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staatsangehörigkeit meiner frau (Gelesen: 3.532 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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09.11.2006 um 02:45:50
 
hallo

ich bin seit über 5 jahren mit meiner frau verheiratet. sie stammt aus slowenien. nun gleich zum problem:
meiner frau steht mit der geburt die deutsche staatsangehörigkeit zu, da ihr vater doppelstaatsbürger ist. ihr vater wurde 1939 in slowenien geboren. 1941 wurde das gebiet annektiert und die menschen dort gezwungen deutsche mitbürger zu werden. mein schwiegervater floh aber mitter der 50er jahre noch als minderjähriger aus jugoslavien nach österreich. von dort kam er zum arbeiten ins ruhrgebiet. weil er keine papiere hatte,wurde zuerst als staatenlos geführt, was ihm selbst sehr störte, da er nicht zur beerdigung seiner eltern, die ein paar jahre später starben, konnte. also machte er sich schlau und fand heraus, das er ein anrecht auf die deutsche staatsbürgerschaft hat. er trug alle nötigen unterlagen zusammen und bekam diese dann auch. in den 70ern wurde im von den jugoslawischen behörden der pass beschlagnahmt und er musst einen jugoslawischen pass annehmen, damit er wieder schnell ausreisen konnte. eingereist ist er aber mit seinem personalausweis Smiley .

so nun waren wir, als meine frau und ich, beim schönen lieben landratsamt und haben einen antrag gestellt. wir hatten den letzten deutschen pass des vaters dabei, der 1976 ausgestellt wurde. desweiteren mussten wir angaben über den wohnort des vater wärend der zeit in deutschland machen.

um das ganze abzukürzen: der antrag wurde abgelehnt, weil die landratsämter in den verschiedenen landkreisen die unterlagen nicht finden konnten. da wir aber bald ein kind erwarten und wir uns dann auf einen gemeinsamen namen einigen müssen (wobei ich gerne ihren hätte und sie gerne meinen), wollte ich die sache schnell abschliessen.

weiss jemand was zu tun ist, bzw. den nächsten schritt, denn man tun kann???
ich bin über jede hilfe dankbar.

Flux
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Ralf
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Antwort #1 - 09.11.2006 um 16:16:45
 
Wenn der Vater zum Zeitpunkt der Geburt deiner Frau nachweislich
deutscher Staatsangehöriger war, ist deine Frau dies ebenfalls, sofern danach
kein Verlustgrund wie z.B. die freiwillige Annahme einer anderen StA eintrat.

Ich glaube, eine Neuauflage des bereits einmal abgelehnten Antrages auf Fest-
stellung der deutschen Staatsangehörigkeit wird wenig aussichtsreich sein, wenn
keine Nachweise vorgelegt werden können. Ich empfehle daher, die ganz normale
Einbürgerung zu beantragen.
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Edi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 10.11.2006 um 13:10:47
 
Hallo Flux,
du Schreibst
Zitat:
in den 70ern wurde im von den jugoslawischen behörden der pass beschlagnahmt und er musst einen jugoslawischen pass annehmen, damit er wieder schnell ausreisen konnte. eingereist ist er aber mit seinem personalausweis


Bist du sicher das er mit dem Perso über die Grenze konnte.
Meinse wissens war das 1970 weder an der Deutch/Österreichischen, noch an der Österreich/YU-Slovenischen Grenze möglich!

Welchen Pass hat deine Frau zur Zeit, Slowenisch o. Jugoslawisch, in welchen Jahr wurde sie Gebohren und wo war bis zu ihrer Volljährigkeit ihr Gewöhnlicher Aufenthaltsort?

Ich bin zwar kein gelehrter in diesen Sachen, habe mich aber in eigenregie aus aktuellen Anlass mit dem Staatsangehörigkeitsrecht von ex YU intensiv beschäftigt.

Daher währe es schon denkbar das deine Frau evtl. keine SFRJ Staatsangehörige war und damit auch keine der nachfolgestaaten BRJ oder SLO ist.
Ob man aber das an Offizieler seite so Annerkannt bekommt ist Fraglich, es kommt immer auf die Auslegung jeweiligen Sachbearbeiter an und hat nicht immer Recht und Gesetz (nach Auffassung der Normalsterblichen Smiley ) zu grunde.

