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Heirat in der Türkei oder doch besser in Deutschla (Gelesen: 4.201 mal)
larali
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12.12.2006 um 22:08:23
 
Ich bin schon seit längerer Zeit mit einem Asylbewerber verlobt, nun wollen wir auch heiraten.
Da er aber keine Aufenthaltserlaubnis mehr besitzt bzw. diese bald endet, treten nun erhebliche Probleme bei der Eheschliessung in Deutschland auf.
Wir waren schon bei etlichen Anwälten, diese räten uns allerdings die unterschiedlichsten Wege zur Eheschliessung.
Langsam wissen wir nicht mehr welcher der richtige Weg für uns ist.
wir spielen mit dem Gedanken in der Türkei die Eheschlliessung zu vollziehen- könnten uns dadurch Probleme entstehen?
Und wenn ja welche?
Wie lange muss ich dann mit meinem Mann in der Türkei warten bis wir nach Deutschland zurückkehren können ?
Für welchen Zeitraum wird ihn dann eine Aufenthaltserlaubnis gegeben
( 6Monate ?) nach der Heirat?
Bitte gibt uns einige Ratschläge, wir wissen nicht mehr weiter.......
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Mick
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Antwort #1 - 12.12.2006 um 23:36:06
 
Hoi,
wie ist der Stand des Asylverfahrens genau? Vermutlich hat
er eine Aufenthaltsgestattung, dazu ist anzumerken, dass er
nicht unbedingt so lange bleiben darf, wie diese gültig ist!
Sofern die Ausreisepflicht besteht und die Eheschließung nicht
unmittelbar bevorsteht, dann ist dringend zu einer Ausreise
zu raten, andernfalls droht die Abschiebung. Und damit würde
eine Einreisesperre bestehen.

Es sind also noch Fragen offen:
Genauer Stand des Asylverfahrens.
Stand Eheschließungsvorbereitungen für D.
Hat er einen Pass?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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tatzi5
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Antwort #2 - 13.12.2006 um 06:03:11
 
@  larali

Also wenn ich Deine beiden Beiträge richtig verstanden habe,

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1165939054

kommt Dein Geliebter aus der Türkei, ist hier Asylbewerber....

hat aber keinerlei Probleme, in sein FEINDESLAND einzureisen und ... zu heiraten ????

-KOPFSChÜTTEL-

Aus welchem Grund hält er sich hier auf unser aller Kosten als Asylant auf ?????

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« Zuletzt geändert: 13.12.2006 um 06:18:23 von tatzi5 »  

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Antwort #3 - 13.12.2006 um 09:09:22
 
Zitat:
Wie lange muss ich dann mit meinem Mann in der Türkei warten bis wir nach Deutschland zurückkehren können ?

Mit deinem Mann muss du nicht in der Türkei warten.
Falls dein Verlobter abgeschoben oder ausgewiesen wird, erhält er eine Einreisesperre, die grundsätzlich erstmal unbefristet ist, aber auf Antrag befristet werden kann. Ein guter Grund für eine Befristung ist dann zB die Ehe mit einer Deutschen und das geplante Zusammenleben in D. Je nach Lage und Vorgeschichte dürfte die Befristung (es gilt immer ab Ausreise aus D!) zwischen "sofort" und 2 Jahren liegen.
Also:
1. Heirat in TR
2. Antrag auf Befristung (vorher evtl Abschiebekosten bezahlen, wenn welche entstanden sind)
3. Nach Ablauf der Frist dann Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung

Zitat:
Für welchen Zeitraum wird ihn dann eine Aufenthaltserlaubnis gegeben 
( 6Monate ?) nach der Heirat?

AEs für dt-vh werden üblicherweise bei Ersterteilung auf 1,2 oder 3 Jahre befristet. Das hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Ist aber auch unproblematisch, da bei Fortbestehen der Voraussetzungen (eheliche Gemeinschaft), diese problemlos immer wieder verlängert wird. Sind nach drei Jahren die Voraussetzung für eine Niederlassungserlaubnis erfüllt, kann man dann halt die beantragen.

Falls dein Verlobter seinen Wehrdienst noch nicht geleistet hat, kann es sein, dass er den ableisten muss, wenn er wieder in TR ist. Falls er bereits einen Einberufungsbescheid hatte, könnte in der TR evtl auch noch eine Strafe auf ihn zukommen.
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Antwort #4 - 13.12.2006 um 09:41:22
 
tatzi5 schrieb am 13.12.2006 um 06:03:11:
Aus welchem Grund hält er sich hier auf unser aller Kosten als Asylant auf ?????




