Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Erlischt Niederlassungserlaubnis nach Wohnsitzabme (Gelesen: 2.490 mal)
gerd0206
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 10

Bamberg, Bayern, Germany
Bamberg
Bayern
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Erlischt Niederlassungserlaubnis nach Wohnsitzabme
15.11.2006 um 14:48:27
 
Hallo,
Meine Frau bekommt im Februar 2007 nach 3 Jahren Aufenthaltsgenehmigung Ihre Niederlassungserlaubnis für Deutschland.
Im Mai 2007 werden wir aus beruflichen Gründen nach Österreich ziehen, ich werde dort arbeiten, Sie wird studieren. Was passiert dann mit der Niederlassungserlaubnis meiner Frau für Deutschland, wenn wir unseren Wohnsitz in Deutschland abmelden und in Österreich anmelden ? Bleibt diese bestehen ?

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Gerd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erlischt Niederlassungserlaubnis nach Wohnsitz
Antwort #1 - 15.11.2006 um 14:54:10
 
Hallo gerd0206,

im $51 des AufentHG heisst es dazu:
Zitat:
§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen

(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
...

6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,

7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
...


weiter heißt es:
Zitat:
2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.

D.h., im normalfall verfällt der Aufenthaltstitel, außer du bist deutscher staatsbürger, oder deine Frau war schon 15 jahre rechtmäßig in D.

Gruß,

maki
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gerd0206
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 10

Bamberg, Bayern, Germany
Bamberg
Bayern
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erlischt Niederlassungserlaubnis nach Wohnsitz
Antwort #2 - 15.11.2006 um 15:52:43
 
Erst mal vielen Dank, Maki !
Ich bin Deutscher Staatsbürger, d.h. das Zitat:

" Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus."

Diese Stelle sollte dann ja gültig sein, d.h. der Aufenthaltstitel dürfte dann erhalten bleiben, oder ?
Vielen Dank,
Gerd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erlischt Niederlassungserlaubnis nach Wohnsitz
Antwort #3 - 15.11.2006 um 15:58:38
 
Zitat:
Diese Stelle sollte dann ja gültig sein, d.h. der Aufenthaltstitel dürfte dann erhalten bleiben, oder ?

Falls die eheliche Lebensgemeinschaft im Ausland fortbesteht, ja.
Das müsste gegebenenfalls nachzuweisen sein (Mietvertrag, etc).
Diese Zeiten werden aber nicht als rechtmässiger Aufenthalt in D gewertet, d.h. sind nicht für die Einbürgerung anzurechenen, falls diese geplant war.

Vielleicht weiß jemand hier im Forum ob aus EU Richtlinien noch etwas zu holen ist, kenne mich da aber nicht aus.

Gruß,

maki
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gerd0206
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 10

Bamberg, Bayern, Germany
Bamberg
Bayern
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erlischt Niederlassungserlaubnis nach Wohnsitz
Antwort #4 - 15.11.2006 um 17:05:48
 
Danke !
Kurz zur Einbürgerung.
Unsere ABH (ländliche Region) sagten, man könne die
Einbürgerung schon nach 3 Jahren Ehe beantragen, und diese würde
dann in ein paar Monaten durch sein.

So sollte das Thema Wartezeit also auch kein Problem sein ?

Wenn wir in 2 bis 3 Jahren nach Deutschland zurückkehren,
würden dann eventuell die Einbürgerung für meine Frau beantragen.

Gerd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erlischt Niederlassungserlaubnis nach Wohnsitz
Antwort #5 - 15.11.2006 um 18:26:06
 
Zitat:
Kurz zur Einbürgerung.
Unsere ABH (ländliche Region) sagten, man könne die
Einbürgerung schon nach 3 Jahren Ehe beantragen, und diese würde
dann in ein paar Monaten durch sein.

IMO dauert an der Einbuergerung am laengsten die Entlassung aus der alten staatsbuergerschaft("Ausbuergerung"), falls noetig, je nach jetziger staatsbuergerschaft.

Zitat:
Wenn wir in 2 bis 3 Jahren nach Deutschland zurückkehren,
würden dann eventuell die Einbürgerung für meine Frau beantragen.

Das geht leider nicht so einfach, die NE wuerde zwar  fortbestehen (sofern die eheleiche Lebensgemeinschaft im Ausland fortbesteht), aber der rechtmaessige und gewoehnliche Aufenthalt in Deutschalnd gilt als unterbrochen Griesgrämig
d.h. Deine Frau muss mindestens 3 Jahre in Deutschland, davon zwei Jahre mit dir in ehel. Lebensgemeinschaft in Deutschland leben bevor der Antrag auf Einbuergerung nach §9 StaG Aussicht auf Erfolg hat.
Bei Unterbrechungen (Auslandsaufenthalt laenger als 6 Monate) faengt die Zeit von vorne an, d.h. nach euerer Rueckkehr geht das nach fruehestens 3 Jahren, zwei davon in der Ehe mit dir.

Punkt 7 koennte theoretisch helfen:
Zitat:
7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist

Falls so eine Fristverlaengerung beantragt und genehmigt wird, zaehlt der Aufenthalt im Ausland als rechtmaessiger Aufenthalt im Inland.
Ob der Antrag genemigt wuerde kann ich nicht sagen, denke aber eher nicht.. Griesgrämig Einer der Experten hier koennte diese Frage eher beantworten.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema