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Touristen-, Besuchervisum o. Aufenthaltserlaubnis? (Gelesen: 1.832 mal)
id4community
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13.11.2006 um 22:06:50
 
Hallo an alle!
Meine Freundin lebt derzeit in Santiago de Chile/ Südamerika. Sicherlich nicht der nächste Weg, um sich regelmäßig zu treffen.
Sie würde mich gern in Deutschland besuchen. Hierzu benötigt sie nur ein Touristenvisum von 90 Tagen. Nach dem Zeitraum muss sie wieder nach Chile zurück.
Welche anderen Möglichkeiten gibt es, damit sie sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten darf?
Sie verfügt über finanzielle Sicherheiten (Haus, Auto), als Sicherheit für eine Rückkehr und später als finanzielle Sicherheit für längerfristigen Aufenthalt in Deutschland.
Inwieweit ist es Ihr dann ebenso möglich bei einem Aufenthalt in Deutschland, ihre Familie in den USA zu besuchen? Wie lange müsste sie hier wiederum warten?
Sie besitzt die Hochschulreife (Chile) sowie eine Ausbildung als Multilingual-Bürokauffrau (Englisch, Spanisch, Basiskenntnisse in Deutsch).
Eine direkte Aufenthaltserlaubnis entsprechend Aufenthaltsgesetz kann ich nicht wirklich zuordnen (Ausbildung, humanitäre Gründe, familäre Gründe, ...).
Vielleicht seh ich auch den Wald vor lauter Bäumen nicht  hä?.
Bin für jeden Hinweis dankbar.
Danke.

Ulf

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Einbeck
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Antwort #1 - 14.11.2006 um 00:07:54
 
Chilenen sind Positivstaatler also visafrei (Tourismus, Besuchsreisen, Geschäftsreisen) für 90 Tage pro Halbjahr = kein Tourismusvisa sondern nur Stempel bei Einreise..
90 Tage pro Halbjahr sollten doch für einen ordentlichen Besuch reichen.
90 Tage Urlaub haben die wenigsten.
Viele Länder haben nicht die Befreiung wie Chile, sind nicht Positivstaaten, befreit von der Visapflicht, geniese dies.


Alle anderen Einreisegründe (außer Besuch) wären bei Deinen geschilderten Sachverhalt doch eher vorgeschoben und würden nicht den wirklichen Einreisegrund wiederspiegeln.
Auch ein Sprachkursvisum wäre wohl eher vorgeschoben, oder benötigt Deine Freundin Deutsch für Beruf/Arbeitgeber?
Falls Du Heiratspläne hast käme ein Visum zur Eheschließung in Frage.
Die Ehefrau eines Deutschen darf Arbeiten in Dutschland.
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id4community
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Antwort #2 - 14.11.2006 um 16:45:57
 
Danke für die schnelle Antwort!

Unabhängig von der Berechtigung zum Aufenthalt in Deutschland von 90 Tagen pro Halbjahr  Smiley - das klingt ja sehr gut - benötigt sie somit aber ein von der chilenischen Botschaft ausgestelltes Visum für den Besuch ihrer Schwester in den USA?

Erst mit genehmigten Visum auf eine Eheschließung könnte sie von Deutschland aus ihre Schwester/ Familie sowie ihre Mutter in den USA besuchen?
Das würde entsprechend lange dauern, ich schätze mindestens 6 Monate vom Zeitpunkt der Antragstellung?

Ulf

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ronny
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Antwort #3 - 14.11.2006 um 17:09:21
 
Zitat:
benötigt sie somit aber ein von der chilenischen Botschaft ausgestelltes Visum für den Besuch ihrer Schwester in den USA?




Nö damit kommt sie nirgends hin, sie benötigt für die USA ein Visum welches von der US-Vertretung ausgestellt wurde.  Ob die US_Vertretung in Deutschland ein solches Visum erteilt, wage ich zu bezweifeln.

Zitat:
Erst mit genehmigten Visum auf eine Eheschließung könnte sie von Deutschland aus ihre Schwester/ Familie sowie ihre Mutter in den USA besuchen?


An dem vorhergesagten ändert sich nichts, erst wenn sie ihren dauernden Aufenthalt hier haben wird (nach Eheschließung) dürfte die in Deutschland ansässige US-Vertretung dann zuständig werden.

Zitat:
Chilenen sind Positivstaatler also visafrei


Bezieht sich rein auf Deutschland, für die USA wirds andere Bestimmungen geben.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Abu
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Antwort #4 - 14.11.2006 um 19:06:30
 
Einbeck schrieb am 14.11.2006 um 00:07:54:
Auch ein Sprachkursvisum wäre wohl eher vorgeschoben, oder benötigt Deine Freundin Deutsch für Beruf/Arbeitgeber?

Es wäre mir neu, wenn Ausländer mit Freunden/Bekannten in D kein Sprachvisum beantragen dürften. Zumal ein Sprachkurs ideal zum Beruf paßt:
id4community schrieb am 13.11.2006 um 22:06:50:
Sie besitzt die Hochschulreife (Chile) sowie eine Ausbildung als Multilingual-Bürokauffrau (Englisch, Spanisch, Basiskenntnisse in Deutsch).

Wobei ich mich frage, was bisher bei einer Fremdsprache (denn Spanisch ist ja wohl Muttersprache) "multilingual" ist...

Abu
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Einbeck
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Antwort #5 - 14.11.2006 um 20:55:35
 
@Abu
Die Frage ist nicht dürfen. Natürlich könnte Sie ein solches Sprachkurs-Visa beantragen.


Meine Aussage ist, was will der Kunde wirklich, lt. Sachverhalt eher langen Besuchsaufenthalt beim Freund. Was ist der wirkliche Einreise- und Aufenthaltsgrund?
Ein Sprachkurs wäre da, siehe Schilderung des Sachverhaltes oben, doch wohl eher  "vorgeschoben" um noch länger beim Freund bleiben zu können.

Wenn Sie Sprachkurs für berufliche Zwecke nachweisen kann......
wenn Sprachkurs für anschließendes Studium etc. benötigt wird ......
habe kein Problem mit Sprachkursvisa, diese sollten nur den Zweck für den Sie gedacht sind wirklich erfüllen.

Wegen USA Reise, die USA hat ein Konsulat in Santiago de Chile, das US- Visa einfach dort beantragen. Achtung empfehle die Webseite des US Konsualtes zu besuchen, da feste Spielregeln gelten, telefonische Beratung wird als Service "bezahlt" und zwar vorab, Gebühren müssen meist vorab an gesonderter Stelle bezahlt werden. USA haben evtl. wartezeit und Terminvergabesystem.


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