Hallo Larali,
und da fangen die Probleme an. Wenn ich mal zusammenfassen darf, wenn ich etwas falsch verstanden habe, bitte berichtigen !
Dein Freund ist vor 5 Jahren eingereist und hat erfolglos ein Asylverfahren betrieben. ER ist seit drei Monaten ausreisepflichtig, hat aber noch nichts für die Ausreise vorbereitet. Stattdessen hat er seit kurzer Zeit einen türkischen Reisepass, diesen aber nicht der Ausländerbehörde vorgelegt. Ihr beabsichtigt in Deutschland zu heiraten, könnt aber den AUflagen des Standesamtes nicht nachkommen, weil der Pass der
ABH vorgelegt werden muss.
Jetzt versuche ich dir mal aus der Sicht eines Mitarbeiters aus der
ABH erklären:
Dein Mann ist abgelehnter Asylbewerber (mehr Infos gibt es vielleicht aus seiner AKte, die allerdings hier nicht bekannt sind), seit geraumer Zeit ausreisepflichtig und kann wegen fehlenden Passes z.Zt. nicht abgeschoben werden. Im Zeitpunkt der Ausreisepflicht wird eine Heiratsabsicht geäußert.
Dies sieht für die
ABH mal wieder sehr komisch aus !!!!!! Weitere Vermutungen will ich mir hier ersparen.
Es überrascht mich, dass dein Freund einen türkischen Reisepass hat. Normalerweise werden ausreisepflichtigen, passlosen Türjen nur ein Heimreisedokument ausgestellt. Ein Pass erhält man nur bei Zusage einer
AE !
Ich muss auch hier vermuten, dass er schon bei Einreise einen Pass hatte.
Deshalb gebe ich mal folgenden Rat, der für Euch (und auch für die ABH) die einfachste und stressfreieste Lösung darstellen kann:
Da dein Freund ausreisepflichtig ist, sollte er (ggfs. zum Ende der freiwilligen Ausreisepflicht) ein Flugticket kaufen, bei der
ABH Ticket und Pass vorlegen und dort erklären, dass er freiwillig ausreisen will, in der Türkei dich heiraten und wieder einreisen will.
Unte solchen Umständen wird keiner eine Scheinehe vermuten und ihn für einen integren Ausländer halten. Die Wiedereinreise wird dann nicht anders verlaufen als bei allen anderen Türken, die ihren Ehepartner zur FZ nach Deutschland holen wollen.
Andersherum können bei einer Eheschließung in Deutschland erhebliche vermehrte Probleme auftauchen, wie z.B. Nachholen des Visaverfahrens, Prüfung einer Scheinehe, Abschiebung und alle damit verbundenen Probleme, da eine Ehe nicht unbedingt ein AUfenthaltsrecht nach sich zieht. Die Kosten die damit verbunden sind, will ich lieber garnicht beziffern.
Tipp eines ABH-Mitarbeiters, der mit solchen Fällen vielzu tun hat; wählt den sauberen und legalen Weg. Der ist meist billiger und nervenschonender.
Gruß
Proll