Hey tatzi5,

solche Sprüche sind doch meine Baustelle !  grin  Daumen hoch

DC
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larali
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Antwort #5 - 14.12.2006 um 21:29:10
 
einen pass besitzt er.
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Antwort #6 - 15.12.2006 um 02:32:33
 
larali schrieb am 14.12.2006 um 21:29:10:
einen pass besitzt er.


Sehr ``hilfreich `` , Deine Antwort   Griesgrämig

wenn Du nicht auf die anderen Fragen  # 1 , 2 + 3  eingehst,
kann Dir kaum jemand eine entspr. richtige Info zu Deinem  Problem  geben können.
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larali
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Antwort #7 - 16.12.2006 um 18:51:46
 
Ausserdem lebt er nicht auf kosten anderer, das nur am rande erwähnt.
Er befindet sich seit ca. 5 Jahren in Deutschland und nun ist seine Aufenthaltserlaubnis erloschen, bzw. hat eine frist von 3 monaten bekommen, um all seine papiere sowie seinen pass zu besorgen. das ist nun leider schon vor drei monaten gewesen.
als ich letztens beim standesamt (in Deutschlandg) ewesen war um unsere Heirat anzumelden, sagte mir die Bearbeiterin, sie bräuchte eine beglaubigte kopie seines passes ( denn pass hat er schon vor drei montaten beim türkischen konsulat beantragt und hat ihn vor 2 wochen auch bekommen).
Dieser sollte jedoch nicht wie von uns von einem Notar beglaubigt werden , sondern von der zuständigen ausländerbehörde.
Und hier liegt nun auch das Problem, würden wir nun zu seiner ausländerbehörde gehen um seinen pass beglaubigen zu lassen, so würden sie ihn gleich dort behalten.
also kommen wir nicht an einen beglaubigte kopie der ausländerbehörde heran, was demnach so viel bedeutet, dass wir keinen termin zur Heirat in Deutschland bekommen und wonach wir gezwungen werden unsere Hochzeit in der
Türkei zu vollziehen.
nun waren wir bei einem anwalt, welcher eine neue aufenthaltgenehmigung für einen andere stadt einklagen möchte, mit dem grund der eheschliessung.
geht sowas denn?
wenn eine aufenthaltsgenehmigung abgelaufen ist, kann man dieses doch nicht mehr ändern, falls schon eine abschiebung eingetroffen ist( dies ist bei uns zur zeit zum glück nicht der fall), oder????
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 16.12.2006 um 19:14:09
 
Hallo Larali,

und da fangen die Probleme an. Wenn ich mal zusammenfassen darf, wenn ich etwas falsch verstanden habe, bitte berichtigen !
Dein Freund ist vor 5 Jahren eingereist und hat erfolglos ein Asylverfahren betrieben. ER ist seit drei Monaten ausreisepflichtig, hat aber noch nichts für die Ausreise vorbereitet. Stattdessen hat er seit kurzer Zeit einen türkischen Reisepass, diesen aber nicht der Ausländerbehörde vorgelegt. Ihr beabsichtigt in Deutschland zu heiraten, könnt aber den AUflagen des Standesamtes nicht nachkommen, weil der Pass der ABH vorgelegt werden muss.

Jetzt versuche ich dir mal aus der Sicht eines Mitarbeiters aus der ABH erklären:
Dein Mann ist abgelehnter Asylbewerber (mehr Infos gibt es vielleicht aus seiner AKte, die allerdings hier nicht bekannt sind), seit geraumer Zeit ausreisepflichtig und kann wegen fehlenden Passes z.Zt. nicht abgeschoben werden. Im Zeitpunkt der Ausreisepflicht wird eine Heiratsabsicht geäußert.
Dies sieht für die ABH mal wieder sehr komisch aus !!!!!!  Weitere Vermutungen will ich mir hier ersparen.

Es überrascht mich, dass dein Freund einen türkischen Reisepass hat. Normalerweise werden ausreisepflichtigen, passlosen Türjen nur ein Heimreisedokument ausgestellt. Ein Pass erhält man nur bei Zusage einer AE !
Ich muss auch hier vermuten, dass er schon bei Einreise einen Pass hatte.

Deshalb gebe ich mal folgenden Rat, der für Euch (und auch für die ABH) die einfachste und stressfreieste Lösung darstellen kann:
Da dein Freund ausreisepflichtig ist, sollte er (ggfs. zum Ende der freiwilligen Ausreisepflicht) ein Flugticket kaufen, bei der ABH Ticket und Pass vorlegen und dort erklären, dass er freiwillig ausreisen will, in der Türkei dich heiraten und wieder einreisen will.
Unte solchen Umständen wird keiner eine Scheinehe vermuten und ihn für einen integren Ausländer halten. Die Wiedereinreise wird dann nicht anders verlaufen als bei allen anderen Türken, die ihren Ehepartner zur FZ nach Deutschland holen wollen.

Andersherum können bei einer Eheschließung in Deutschland erhebliche vermehrte Probleme auftauchen, wie z.B. Nachholen des Visaverfahrens, Prüfung einer Scheinehe, Abschiebung und alle damit verbundenen Probleme, da eine Ehe nicht unbedingt ein AUfenthaltsrecht nach sich zieht. Die Kosten die damit verbunden sind, will ich lieber garnicht beziffern.

Tipp eines ABH-Mitarbeiters, der mit solchen Fällen vielzu tun hat; wählt den sauberen und legalen Weg. Der ist meist billiger und nervenschonender.

Gruß
Proll
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Antwort #9 - 16.12.2006 um 21:50:58
 
also soweit ist fast alles richtig, aber eine aufenthaltsgenehmigung hatte er besessen, die nun leider nicht mehr wie sonst verlängert wurde.
wenn wir in der türkei heiraten, wie lange warte ich dann mit ihm, um wieder nach deutschland einzureisen?
was kommt auf mich in der türkei zu?
wir haben mit einem anwalt gesprochen und er meinte gegen einen erheblich grosse summe würde er es schaffen, dass wir in deutschland heiraten könnten.
geht denn so was überhaupt????
könnte es nicht sein, dass wenn wir in der türkei heiraten ich meinen mann aus welchen gründen auch immer , nicht nach deutschland holen könnte???
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 16.12.2006 um 21:54:38
 
Moment, du schreibst, er sei Asylbewerber, aber auch, das er eine Aufenthaltsgenehmigung besass.
Zu welchem Zweck hatte er eine AE und warum wurde sie versagt ? Warum ist er jetz Asylbewerber ?

Also ich muss tazi noch mal wiederholen,

du erwartest Info aus dem Forum, gibst aber keine Infos bekannt bzw. lässt alle nur im Dunkeln tappen. Wenn wichtige Infos vorenthalten werden, kannst du auch nur Ratschläge bekommen, die dir nicht weiterhelfen können
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larali
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Antwort #11 - 17.12.2006 um 14:34:53
 
das tut mir leid.
vermutlich habe ich mich etwas falsch ausgedrückt.
also mein verlobter befindet sich seit 5 jahren in deutschland, eine aufenthaltsgenehmigung besitzt er seit etwa drei bis vier jahren, dies bedeutet, dass er anfangs illegal in deutschland lebte und erst später einen asylantrag gestellt hatte.
der ausländerbehörde sagte er, aber nicht wie lange er schon in deutschland wäre((da ja illegal)
eingereist ist er mit seinem pass und einem visum.
sein damaliger anwalt sagte ihm, dass er seinen pass der ausländerbehörde nicht zeigen solle. hat ihn jedoch noch immer, aber nie vorgelegt....
die ausländerbehörde hat ihm dann eine aufenthaltsgenehmigung für ein halbes jahr zugesprochen.
da er kurde ist und es in seiner heimatstadt probleme gab, bekam er eine aufenthaltsgenehmigung aber nur eine befristete ( 6Monate), diese wurde von seinem anwalt immer um weitere 6 monate verlängert.
dies ging dann etwa 3 jahre so, dann wurde die aufenthaltserlaubnis nur noch um 3 monate verlängert.
die klage des anwaltes für eine erneute verlängerung wurde jetzt abgewiesen, mit dem grund , mein verlobter könne in eine andere stadt (in der türkei) reisen und müsse sich nicht hier in deutschland aufhalten.
der anwalt hatte dann eine freiwillige ausreise beantragt, die aber von uns eigentlich garnicht erwünscht war (hatte über unseren kopf hinweg entschieden)
nun bekam mein verlobter eine frist von 3 monaten, um alles zu besorgen für die rückreise in die türkei.
das ist jetzt genau 3 monate her.
bei der zuständigen ausländerbehörde haben wir uns bis jetzt nicht gemeldet, weil wir uns einfach zu unsicher sind.
aber wie du mir gesagt hast, wäre es wohl der beste weg zur ausländerbehörde hinzugehehn und freiwillig auszureisen....
ein anderer anwalt sagte uns er würde eine erneute aufenthaltgenehmigung beantragen, geht denn sowas??? hätten wir eine chance in deutschland????
und sonst... was kommt in der türkei auf uns zu????
ich hoffe ich habe einigermassen verständlich geschrieben, vielleicht bringe ich das mit der aufenthaltsgenehmigung oder duldung durcheinander,es gibt ja so viele verschiedene ausdrücke...
es wäre lieb, wenn ihr uns weiterhelfen könntet.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 17.12.2006 um 17:25:04
 
