Hallo Rico,
Zitat:Es ist schon komisch das es zu diesem Thema von offizieller Seite keine Veröffentlichung gibt !!!
Das ist nicht komisch und auch kein Grund zur Besorgnis. Normalerweise würde dies wohl in der Verwaltungsvorschrift zum
StAG veröffentlicht. Da aber in diesem Jahr das neue
StAG in Kraft treten wird, die alte Verwaltungsvorschrift wohl nicht mehr angepasst.
Außerdem ist es üblich, dass der BMI seine Länderkollegen über solche Sachen informiert und die Landesminister geben das an die nachgeordneten Behörden weiter. Deshalb ist eine "offizielle" Veröffentlichung nicht erforderlich.
In meinem Bundesland wurden die Einbürgerungsbehörden über die Mehrstaatigkeit für rumänische Einbürgerungsbewerber bereits informiert. Ich nehme mal an, dass ist auch in den anderen Bundesländern so ist.
Deshalb sprich doch einfach deine Behörde an und frage nach. Falls die es noch nicht wissen sollten, werden die das zuständige Innenministerium befragen.
Und es gibt auch keine Einbürgerungsbehörde, die gegen eine Anweisung ihres Ministeriums handeln würde. Insofern wird die Behörde ihr Wissen auch "teilen", indem diese Behörde entsprechend verfährt.
Und sollte die Behörde das nicht machen, kann man sich notfalls an die vorgesetzte Behörde (falls es so was in Ihrem Bundesland gibt) oder an das Innenministerium wenden.
Wenn die Behörde immer noch nicht rechtmäßig handeln würde, stünde dann noch der Klageweg offen. Aber ein solches Verhalten kann ich mir nicht vorstellen...
Viele Grüße und viel Erfolg,
Blaise