Gruß Edi
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 10.11.2006 um 13:29:04
 
Ralf schrieb am 09.11.2006 um 16:16:45:
Wenn der Vater zum Zeitpunkt der Geburt deiner Frau nachweislich
deutscher Staatsangehöriger war, ist deine Frau dies ebenfalls, sofern danach
kein Verlustgrund wie z.B. die freiwillige Annahme einer anderen StA eintrat.

Ich glaube, eine Neuauflage des bereits einmal abgelehnten Antrages auf Fest-
stellung der deutschen Staatsangehörigkeit wird wenig aussichtsreich sein, wenn
keine Nachweise vorgelegt werden können.


Einbürgerung in Jugoslawien in den 70er Jahren spricht für einen Verlusttatbestand.

Wann wurde dessen Tochter geboren?

Gruß, ULF
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 10.11.2006 um 14:34:29
 
mein schwiegervater hatte nie die jugoslawische staatsbürgerschaft verloren. diese hatte er 1939 von geburt an und er wurde durch die deutsche besatzung gezwungen deutscher zu sein.  somit stehen im beide staatsbürgerschaften offen. er wurde ja, als ihm der pass in jugoslawien abgenommen wurde, auch nicht gefragt und einen antrag hat er auch nicht gestellt, sondern für die jugoslawischen behörden war er jugoslawe.

meine frau wurde 1976 geboren. mein schwiegervater lebte und arbeitete hier mit einem deutschen pass bis nach der geburt meiner frau. ihre ältere schwester wurde 1974 geboren. mein schwiegervater wollte, das die ganze familie nach deutschland kommt, doch meine schwiegermutter wollte dann doch nicht.

wegen dem ausreisen aus jugoslawien und dem einreisen nach österreich: wieso sollte ein deutscher bürger in den 70ern nicht mit einem deutschen personalausweis über die grenze kommen. bei den jugoslawen musste er halt den jugo-pass zeigen. er hatte angst, dass das ganze theater ja wieder von vorne los ginge.
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Antwort #5 - 10.11.2006 um 15:44:53
 
nochmal ich. Smiley

also das mit dem pass war 1973 oder so. er weiss es nicht mehr genau. auch weiss er nicht mehr, ob er mit dem jugoslawischen pass eingereist ist, er meint aber er sei mit dem deutschen personalasweis eingereist. naja aber das war ja eh nur am rande.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 10.11.2006 um 23:55:13
 
hi
hab mich nochmal etwas schlau gelesen. so müsste es möglich sein, da slowenien in der eu ist, so oder die doppelte staatsbürgerschaft zu habe, da slowenien die bei ehepartnern auch erlaubt.

aber trotzdem würde ich gerne wissen, wie es mit der staatsbürgerschaft von geburt an steht.
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Ralf
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Antwort #7 - 11.11.2006 um 07:59:10
 
Flux schrieb am 10.11.2006 um 23:55:13:
hab mich nochmal etwas schlau gelesen. so müsste es möglich sein, da slowenien in der eu ist, so oder die doppelte staatsbürgerschaft zu habe, da slowenien die bei ehepartnern auch erlaubt.

Nach unserer Liste gilt das nur für minderjährige Kinder:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/gegenseitigkeit.htm
Kann sich aber geändert haben.

Zitat:
aber trotzdem würde ich gerne wissen, wie es mit der staatsbürgerschaft von geburt an steht.

