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aufenthalt (Gelesen: 2.159 mal)
wacholderbaerchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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26.11.2006 um 02:39:20
 
so viel schon gelesen, aber immer wieder paar sachen anders und die passen nicht ZU MIR...
also--seit februar 2005 habe aufenthaltsgenemigung bekommen fuer 3 jahre!
habe unbefristeten vertrag, bin mit einem deutschem verheiratet, bin aus den neuen EU Laender die seit Mai 2004 im EU sind!
Frage - wie geht's weiter wenn aufenthaltsgenemigung abgelaufen ist - d.h.februar 2008???
wie sieht aus - wenn wir (ich u.mein mann) jetzt nicht mehr zusammen wohnen wuerden??? so zu sagen - erstmal auseinander - um zu verstehen das es wirklich nicht mehr mit der ehe geht?? kann man das erst eine weile so versuchen - ohne dabei bei AB sich zu melden??
und WENN wir auseinander bleiben - habe ich chance - das meine aufenthaltsgenemigung verlaengert wird???

danke im vorraus!!!
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 26.11.2006 um 02:56:01
 
Hi,

hätte, wenn, würde....

das hilft nicht wirklich, Deine Fragen zu beantworten.

Ich gehe mal davon aus, dass Du von Deinem Mann getrennt
lebts.

Da die AE wahrscheinlich auf Grund der geschlossenen Ehe mit
einem deutschem Staatsangehörigen erteilt worden ist, musst
du die Trennung Deiner ABH mitteilen.

ende
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wacholderbaerchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 26.11.2006 um 09:30:02
 
und was passiert wenn man es ABH nicht mitteilt??
sind doch viele paare die erstmal sich trennen und dann kommen wieder zusammen, oder paare die getrennt leben, aber treffen sich am wochenenden...
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 26.11.2006 um 10:51:25
 
Hi,

ich hab Dir geschrieben was Du dem Gesetz
nach machen musst.
Den Rest musst Du selber entscheiden und eventuelle
Konsequenzen tragen.

ende
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wacholderbaerchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 26.11.2006 um 11:02:42
 
habe schon gelesen - wegen sich melden bei ABH!
nur  da waren noch anderen fragen auch noch... Augenrollen

daher ich einen unbefristet arbeitsvertrag habe ist nicht einfacher so eine AG zu verlaengern???
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KAJA
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
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Antwort #5 - 27.11.2006 um 10:27:49
 
Hallo Wacholderbaerchen,

die Trennung mußt Du auf jeden Fall bei der ABH bekannt geben. Für einen weiteren Aufenthalt dürftest Du aber meiner Meinung nach keine Problem haben, solange Dein lebensunterhalt gesichert ist. Grds. darfst Du Dich ja als EU-Bürgerin hier aufhalten.

Wie lange arbeitest Du denn schon in Deutschland? Hast Du eine Freizügigkeitsbescheinigung und eine Arbeitsgenehmigung oder eine Aufenthaltserlaubnis mit dem Zusatz "Erwerbstätigkeit gestattet"?

Wenn Dir von der Agentur für Arbeit aufgrund der Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen eine Arbeitsberechtigung-EU (unbefristet und unbeschränkt) erteilt wurde, behält diese auch nach einer Trennung ihre Gültigkeit. Und damit bist Du dann meiner Meinung nach komplett Freizügigkeitsberechtigt!

Ansonsten hast Du laut § 12a ArGV Anspruch auf eine Arbeitsberechtigung-EU, wenn Du seit mind. 12 Monaten zum deutschen Arbeitsmarkt zugelassen bist. Bei der Tätigkeit muß es sich aber laut den Durchführungsanweisungen zu § 12a ArGV um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln.

Gruß Kaja


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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #6 - 28.11.2006 um 00:21:30
 
Zak schrieb am 26.11.2006 um 10:51:25:
ich hab Dir geschrieben was Du dem Gesetz
nach machen musst.
Echt? Aus welchem § geht das denn hervor?

Abu
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wacholderbaerchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 28.11.2006 um 03:16:22
 
also im DE unterbrochen arbeite jetz seit maerz2005(davor auch aber die ist eine andere geschichte...), wie gesagt habe jetzt unbefristeten vertrag - zur zeit sind knapp 2jahre bei den gleichen arbeitgeber(vor dem maerz 2005 war ich auch bei den gleichen arbeitgeber, nur der vertrag var wie ein teil von 18monatiger programm, den man nicht verlaengern koennte)

also - im februar 2005, nach der heirat habe AUFENTHALTSERLAUBNIS bekommen - fuer 3 jahre paragraf 28 Abs.1Satz1Nr.1AufenthG.!(was erwaerbstaetigkeit erstattet!)
Sonst habe nichts anderes bekommen!
Also - wie ich so richtig von allem hier verstanden habe - muss mich bei der ABH melden und dann nach ablauf der Aufenthaltsgenemigung im februar 2008 waere kein problem fuer mich eine niederlassungserlaubnis (oder so was in der art) zu bekommen?? Oder wie???!!

TAUSEND DANK!!!
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KAJA
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
Staatsangehörigkeit: kroatisch
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Antwort #8 - 28.11.2006 um 11:30:32
 
Wieso Niederlassungserlaubnis??

Den Aufenthalt nach dem AufenthG hast Du meiner Meinung nach nur wegen Deines deutschen Ehegatten bekommen (günstigere Rechtstellung nach § 11 Abs. 1 letzter Satz FreizügG/EU).

Wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht, geht wohl auch der Anspruch auf einen weiteren Aufenthltstitel nach dem AufenthG verloren.

Am besten gehst Du mal mit Deinem Arbeitsvertrag und einem Nachweis, daß Du mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst zu Deiner Agentur für Arbeit und beantragst eine Arbeitsberechtigung-EU.

Mit dieser gehst Du dann zum Ausländeramt. Wenn der Lebensunterhalt gesichert ist, bekommst Du eine Freizügigkeitsbescheinigung! Welche Unterlagen die ABH noch braucht, weiß ich nicht. Vielleicht den unbefristeten Arbeitsvertrag, Nachweis Krankenversicherung, ....
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wacholderbaerchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 29.11.2006 um 02:25:25
 
Danke, danke!!
Werde versuchen!!
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