ausgestellt werden muss
es kann z.B. daran liegen, dass der LU nicht gesichert ist oder das der Pass abläuft

ggf. stellt die ABH auch eine Bescheinigung aus, dass die AE bei vorliegen der Voraussetzungen nach Ablauf verlängert wird

zu bedenken ist vielleicht noch, das Bulgarien zum 01.01. der EU beitritt und deine Frau theoretisch dann eine Freizügigkeitsbescheinigung erhalten kann, wenn sie denn freizügigkeitsberechtigt ist. Diese Bescheinigung wird in der Regel ohne Befristung ausgestellt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
UweDid
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bulgarin geheiratet und nun Arbeitserlaubnis??
Antwort #2 - 18.12.2006 um 19:23:54
 
Danke fürs Feedback - geht ja flott hier - sie hat offiziell den Titel "Familiennachzug zu Deutschen" erhalten, Lebensunterhalt ist mehr als gesichert und Pass läuft auch nicht ab....

Was bedeutet denn genau diese Freizügigkeitsbescheinigung? Verzeiht mir meine Unkenntnis und entschuldigung für den Einstieg...-)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sunnysunshine
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bulgarin geheiratet und nun Arbeitserlaubnis??
Antwort #3 - 18.12.2006 um 19:31:33
 
Zitat:
Was bedeutet denn genau diese Freizügigkeitsbescheinigung?

das ist eine Bescheinigung über das Bestehen der Freizügigkeit (richtet sich nach dem FreizügG/EU (einfach oben bei Gesetze mal lesen)
sie könnte z.B. durch die Aufnahme einer Beschäftigung (mit Arbeitserlaubnis, die sie aber durch die Eheschließung mit dir bekommen hat) Freizügigkeit genießen, vorausgesetzt es gelten die gleichen Regeln wie zum Beitritt der 10 EU-Neustaaten im Jahre 2004

btw, wurde denn bei der ABH mal sachlich nach dem Grund der einjährigen Befristung gefragt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
UweDid
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bulgarin geheiratet und nun Arbeitserlaubnis??
Antwort #4 - 18.12.2006 um 19:34:41
 
Klar, sachlich wurde nachgefragt  Zwinkernd - man sagte uns, dass generell nach der hochzeit eine AE für nur ein Jahr erteilt werden würde, kann das stimmen?

Ich würde gerne noch mal auf das Amt gehn, allerdings nur wenn ich den Hauch einer Chance habe...

vielen Dank schon mal....

Uwe
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
janetm
Senior Top-Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 643

Bielefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bielefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bulgarin geheiratet und nun Arbeitserlaubnis??
Antwort #5 - 18.12.2006 um 23:40:29
 
Generell weiss ich nicht, aber das die AE erstmal nur für 1 Jahr ausgestellt wird ist nicht ungewöhnlich. Nach 1 Jahr wird dann in der Regel von beiden Eheleuten nochmal bestätigt, dass die häusliche/ehelich Lebensgemeinschaft weiter besteht und es gibt die Verlängerung.
Für die Arbeitserlaubnis, die ja mit der AE gekoppelt ist, gilt demzufolge dasselbe.

Ich denke, wenn man diesen Sachverhalt dem kommende Arbeitgeber erklärt, sollte es doch auch keine Probleme geben oder ?

Grüsse
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tatzi5
Junior Top-Member
**
Offline


Kämpfe um dein Recht,
wenn du Recht hast !


Beiträge: 248
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch , Ehefrau= Vietnam
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bulgarin geheiratet und nun Arbeitserlaubnis??
Antwort #6 - 19.12.2006 um 02:12:32
 
janetm schrieb am 18.12.2006 um 23:40:29:
aber das die AE erstmal nur für 1 Jahr ausgestellt wird ist nicht ungewöhnlich. Nach 1 Jahr wird dann in der Regel von beiden Eheleuten nochmal bestätigt, dass die häusliche/ehelich Lebensgemeinschaft weiter besteht und es gibt die Verlängerung.

Grüsse


RICHTIG, war in unserem Fall auch so, ersteinmal für ein Jahr.

DITO = janetm

Es einfach dem zukünftigem Arbeitgeber auch so erklären, wird dieser bestimmt verstehen.

