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Doppelte Staatsangehörigkeit bei Geburt? (Gelesen: 2.884 mal)
CAN
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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02.12.2006 um 16:37:08
 
Hallo zusammen,

mein momentaner Wissenstand im diesem Bereich ist, dass Kinder von ausschließlich ausländischen Eltern in Deutschland beide Pässe bekommen, sich aber dann mit 18 Jahren für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen. Denn Mehrstaatigkeit soll ja grundsätzlich vermieden werden. Für Kinder aus gemischten Beziehungen dagegen gilt, dass sie auch über das 18 Jahr hinaus beide Staatsangehörigkeiten behalten können. (Stimmt das?)

Daher meine Fragen:

Meine Freundin und ich erwarten in Kürze ein Kind. Sie ist Deutsche und ich habe die türkische Staatsangehörigkeit. Abgesehen davon, dass die Kleine dann Deutsche wäre, würde ich gerne wissen, ob sie auch die türkische Staatsangehörigeit erhalten kann.
Und zwar vor allem auch dauerhaft?
Gibt es Nachteile, die bei einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit auftreten können?
Falls ich die Kleine bei einem türkischen Konsulat anmelde, muss ich diese Anmeldung wiederum den deutschen Behörden melden?

Ich bekomme derzeit widersprüchliche Informationen und wäre dankbar für eine Aufklärung.

Lieben Gruß,
CAN
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 02.12.2006 um 17:12:58
 
Euer Kind wird von Geburt an beide Staatsangehörigkeiten haben und kann sie auch behalten. Die Regelung, dass man sich mit 18 entscheiden muss, trifft nicht bei Kindern aus binationalen Ehen zu.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 02.12.2006 um 18:01:36
 
Zitat:
Die Regelung, dass man sich mit 18 entscheiden muss, trifft nicht bei Kindern aus binationalen Ehen zu.


Ganz genau bei binationalen Ehen mit einem deutschen Elternteil.

Sonstige binationalstämmige Kinder die aufgrund § 4 Abs. 3 StAG auch noch die deutsche StAng (dann als Dritte) erwerben müssen optieren Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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CAN
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #3 - 02.12.2006 um 18:15:01
 
Danke schonmal für die prompten Antworten.


Verheiratet sind meine Freundin und ich noch nicht, das ändert jedoch nichts an der Situation, oder?

Und wie gesagt, sind Nachteile bekannt bzw. muss man die doppelte Staatsangehörigkeit den deutschen Behörden (Standesamt; Ausländeramt etc) noch zusäzlich mitteilen?

Auch hier wieder vielen Dank im Voraus!
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WuesteErde
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lebe liebe lache


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #4 - 02.12.2006 um 19:04:33
 
@Reni

Schau bitte mal in deinen Briefkasten.

WE
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Ralf
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Antwort #5 - 03.12.2006 um 17:55:02
 
CAN schrieb am 02.12.2006 um 18:15:01:
Verheiratet sind meine Freundin und ich noch nicht, das ändert jedoch nichts an der Situation, oder?

Doch, denn dann bist du nicht automatisch der (rechtliche) Vater, sondern erst dann, wenn eine wirksame Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt durchgeführt wurde. Das ist allerdings auch schon vor der Geburt möglich.

Zitat:
Und wie gesagt, sind Nachteile bekannt

Nachteile können sich daraus ergeben, dass man gegenüber 2 Staaten nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten hat, als Beispiel sei hier nur mal die Wehrpflicht genannt.
Außerdem kann man aufgrund internationaler Gepflogenheiten keinen konsularischen Schutz in einem Land erhalten, dessen Staatsangehörigkeit man ebenfalls besitzt.

Zitat:
bzw. muss man die doppelte Staatsangehörigkeit den deutschen Behörden (Standesamt; Ausländeramt etc) noch zusäzlich mitteilen?

Beim Einwohnermeldeamt sind laut den Meldegesetzen der Bundesländer immer sämtliche Staatsangehörigkeiten anzugeben.
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CAN
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #6 - 03.12.2006 um 19:20:39
 
Danke!
CAN danke
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Aury
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 23.02.2007 um 20:33:37
 
Oh diese Frage hat mich auch beschäftigt! (Ich Deutsche, Mann Ausländer).
Das Kind hat also beide Staatsangehörigkeiten und muss sich ab 18 nicht entscheiden, das beruhigt mich!!!!  Smiley
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #8 - 23.02.2007 um 22:34:59
 
Aury schrieb am 23.02.2007 um 20:33:37:
und muss sich ab 18 nicht entscheiden,


Jedenfalls nicht nach deutschem Recht. Ob der jeweils andere Staat eine solche
Entscheidung verlangt, steht auf einem anderen Blatt.
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Aury
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #9 - 23.02.2007 um 22:36:33
 
Nein der verlangt es nicht Smiley Nur Deutschland macht immer Probleme.
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