Blaise schrieb am 19.12.2006 um 13:23:17:Hallo,
soeben habe ich erfahren, dass rumänische Staatsangehörige ab dem 01.01.2007 unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden können.
Das BMI hat festgestellt, dass mit Rumänien Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
StAG besteht.
Grüße,
Blaise
Es ist schon komisch das es zu diesem Thema von offizieller Seite keine Veröffentlichung gibt !!!
Ich bin auch rumänischer Staatsbürger und bin im Besitz einer deutschen Einbürgerszusicherung. Ich habe mich im Dezember an das BMI und andere Institutionen gewandt, und habe leider immer nur unklare und allgemeine antworten bekommen.
Meistens wurde mir nur gesagt ich solle mich ab dem 1 januar 2007 an die für meine Einbürgerung zuständige Behörde wenden. Was ich natürlich demnächst tun werde.
Jedoch frage ich mich wenn es kein offizielles Dokument gibt, welches diese Frage eindeutig und klar ( nicht allgemein) beatwortet, wie soll man dann eine Hinnahme der Mehrstaatigkeit durchsetzen ?
Es ist mir natürlich klar das die für mich zuständige Behörde ihre Info hat! Die Frage ist nur ob sie diese Info auch teilen werden ???
!!!
Ich wäre sehr dankbar wenn jemand mit einer Info von offizieller Seite kommen könnte !!!
Auf jeden Fall wünsche ich euch allen ein frohes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2007 !!!!!!
Grüße,
Rico D.