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hallo, folgendes kann ich hier nicht finden (Gelesen: 2.124 mal)
Schokocrossie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag hallo, folgendes kann ich hier nicht finden
12.11.2006 um 13:22:03
 
wie lange kann eine einreisesperre dauern wenn keine straftaten vorliegen und im heimatland des freundes/mnannes geheiratet wurde? aussagen wie bis zu 10 jahre erschrecken mich
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.11.2006 um 13:45:36
 
einreisesperre wodurch ?
nach auseisung oder nach Abschiebung ode evtl. beides ?

Eine Ausweisung hat den zweck, einen ausländer eine bestimmte zeit aus dem bundesgebiet fernzuhalten. eine abschiebung ist "nur" eine zwangsweise entfernung aus dem bundesgebiet und deshalb nicht so schlimm wie eine ausweisung. anders ist es, wenn mehr abgeschoben wurde.

sollte es nur eine normale abschiebung gewesen sein, könnte die frist ca. 2 jahre betragen.

wie du siehst, viele fragen wegen zu wenig info.

im auslrecht ist alles sehr einzelfalbezogen. deshalb muss immer so viel möglich an info rüberkommen.
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Schokocrossie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.11.2006 um 17:33:08
 
Zitat:
einreisesperre wodurch ?
nach auseisung oder nach Abschiebung ode evtl. beides ?

Eine Ausweisung hat den zweck, einen ausländer eine bestimmte zeit aus dem bundesgebiet fernzuhalten. eine abschiebung ist "nur" eine zwangsweise entfernung aus dem bundesgebiet und deshalb nicht so schlimm wie eine ausweisung. anders ist es, wenn mehr abgeschoben wurde.

sollte es nur eine normale abschiebung gewesen sein, könnte die frist ca. 2 jahre betragen.

wie du siehst, viele fragen wegen zu wenig info.

im auslrecht ist alles sehr einzelfalbezogen. deshalb muss immer so viel möglich an info rüberkommen.



er wurde abgeschoben da er trotz visumablaufes noch bei mir geblieben ist. die fgründe dafür hier zu äusssern wäre zu PERSÖNLICH von meiner seite aus daher gibt es in dem bereich keine weiteren infos. nur noch soviel: er wurde nach dem die abh die originalpapiere durch den alten RA bekam in abschiebehaft genommen für 3 tage. zählt das zu den schwerwiegenderen dingen oder war dieses "nur" eine sicherheitsverwahrung um nicht untertauchen zu können?

2. frage: kann man die sperre auch rückwirkend beantragen? dann hätte ich die hofnung ihn im sommer/herbst 2007 wieder zu sehen

letzte frage: kannst du mir den unterschied zwischen ausweisung und abschiebung genauer erklären oder durch diverse links anschaulicher zu machen?
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ronny
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Antwort #3 - 12.11.2006 um 18:19:07
 
Zitat:
letzte frage: kannst du mir den unterschied zwischen ausweisung und abschiebung genauer erklären oder durch diverse links anschaulicher zu machen?


Haben wir alles :

http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#23

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #4 - 12.11.2006 um 23:07:03
 
Schokocrossie schrieb am 12.11.2006 um 17:33:08:
2. frage: kann man die sperre auch rückwirkend beantragen? dann hätte ich die hofnung ihn im sommer/herbst 2007 wieder zu sehen


Hi,

ja, kannst Du. Die Befristungsdauer beginnt dann mit der tatsächlich erfolgten
Ausreise an zu laufen.

ende

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Schokocrossie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 13.11.2006 um 09:28:23
 
@ronny : danke für den link hat mir wie immer sehr weiter geholfen

@zak: ebenfalls danke dann würde das heissen ab august des vergangen jahres bis zum beispiel ende 2007 ? je nach dem wie die abh den fall sieht ?
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #6 - 13.11.2006 um 11:11:07
 
Hi,

wenn die Ausreise im August letzten Jahres erfolgt ist,
würde von dem Tag an die festzusetzende Befristung laufen.

ende
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