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Einbürgerung mit befristetem Arbeitsvertrag ? (Gelesen: 5.864 mal)
sonic
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Danny Boy I Love U


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18.12.2006 um 17:59:49
 
Moin zusammen,

bevor ich meine Frage stelle, schreibe ich kurz über mich


Sep. 2000 eingereist zwecks Studium.
Ich komme aus nicht EU-Land.

Sep. 2003 das Studium abgeschloßen - Abschluss: M.Sc. (Master) Werkstoffingenieurwesen von der RWTH-Aachen.

seit Okt. 2003 tätig als vollbeschäftigter Wiss. Angestellter mit der Funktion als Forschungsgruppenleiter. Netto-Einkommen ca. 2400 Euro (LSK 3 mit Frau und Kind)
Ich bin im Besitz einer AE nach §18 mit der Erstattung jeder Erwerbstätigkeit außer selb(st)ständig.

Da ich während des Studiums an der Uni tätig war (19h/w) als studentischer Hilfskräft (Abk. HiWi) und das seit 2000, habe ich die 60 Monate Rentenbeiträge schon eingezahlt (auch Schreiben darüber von der entsprechenden Behörde erhalten).

Demnächst habe ich vor an einem Integrationskurs bzw. Orientierungskurs teilzunehmen um die Einbürgerungsfrist von 8 auf 7 Jahre zu reduzieren.

Nun endlich kommt meine Frage: Aufgrund des Hochschulrahmengesetzes darf ein wiss. Angestellter max. 6 Jahre an der Uni arbeiten und falls er promoviert hat noch 6 weitere. Deswegen ist mein Arbeitsvertrag befristet und zwar immer auf 2 Jahre.

Habe ich da eine Chance mich einbürgern zu lassen (Antrag stellen im Sommer 07 wenn es mit dem Integrationskurs klappt)?

Wenn es sowieso mit einem befristeten Arbeitsvertrag nicht ging und ich die Uni vor 2009 nicht verlasse dann macht es keinen Sinn mehr an dem Kurs teilzunehmen.

Ich würde mich über Eure Tipps und Hilfe sehr viel freuen.

Liebe Grüße,

der Sonic aus Aachen
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Antwort #1 - 18.12.2006 um 20:40:53
 
§ 10 StAG erfordert keinen unbefristeten Arbeitsvertrag, sondern lediglich, dass der
Einbürgerungebewerber den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten
Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann, also ohne Sozialhilfe und ALG II.

Die übrigen Voraussetzungen findet man hier:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/anspruch.htm
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Antwort #2 - 18.12.2006 um 21:25:19
 
Danke für die schnelle und konkrete Antwort lieber Ralf  Smiley

ich hatte nur befürchtet das für die EBH ein befristeter Arbeitsvertrag ein ungesichertes Lebensunterhalt bedeuten könnte, was zur Ablehnung des Antrags führen würde.

Die restlichen Voraussetzungen scheinen bei mir kein Problem zu sein (wenn's mit der Berechtigung für den Kurs klappt, dann sind die 7 Jahre ganz nah)

nun gut..ich werde mich morgen bei der Integrationsabteilung der ABH informieren, wie, wann und wo man an einem Kurs teilnehmen kann.

Ich werde Euch wahrscheinlich nochmal  mit anderen Fragen nerven. Gott sei Dank das es Euch gibt  Zwinkernd

LG

Sonic
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Antwort #3 - 18.12.2006 um 22:15:55
 
sonic schrieb am 18.12.2006 um 21:25:19:
wenn's mit der Berechtigung für den Kurs klappt, dann sind die 7 Jahre ganz nah


Viel Glück. Bei Personen, die nicht zum Kurs verpflichtet sind, hängt die Teilnahme
u.a. davon ab, ob freie Plätze verfügbar sind.
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sonic
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Antwort #4 - 19.12.2006 um 13:38:14
 
Ralf schrieb am 18.12.2006 um 22:15:55:
Viel Glück. Bei Personen, die nicht zum Kurs verpflichtet sind, hängt die Teilnahme
u.a. davon ab, ob freie Plätze verfügbar sind.


Ich werde hier solange ich was neues hab immer weiter berichten. denn vielleicht hilft meine infos dem einen oder anderen bei seinem Fall.

Also ich war heute bei der Integrationsabteilung und hab ein nettes Gespräch mit dem Beamten da gehabt.
Er meinte er kann mich nicht verpflichten einen Integrationskurs zu besuchen da meine Sprachkenntnisse gut sind, also schlug er mir vor einen Antrag auf Zulassung direkt beim BAMF in Köln zu stellen. Wegen Plätze gibt's überhaupt kein problem sagte er, da es momentan mehr als genug gibt.

den Antrag habe ich heute mit einer Kopie meiner aktuellen AE geschickt und warte jetzt auf die Berechtigung.
Weiter werde ich zu einem Kursträger gehen und dort feststellen lassen dass ich nur den Orientierungskurs brauche ABER ganz wichtig die Prüfung für einen ganzen Kurs ablegen will, also sowohl sprachlich als auch orientierungsbezogen damit ich im Endeffekt die Richtig Bescheinigung in der hand hab Smiley

Ich hoffe das alles was ich oben schrieb klappt, dann kann ich einen Termin zum Antragsstellung bei der EBH nächsten Sommer machen Zwinkernd

danke nochmal für die Unterstützung  Cool

sonic
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Antwort #5 - 19.12.2006 um 22:49:19
 
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