noah2406 schrieb am 12.11.2006 um 12:59:38:Sollen wir dann lieber vorher den Antrag stellen,
Ich würde durchaus mal 2-3 Monate vor Ablauf der
AE ersten Kontakt mit der
ABH aufnehmen, denn im Rahmen der NE-Erteilung gibt z.B. Anfragen an die Sicherheitsbehörden, die durchaus einige Wochen dauern können.
Zitat:könnte er auch dann schon vorher die neue Aufenthaltserlaubnis bekommen?
Nein. Es sei denn, ihr habt im Ausland geheiratet und es gab ein FzF-Visum; der Aufenthalt mit einem solchen zählt nämlich zur 3-Jahresfrist mit.
Zitat:Oder reicht es auch zwei Wochen vor Ablauf nach unserer Reise? Nicht, dass er Probleme mit der Einreise nach Deutschland bekommt...
Probleme bei der Einreise gibt es keine. Aber er kriegt halt seine
NE später und wahrscheinlich für einen gewissen Zeitraum zwischen Ablauf der
AE und Erteilugn der
NE eine Fiktionsbescheinigung.
Chen_Bei_Er schrieb am 12.11.2006 um 18:55:39:Habe Ähnlichen Fall.
Trotzdem nächstes Mal einen neuen Thread aufmachen.
Zitat:1. Wird eine Aufenthaltserlaubnis wie ein Visum von den Grenzkontrollstellen betrachtet? Was heißt ab Dezember diesen Jahres wäre man dann unter der 6 monatigen Zeit der Gültigkeit. Also eigendlich keine Reise in Drittstaaten möglich?
Es gibt keine Regel, daß eine
AE länger als 6 Monate gültig sein muß, um reisen zu können.
Zitat:2. Wäre eine vorzeitige Erteilung der Niederlassungserlaubnis möglich, da wir schon seit dem 10.10.03 verheiratet sind, meine Frau aber erst seit dem 13.05.04 in Deutschland ist?
Nein.
Abu