Bin selber Arbeitgeber, wußte von diesen Sachverhalten auch nichts,
bevor ich auf dieser Seite ``gelandet bin `` Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

Die Hoffnung stirbt zuletzt !
 
IP gespeichert
 
UweDid
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bulgarin geheiratet und nun Arbeitserlaubnis??
Antwort #7 - 19.12.2006 um 08:30:24
 
Danke Euch - was ich nur nicht verstehe ist ab wann bekommt man 3 Jahre AE? Welche Vorraussetzungen muss man hierfür erfüllen? Befreundete Paare von uns haben anstandslos 3 Jahre bekommen, obwohl bei uns die Lage "subjektiv" besser ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bulgarin geheiratet und nun Arbeitserlaubnis??
Antwort #8 - 19.12.2006 um 09:26:39
 
Uwe, bis zum Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes gab es eine Vorschrift, die besagte, dass ein Ausländer nach der Eheschließung mit einem Deutschen in der Regel eine AE für 3 Jahre zu erteilen war. Sprich: gerade, wenn jemand neu einreiste, also keine alte Ausländerakte mit Problemen hatte, konnte die ABH kaum anders entscheiden.
Leider ist diese Vorschrift leise, still und heimlich nicht mit ins neue Gesetz übernommen worden - auch früher haben viele ABH gerne argumentiert: wir machen das immer so und geben nur ein Jahr....

Kurz: du hast bei der jetzigen Rechtslage keine Chance mehr, auf einer längeren AE für deine Frau zu bestehen, auch wenn es für sie nachteilig ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
UweDid
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bulgarin geheiratet und nun Arbeitserlaubnis??
Antwort #9 - 19.12.2006 um 09:31:33
 
Danke Reni - hmmm, aber höflich nachfragen wäre noch ne Möglichkeit oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bulgarin geheiratet und nun Arbeitserlaubnis??
Antwort #10 - 19.12.2006 um 09:32:16
 
Fragen kostet nichts - du kannst ja auf die negativen Folgen für das Arbeitsverhältnis hinweisen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
UweDid
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bulgarin geheiratet und nun Arbeitserlaubnis??
Antwort #11 - 19.12.2006 um 09:34:35
 
ok - dann mache ich mich mal auf den Weg zum Amt - vielen Dank nochmal, werde ein Update reinschreiben später....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bulgarin geheiratet und nun Arbeitserlaubnis??
Antwort #12 - 19.12.2006 um 11:44:19
 
UweDid schrieb am 19.12.2006 um 09:34:35:
ok - dann mache ich mich mal auf den Weg zum Amt - vielen Dank nochmal, werde ein Update reinschreiben später....

Ja, mach das. Aber wenn die ABH nicht anders entscheiden will kann das doch für den Arbeitgeber auch kein Problem sein. Wenn nichts gegenteiliges vorliegt, wird die AE doch ohne jedes Problem immer wieder verlängert.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bulgarin geheiratet und nun Arbeitserlaubnis??
Antwort #13 - 19.12.2006 um 12:13:42
 
Zeppelin, einem Durchschnittsdeutschen, auch Arbeitgeber, die sonst vielleicht keine Ausländer oder nur langjährig hier wohnhafte beschäftigen, ist oft gar nicht klar, dass ein deutschverheirateter NICHT sofort eine unbefristete bekommt. Das mag historische Gründe haben, wo ja schon das Staatsangehörigkeitsrecht dafür sorgte, dass es binationale Ehen nicht mal geben konnte....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bulgarin geheiratet und nun Arbeitserlaubnis??
Antwort #14 - 19.12.2006 um 12:23:51
 
Reni schrieb am 19.12.2006 um 12:13:42:
Zeppelin, einem Durchschnittsdeutschen, auch Arbeitgeber, die sonst vielleicht keine Ausländer oder nur langjährig hier wohnhafte beschäftigen, ist oft gar nicht klar, dass ein deutschverheirateter NICHT sofort eine unbefristete bekommt. Das mag historische Gründe haben, wo ja schon das Staatsangehörigkeitsrecht dafür sorgte, dass es binationale Ehen nicht mal geben konnte....

Schon gut Reni. Ich hätte wohl dazuschreiben sollen, das man dem Arbeitgeber als Beweis die §§ 7 u. 8 AufenthG vorlegen könnte, falls der sich nicht auskennt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema