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Einbürgerung für mein ungeborenes Kind!!! (Gelesen: 1.305 mal)
Himmel06
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung für mein ungeborenes Kind!!!
14.11.2006 um 11:43:13
 
Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

also, habe vor eine Woche die Staatsangehörigkeit beantragt, soweit so gut! nun bin ich jetzt schwanger und werde bald entbinden, die Dame bei der Ausländerbehörde sagte mir, dass ich nach der Geburt die Geburtsurkunde des Kinders vorliegen muß, was ja auch selbstverständlich ist, sie meinte aber dass das Kind halt nur die Aufenthalserlaubnis bekommen würde.

Wie ist das wenn ich das Kind  miteinbürgern möchte ?

Vielen Dank im vorraus Smiley
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung für mein ungeborenes Kind!!!
Antwort #1 - 14.11.2006 um 22:42:50
 
Himmel06 schrieb am 14.11.2006 um 11:43:13:
also, habe vor eine Woche die Staatsangehörigkeit beantragt, soweit so gut! nun bin ich jetzt schwanger und werde bald entbinden, die Dame bei der Ausländerbehörde sagte mir, dass ich nach der Geburt die Geburtsurkunde des Kinders vorliegen muß, was ja auch selbstverständlich ist, sie meinte aber dass das Kind halt nur die Aufenthalserlaubnis bekommen würde.


Wie lange hast Du denn schon eine AE?

Gruß, ULF
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Himmel06
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung für mein ungeborenes Kind!!!
Antwort #2 - 15.11.2006 um 11:55:57
 
Hallo, ich lebe seit 8 jahren hier, mit AE, und seit Juli 2005 besitze ich die Niederlassungserlaubnis.


LG
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung für mein ungeborenes Kind!!!
Antwort #3 - 15.11.2006 um 12:21:34
 
Himmel06 schrieb am 15.11.2006 um 11:55:57:
Hallo, ich lebe seit 8 jahren hier, mit AE, und seit Juli 2005 besitze ich die Niederlassungserlaubnis.


Hoi,
wenn es mind. 8 Jahre sind, dann wird das Kind
aufgrund der Regelung des § 4 Abs. 3 StAG mit
der Geburt (auch) die deutsche StAng erhalten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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