Klar darfst du einen Antrag stellen. Der wird allerdings nicht bewilligt.
Voraussetzungen für Daueraufenthalt EG (nur auszugsweise!)
- 5 Jahre Aufenthalt, wobei Studium NICHT mitzählt
- 60 Monate Rentenverischerung
- feste und regelmäßig Einkünfte
...
Um's noch mal klar und deutlich zu sagen: Herkommen zum Zwecke des Studiums, ein paar Jahre "rumstudieren", sich dann aber anders entscheiden und trotzdem bleiben wollen, ist vom Ausländerrecht her weder vorgesehen, noch wünschenswert, noch möglich.
Also entweder bringst du dein Studium zu Ende (nach 7 Jahren in D und bereits einem abgeschl. Studium in UA sollte man das erwarten können), oder du reist aus und versuchst eine
AE nach §18 (Erwerbstätigkeit) zu bekommen. Wobei die Chance dafür eher gering sind.