ohereza schrieb am 16.11.2006 um 08:14:35:Ich versuch es ....
Kann die Person, wenn die anderen Bedingungen (Studienberechtigung, finanzielle Absicherung etc.) stimmen, eine Aufenthaltgenemigung zum Zweck des studienvorbereitenden Spracherwerbs beantragen? Wird das Jahr Aupair und die Monate FSJ, die sie hier abgeleistet hat, zeitlich darauf angerechnet?
Danke für Hinweise
Ich vermute, dass die Person eine Aufenthaltgenemigung zum Zweck des studienvorbereitenden Spracherwerbs beantragen kann. Ob die dafür aureisen muss bzw. den Antrag nicht abgelehnt wird, ist andere Frage.
Ich persönlich kenne die Leute, die zwar
AE Zweckwechsel
zum Studium beantragt haben, und, ohne auszureisen, in D studieren.
Ich würde auf eurer Stelle auch bei zuständigen
ABH nachfragen und
AE Zweckwechsel nach au pair z
u Studium doch beantragen. Dabei solltet ihr berücksichtigen, dass
http://www.info4alien.de/studium/studium.htm Zitat:Aufenthalt zum Studium
... Bei einem Aufenthalt zum Studium handelt es sich ebenfalls um eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde.
...
Also gibt es keine Garantie dafür, dass beim Beantragen
AE Zweckwechsel zu Stidum
ABH das zustimmt
Evntl. die Links(Infos) helfen dir weiter:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1160224019Hi, es gibt wohl auch die Infos, die hierher auftauchen, die darauf hinweisen, dass die Möglichkeit ja gibt, ohne nach Au pair Tätigkeit auszureisen in BRD zu studieren.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1136279542 Zitat:http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1126612643/0 Es geht eben wohl um das eigentliche Studium nach dem Sprachkurs.
Wenn ich das richtig verstehe, hatte die urspünglich zuständige
ABHden Wechsel nach dem au pair-Jahr zum Studium bzw. Studienvorbe-
reitung genehmigt und einen entsprechenden Hinweis in den Pass ge-
gemacht. Insoweit hat diese Prüfung bereits dort stattgefunden und ist
sicher auch aktenkundig. Eine gewisse Bindungswirkung ist da schon
entstanden.
Zitat:http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1136279542/2#2 Einige ABHs vertreten die Meinung, dass ein Zweckwechsel nach au pair
hin zu Studium nicht möglich ist (was wohl eindeutig falsch ist). Im Zweifel
bzw. Streit dann eben einfach den Antrag stellen und auf einen Bescheid
bestehen und ggf. den Rechtsweg ausschöpfen. Natürlich wäre es ratsam
zunächst nochmal Kontakt aufzunehmen und sich die Ablehnungsgründe
erläutern zu lassen, damit sich ggf erneut damit auseinander setzen zu
können. Die Begründung: das geht nicht, ist rechtlich natürlich nicht aus-
reichend. Da muss schon mehr Butter bei de Fische.
Zitat: