Familienzusammenführung= allgemein für Ehegattennachzug oder Kindernachzug
d.h. wenn man bereits verheiratet ist
Heiratsvisum= Visum zur Eheschliessung in Deutschland (man will heiraten und dann in Deutschland leben)
Mal auch allgemein und zum Ablauf.
Heiratsvisum ist zutimmungspflichtig und die für den vorgesehenen Wohnort zuständige
ABH wird beteiligt, und prüft. Botschaft erteilt Visum, nachdem
ABH Zustimmung übermittelt hat.
Vorsprache oder Kontaktaufnahme mit der
ABH kann nicht schaden,
Schreiben zur Vorladung/Vorsprache etc. verschickt die
ABH evtl. nach Arbeitsanfall etc. etwas verzögert.
Ob Vorsprache erforderlich etc. hängt auch von den mit Antrag vorgelegten Unterlagen ab.
Verpflichtungserklärung, Krankenversicherungsnachweis etc. schon mit Visaantrag abgegeben.
Eine Zustimmung oder Visa soll nur erteilt werden, wenn die Heirat unmittelbar bevorsteht, d.h. der Standesbeamte sein grünes Licht gegeben hat.
Hast Du schon beim Standesbeamten vorgesprochen evtl. Aufgebot etc. bestellt?
Hat Dein Verlobter schon alle erforderlichen Urkunden und dokumente besorgt, legalisieren lassen und übersetzt? Dann bitte die Unterlagen beim Standesbeamten vorlegen.
Der Standesbeamte sollte Dir auch sagen können was er alles benötigt.
Evtl. muss bei der Aufsichtsbehörde (meist OLG) eine sogenannte "Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnissses" beantragt werden, dies tut der Standesbeamte, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen automatisch.
Leider gibt es diese bescheinigung auch nicht von heute auf morgen, auch hier sind 3-6 wochen Bearbeitungsdauer üblich.
Lese gerade genauer: (Ändere oder lösche bisheriges nicht, wegen allgemein Info )
Dein Standesbeamter meldet okay, dann ist dieser Teil gelöst.
Der Standesbeamte unterrichtet gewöhnlich auch die
ABH.
Notfalls las Dir das Ok des Standesbeamten schriftlich geben und lege es der
ABH vor.
Sicherlich erkennst Du, das hier erst einige einzelne Dinge positiv gelöst sein müssen, bevor es am Ende ein Visum gibt.
Eine Bearbeitungsdauer von ca. 2 Monaten ist daher üblich.
Befragung, gleichzeitige Befragungen (Verdacht Scheinehe) beider Verlobter gibt es nur wenn es von den oder einen der beteiligten (ABH oder Botschaft) für nötig gehalten wird, eine Befragung wird nicht immer automatisch durchgeführt.