Hi,
also nochmal kurz wiederholend:
1. Legal mit Pass und Visum eingereist,
2. Aufenthalt illegal verlängert,
3. irgendwann einen Asylantrag gestellt, um den Aufenthalt zulegalisieren
4. falsche Angaben im Asylverfahen zur Einreise, illegalen Aufenthalt und damit
   wahrscheinlich auch zu weiteren Asylgründen gemacht
5. Asylantrag abgelehnt mit der Aufforderung grei Monate nach Bestandskraft   
    auszureisen
6. Ihr habt euch während der Zeit kennengelernt und wollt jetzt heiraten.

Du verwendest den Begriff Aufenthaltsgenehmigung und Duldung gleichzeitig.
Eine Aufenthaltsgestattung erhält man während des laufenden Asylverfahrens, eine Duldung, wenn man ausreisepflichtig ist, aber vorübergehend nicht ausreisen kann und eine Aufenthaltserlaubnis stellt ein festes Aufenthaltsrecht dar. Die Unterscheidung ist schon wichtig für die Beurteilung des Falles.

Ich vermute, dass dein Freund während des Asylverfahrens für zunächst 6 Monate eine Aufenthaltsgestattung hatte und die im Rahmen der drei Monate Ausreisepflicht nur für drei Monate verlängert wurde.
Ich vermute auch mal, dass eurem Rechtsanwalt beim Gericht bei der Asylklage erklärt wurde, dass es keine Aussicht auf Erfolg gäbe. Er hätte sich ein Urteil einfangen können mit der Folge, dass die Ausreisepflicht 1 Monat nach Betsandskraft eintritt oder - und das hat er wahrscheinlich dann auch richtig gemacht - die Klage gegen Gewährung einer 3 monatigen Ausreisepflicht zurückgenommen (sogeanntes Düsseldorfer Mdell). Damit hat er mehr Ausreisezeit gewonnen.

Aber die Ausländerbehörden sind nicht blöd und ihnen liegen noch mehr Infos vor, als den Forum-Mitgliedern.
Deshalb wiederhole ich nochmal den Rat, unter Vorlage des Tickets und des Passes freiwillig auszureisen und der ABH zu zeigen jetzt alles legal durchzuführen. Das ihr das nicht wollt, verstehe ich. Aber Verständnis zählt juristisch nicht.
Wenn der Sachverhalt der ABH bekannt wird, könnten sie deinen Freund auch ausweisen und abschieben. Dann beginnen erst Recht ere Probleme. Deshalb geht ihr am Besten in die Offensive.

Ich kann bei dem aufgezeigten Sachverhalt nicht erkennen, wie euer Rechtsanwalt die Ausreisezeit weiter verlängern will. Wahrscheinlich wird es nur ihm nützen.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 17.12.2006 um 18:43:01
 
Hi,

mal abgesehen von den äußerst denkwürdigen Ratschlägen des RA empfehle ich die sofortige Ausreise und Wiedreinreise im Visumverfahren. Alles andere wird nichts werden !
Überleg doch mal, was Dein Verlobter schon alles verbockt hat !  Griesgrämig


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 17.12.2006 um 19:30:08
 
larali schrieb am 17.12.2006 um 14:34:53:
nun bekam mein verlobter eine frist von 3 monaten, um alles zu besorgen für die rückreise in die türkei.
das ist jetzt genau 3 monate her.
bei der zuständigen ausländerbehörde haben wir uns bis jetzt nicht gemeldet, weil wir uns einfach zu unsicher sind.
.


Aufgrund dieser Sachverhalte rate ich Euch, keinen Tag länger zu warten und kann die Beiträge von DonCamillo + proll nur 100 % unterstützen.
Geht baldigst zur ABH, nehmt einen zeitnahen Rückflugschein unbedingt dazu mit.
Der ``gute`` RA möchte warscheinlich nur Euer Geld, Erfolg wird sich kaum einstellen.

Die Gefahr, das eine Abschiebung in Kürze durchgesetzt wird, ist sehr hoch.
Über die Folgen dann kannst Du unter dem Link x mal lesen.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?board=ausweisung
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