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Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2 StAG (Gelesen: 17.351 mal)
chrisro
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Antwort #30 - 29.03.2007 um 10:34:37
 
Servus zusammen !Smiley

Hinnahme der Mehrstaatigkeit (Rumänien-Deutschland) in BAYERN ist seit gestern durch ...!!!Smiley
Ich muss jetzt ca. 2 Wochen bis zu meine Einbürgerung noch warten ...

Liebe Grüße,
Christian
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Antwort #31 - 29.03.2007 um 11:15:57
 
chrisro schrieb am 29.03.2007 um 10:34:37:
Hinnahme der Mehrstaatigkeit (Rumänien-Deutschland) in BAYERN ist seit gestern durch


Danke für die Info.
Dann gehört ja Bayern jetzt auch wieder zu Deutschland! Zwinkernd
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Antwort #32 - 29.03.2007 um 11:19:28
 
Hallo,

da ich hier ein Wissensdefizit habe: Was macht es den Rumänen so schwierig, die bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben - wird das regelmäßig von der dortigen Regierung abgelehnt, oder was sind die Gründe?

Gruß,
Tom
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Ralf
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Antwort #33 - 29.03.2007 um 11:29:09
 
Darum geht es ja nicht, sondern um § 12 Abs. 2 StAG:

Zitat:
(2) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird ferner abgesehen, wenn der Ausländer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt und Gegenseitigkeit besteht.


Der Knackpunkt war hier nur die Definition von "Gegenseitigkeit".
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Antwort #34 - 29.03.2007 um 11:38:36
 
Ja Ralf!Smiley)
...jetzt gehört Bayern wieder zu Deutschland!Smiley)*g*Spass...!

Tom!Smiley)
...es gibt keine Gründe ! ...man tut das einfach !Smiley))*g* ...Spass!!!!Smiley

Es wird in der Regel von Rumänische Regierung nicht abgelehnt, aber Sie lassen sich genug Zeit(ca.12Monate) und verlangen viel Geld (ca. 700EUR) für so ein Spass!Smiley

Auf solche Scherze stehe ich nicht !!!Smiley

Ich bin Student und ich kann mir so ein Spass nicht leisten !...

Liebe Grüße,

Christian


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Antwort #35 - 29.03.2007 um 11:45:57
 
chrisro schrieb am 29.03.2007 um 11:38:36:
Es wird in der Regel von Rumänische Regierung nicht abgelehnt, aber Sie lassen sich genug Zeit(ca.12Monate) und verlangen viel Geld (ca. 700EUR) für so ein Spass!


Das machen andere Staaten auch und das ist auch kein Grund für Hinnahme
von Mehrstaatigkeit. Nur dass diese dann eben nicht Mitgliedsstaaten der EU
sind. Und nur für diese gilt § 12 Abs. 2 StAG.
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Antwort #36 - 29.03.2007 um 11:51:26
 
Eben! Smiley Zwinkernd
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Antwort #37 - 29.03.2007 um 12:00:42
 
@ Ralf: Vielen Dank für die fundierte Info - jetzt hab ich's gerafft Smiley

Viele Grüße,
Tom
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