Moin zusammen,
bevor ich meine Frage stelle, schreibe ich kurz über mich
Sep. 2000 eingereist zwecks Studium.
Ich komme aus nicht EU-Land.
Sep. 2003 das Studium abgeschloßen - Abschluss: M.Sc. (Master) Werkstoffingenieurwesen von der RWTH-Aachen.
seit Okt. 2003 tätig als vollbeschäftigter Wiss. Angestellter mit der Funktion als Forschungsgruppenleiter. Netto-Einkommen ca. 2400 Euro (LSK 3 mit Frau und Kind)
Ich bin im Besitz einer
AE nach §18 mit der Erstattung jeder Erwerbstätigkeit außer selb(st)ständig.
Da ich während des Studiums an der Uni tätig war (19h/w) als studentischer Hilfskräft (Abk. HiWi) und das seit 2000, habe ich die 60 Monate Rentenbeiträge schon eingezahlt (auch Schreiben darüber von der entsprechenden Behörde erhalten).
Demnächst habe ich vor an einem Integrationskurs bzw. Orientierungskurs teilzunehmen um die Einbürgerungsfrist von 8 auf 7 Jahre zu reduzieren.
Nun endlich kommt meine Frage: Aufgrund des Hochschulrahmengesetzes darf ein wiss. Angestellter max. 6 Jahre an der Uni arbeiten und falls er promoviert hat noch 6 weitere. Deswegen ist mein Arbeitsvertrag
befristet und zwar immer auf 2 Jahre.
Habe ich da eine Chance mich einbürgern zu lassen (Antrag stellen im Sommer 07 wenn es mit dem Integrationskurs klappt)?
Wenn es sowieso mit einem befristeten Arbeitsvertrag nicht ging und ich die Uni vor 2009 nicht verlasse dann macht es keinen Sinn mehr an dem Kurs teilzunehmen.
Ich würde mich über Eure Tipps und Hilfe sehr viel freuen.
Liebe Grüße,
der Sonic aus Aachen