CAN schrieb am 02.12.2006 um 18:15:01:Verheiratet sind meine Freundin und ich noch nicht, das ändert jedoch nichts an der Situation, oder?
Doch, denn dann bist du nicht automatisch der (rechtliche) Vater, sondern erst dann, wenn eine wirksame Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt durchgeführt wurde. Das ist allerdings auch schon vor der Geburt möglich.
Zitat:Und wie gesagt, sind Nachteile bekannt
Nachteile können sich daraus ergeben, dass man gegenüber 2 Staaten nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten hat, als Beispiel sei hier nur mal die Wehrpflicht genannt.
Außerdem kann man aufgrund internationaler Gepflogenheiten keinen konsularischen Schutz in einem Land erhalten, dessen Staatsangehörigkeit man ebenfalls besitzt.
Zitat:bzw. muss man die doppelte Staatsangehörigkeit den deutschen Behörden (Standesamt; Ausländeramt etc) noch zusäzlich mitteilen?
Beim Einwohnermeldeamt sind laut den Meldegesetzen der Bundesländer immer sämtliche Staatsangehörigkeiten anzugeben.