1. Da für Roma aus dem Kosovo weiterhin ein Abschiebestopp besteht (Ausnahme Straftäter) war und ist der fehlende Pass kein ursächliches für Hindernis für eine Abschiebung!
2. Da für Ausländer aus dem Kosovo eine Abschiebung problemlos auch ohne Pass möglich ist (die Ausländerbehörde kann dafür auch ohne Mitwirklung des Ausländers jederzeit einen EU-laissez-passer beschaffen) war und ist der fehlende Pass auch deshalb kein ursächliches für Hindernis für eine Abschiebung.
Alle unfreundlichen Bemerkungen und Beschimpfungen in diesem Tread wegen des fehlenden Passes sind daher offenbar unangebracht, eine selbst verhinderte Abschiebung lag und liegt offensichtlich nicht vor. Wie wärs wenn alle Beteiligten sich dafür hier mal
entschuldigen würden?
Nach der
Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz bekommst du eine
Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis für Tätigkeiten jeder Art), wenn der Lebensunterhalt Eurer Familie durch Arbeit gesichert ist, was hier ja bereits durch Kindergeld und Einkommen des Kindesvaters der Fall zu sein scheint. Eine Familie ist man auch dann, wenn Vater und Mutter und Kind zusammenleben, ohne verheiratet zu sein (Artikel 6 Grundgesetz). Auch für die Sozialhilfe bzw. das Arbeitslosengeld 2 wird man dann ja als Familie betrachtet.
Der Bezug ergänzender Sozialleistungen für das Kind (hier: Sozialgeld und anteilige Miete für das Kind von der ArGe / Jobcenter) kann hingenommen werden.
* Unter Umständen müsste die Mutter noch eine Teilzeitätigkeit mit mehr als 400 € /Monat suchen, um so auch eine eigene Krankenversicherung nachzuweisen. Eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis ohne Vorrangprüfung gibt es dafür nach der Bleiberechtsregelung, wenn die Mutter ein verbindliches Arbeitsangebot vorlegt!
* Die Alternative wäre zu heiraten, dann gilt die Krankenversicherung des Vaters auch für die Mutter.
Eine Beratungsstelle vor Ort kannst Du über den Flüchtlingsrat deines Bundeslandes erfragen
http://www.asyl.net/Adressen/AdressenFluechtlingsraete.htmleinen ausländerrechtlich kompetenen Anwalt findest du hier
http://www.asyl.net/Adressen/AdressenRechtsberater.htmloder ebenfalls beim Flüchtlingsrat deisens Bundeslandes nachfragen
mehr zum Bleiberecht siehe hier
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/bleiberecht.phpgc