Zitat: Kurz zur Einbürgerung.
Unsere
ABH (ländliche Region) sagten, man könne die
Einbürgerung schon nach 3 Jahren Ehe beantragen, und diese würde
dann in ein paar Monaten durch sein.
IMO dauert an der Einbuergerung am laengsten die Entlassung aus der alten staatsbuergerschaft("Ausbuergerung"), falls noetig, je nach jetziger staatsbuergerschaft.
Zitat:Wenn wir in 2 bis 3 Jahren nach Deutschland zurückkehren,
würden dann eventuell die Einbürgerung für meine Frau beantragen.
Das geht leider nicht so einfach, die
NE wuerde zwar fortbestehen (sofern die eheleiche Lebensgemeinschaft im Ausland fortbesteht), aber der rechtmaessige und gewoehnliche Aufenthalt in Deutschalnd gilt als unterbrochen
d.h. Deine Frau muss mindestens 3 Jahre in Deutschland, davon zwei Jahre mit dir in ehel. Lebensgemeinschaft
in Deutschland leben bevor der Antrag auf Einbuergerung nach §9
StaG Aussicht auf Erfolg hat.
Bei Unterbrechungen (Auslandsaufenthalt laenger als 6 Monate) faengt die Zeit von vorne an, d.h. nach euerer Rueckkehr geht das nach fruehestens 3 Jahren, zwei davon in der Ehe mit dir.
Punkt 7 koennte theoretisch helfen:
Zitat:7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist
Falls so eine Fristverlaengerung beantragt und genehmigt wird, zaehlt der Aufenthalt im Ausland als rechtmaessiger Aufenthalt im Inland.
Ob der Antrag genemigt wuerde kann ich nicht sagen, denke aber eher nicht..
Einer der Experten hier koennte diese Frage eher beantworten.