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Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2 StAG (Gelesen: 17.360 mal)
sven
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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21.11.2006 um 12:04:00
 
Hallo an alle,
meine Frau ist rumänische Staatsbürgerin, die ihre ro-Bürgerschaft nie gegen eine dt. tauschen wollte. Doch nun könnte der EU-Beitritt es möglich machen, dass sie beide Pässe bekommen kann.
Wo finde ich Informationen dazu, ob oben genannter § für Rumänien Anwendung finden könnte (ab 1.1.07).
Würde mich über weiterführende Infos freuen.
Gruß
Sven
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Ralf
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Antwort #1 - 21.11.2006 um 14:00:44
 
sven schrieb am 21.11.2006 um 12:04:00:
Wo finde ich Informationen dazu, ob oben genannter § für Rumänien Anwendung finden könnte (ab 1.1.07).


Hier, sobald die zuständigen Stellen eine entsprechende Entscheidung getroffen haben.
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tudor
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 14.12.2006 um 22:44:24
 
hier gibts infos. § 12 II Staatsangehörigkeitsgesetz erlaubt die beibehaltung der dt. staatsangehörigkeit

http://wiki.rennkuckuck.de/wiki/Einb%C3%BCrgerung
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Antwort #3 - 14.12.2006 um 22:53:29
 
Da weiß Wiki aber wieder mal mehr als im deutschen StAngRecht bereits Anwendung findet Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #4 - 15.12.2006 um 10:09:22
 
Und nicht vergessen, dass "DAS Wiki" (=wikipedia.org) nicht gleichzusetzen ist mit "EINEM Wiki" (spezielles "offenes" Author- bzw. Veröffentlichungsystem). I.A. sind die Informationen aus DEM Wiki schon etwas vertrauenswürdiger (gilt aber auch nicht pauschal), als die aus EINEM Wiki, welches meist auch nur eine stark begrenzte und nicht zwangsläufig fachkundige Authorenmenge hat.
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tudor
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 15.12.2006 um 18:36:30
 
dass es noch nicht anwendung findet, liegt daran, dass die erste Voraussetzung (Eu-Staatsangehöriger) nicht vorliegt. Die Behörden werden sich mit der Frage der Gegenseitigkeit im Falle von Rumänien erst ab dem 1.1.2007 beschäftigen müssen. Da diese Voraussetzung aber von dem rumänischen Recht abhängt, und dieses den deutschen die Beibehaltung erlaubt, ist von einer entsprechenden Entscheidung auszugehen.
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Antwort #6 - 15.12.2006 um 18:47:02
 
das gegenseitigkeitserfordernis wird übrigens abgeschafft werden in nicht langer zeit in allen eu-ländern, dann erübrigt sich die frage auch.
ein gesetzesentwurf liegt bereits vor
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Antwort #7 - 15.12.2006 um 20:16:31
 
tudor schrieb am 15.12.2006 um 18:47:02:
ein gesetzesentwurf liegt bereits vor

Richtig, und der ist sogar bei uns zu finden, nämlich hier:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1137528115

(dort unter "StAG")

Aber solange ein Entwurf nur ein Entwurf ist und es noch lange nicht feststeht, ob
und wie das Gesetz letztlich geändert wird, wird hier die Rechtslage so beschrieben,
wie sie ist und nicht, wie sie sein könnte.
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Blaise
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Antwort #8 - 19.12.2006 um 13:23:17
 
Hallo,

soeben habe ich erfahren, dass rumänische Staatsangehörige ab dem 01.01.2007 unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden können.

Das BMI hat festgestellt, dass mit Rumänien Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2 StAG besteht.

Grüße,

Blaise
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Antwort #9 - 20.12.2006 um 10:27:01
 
Blaise schrieb am 19.12.2006 um 13:23:17:
Hallo,

soeben habe ich erfahren, dass rumänische Staatsangehörige ab dem 01.01.2007 unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden können.

Das BMI hat festgestellt, dass mit Rumänien Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2 StAG besteht.

Grüße,

Blaise


...und wie sieht das im Falle Bulgariens aus?
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Antwort #10 - 20.12.2006 um 11:23:04
 
Dani schrieb am 20.12.2006 um 10:27:01:
...und wie sieht das im Falle Bulgariens aus?


Wissen wir noch nicht. Aber in diesem Thread geht es um Rumänien.
Infos zu Bulgarien demnächst in einem eigenen Thema.
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Antwort #11 - 22.12.2006 um 04:38:06
 
Blaise schrieb am 19.12.2006 um 13:23:17:
Hallo,

soeben habe ich erfahren, dass rumänische Staatsangehörige ab dem 01.01.2007 unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden können.

Das BMI hat festgestellt, dass mit Rumänien Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2 StAG besteht.

Grüße,

Blaise



wo kann man das nachlesen? habe auf der seite vom bmi nichts gefunden.

gruß
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Antwort #12 - 25.12.2006 um 16:43:14
 
Hallo,

soweit mir bekannt ist, werden solchen Informationen nicht veröffentlicht. In der Regel werden die zuständigen Landesinnenminister informiert und die informieren den nachgeordneten Bereich. Das wars.

Frohes Fest und einen guten Rutsch :santa:

Blaise
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Antwort #13 - 25.12.2006 um 17:31:42
 
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Rico D.
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Antwort #14 - 02.01.2007 um 00:21:44
 
Blaise schrieb am 19.12.2006 um 13:23:17:
Hallo,

soeben habe ich erfahren, dass rumänische Staatsangehörige ab dem 01.01.2007 unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden können.

Das BMI hat festgestellt, dass mit Rumänien Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2 StAG besteht.

Grüße,

Blaise



Es ist schon komisch das es zu diesem Thema von offizieller Seite keine Veröffentlichung gibt !!!
Ich bin auch rumänischer Staatsbürger und bin im Besitz einer deutschen Einbürgerszusicherung. Ich habe mich im Dezember an das BMI und andere Institutionen gewandt, und habe leider immer nur unklare und allgemeine antworten bekommen.
Meistens wurde mir nur gesagt ich solle mich ab dem 1 januar 2007 an die für meine Einbürgerung zuständige Behörde wenden. Was ich natürlich demnächst tun werde.
Jedoch frage ich mich wenn es kein offizielles Dokument gibt, welches diese Frage eindeutig und klar ( nicht allgemein) beatwortet, wie soll man dann eine Hinnahme der Mehrstaatigkeit durchsetzen ?
Es ist mir natürlich klar das die für mich zuständige Behörde ihre Info hat! Die Frage ist nur ob sie diese Info auch teilen werden ??? hä? !!!

Ich wäre sehr dankbar wenn jemand mit einer Info von offizieller Seite kommen könnte !!!
Zwinkernd

Auf jeden Fall wünsche ich euch allen ein frohes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2007 !!!!!! Smiley

Grüße,

Rico D.
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