Du sagtest ja, dass ein entsprechender Antrag auf Feststellung bereits abgelehnt
wurde. Man muss also davon ausgehen, dass das eingehend geprüft wurde.
Aber du sagtest auch, dass noch 1976 ein Pass für den Vater ausgestellt wurde.
War das ein regulärer deutscher Reisepass?
In welchem Jahr wurde deine Frau geboren?
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Antwort #8 - 11.11.2006 um 10:07:10
 
Zumindest bestehen hinreichende Anhaltspunkte für die deutsche Statsagehörigkeit des Vaters , da das Gebiet Sloweniens zum Anwendungsgebiet von Sammeleinbürgerungen gehörte:

Die Bewohner der Untersteiermark, Kärnten und Krains ... da gabs mal was, schaue next week mal in die alten RuStAG-Regelungen Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #9 - 11.11.2006 um 11:40:16
 
ich weiss jetzt nicht mehr welche urkunde es war, kann auch der pass sein, da stand dann wunderbar der geburtsort des vater drin. schön in deutsch: gurkenfeld und das lag bzw liegt in der untersteiermark bzw jetzt stejerska.
geholfen mit der staatsbürgerschaft und den nötigen papieren hat ihm irgend ein heimandbund oder so, aber da müsste ich ihn nochmal fragen.

das mit der doppelten staatsangehörigkeit habe ich hier gelesen:
http://www.migration-online.de/beitrag._aWQ9MjM1MQ_.html

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Antwort #10 - 14.11.2006 um 22:02:04
 
@ronny
schon was raus gefunden???
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Antwort #11 - 14.11.2006 um 22:06:10
 
Hi,

noch nicht. War gestern noch krank und heute war der Tisch erstmal voll mit der "richtigen Arbeit", hatte noch keine Zeit für Recherche Zwinkernd
Aber nicht vergessen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #12 - 15.11.2006 um 08:14:44
 
Hallo,

so wie versprochen der Nachtrag:

Das Gebiet Sloweniens gehörte teilweise zum Anwendungsgebiet der "Verordnung über den Erwerb der Staatsangehörigkeit in den befreiten Gebieten der Untersteiermark, Kärntens und Krains" vom 14.10.1942 (RGBl. I Seite 648). Es handelte sich um die Gebiete die früher zu Österreich gehört hatten und durch den Versailler Vertrag nach 1918 dann Jugoslawien zugeteilt worden waren.

Folgende Bewohner des Gebietes erwarben durch Sammeleinbürgerung die deutsche Reichsangehörigkeit:

1. ehem. jugosl. Staatsangehörige deutscher Volkszugehörigkeit die am 14.04.1941 in dem betreffenden Gebiet ihren Wohnsitz hatten oder das Heimatrecht besaßen,

2. Staatenlose deutscher Volkszugehörigkeit , die an diesem Tag dort ihren Wohnsitz hatten.

Die deutschen Volkszugehörigen die unter die Anwendungsvoraussetzungen der o.VO fielen, sind nach Massgabe des § 1 Abs. 1 des ersten Gesetzes zur regelung von fragen der Staatsangehörigkeit (1.StARegG) vom 22.02.1955 (BGBl. I Seite 65 ) deutsche Staatsangehörige geworden.

Danach ehelich geborene Kinder erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit wenn ihr Vater sie erhalten hatte, von der Mutter ließ sich die deutsche Staatsanghörigkeit erst nach dem 01.01.1975 ableiten.

Zwischenzeitlich eingetretene Verlusttatbestände waren zu beachten, allerdings wurde die jugoslawische Staatsangehörigkeit nicht als hinderlich angesehen .

Weil die Anwendung der o.g. Verordnung völkerrechtswidrig war (aber von Deutschland trotzdem beachtet wird) konnte defacto die jugoslawische Staatsangehörigkeit der betroffenen deutschen Volkszugehörigen vor 1945 nicht verloren gehen, sondern lebte nach dem 08.05.1945 automatisch wieder auf. Infolgedessen stellte der Besitz der jugoslawischen Staatsangehörigkeit kein Indiz dafür dar, dass ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eingetreten war. Aus deutscher Sicht waren die Betroffenen Doppelstaater geworden. Nur nach 1945 eintretende Verlusttatbestände die im RuStAG geregelt waren, führten zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit (Beispiel Eheschließung einer deutschen Frau mit einem Ausländer vor 1949 etc.).
................................


Sollte sich belegen lassen, dass der vater Deiner Frau oder dessen Vater am 14.04.1941 im Anwendungsgebiet der VO Wohnsitz oder heimatrecht besaß und deutscher Volkszugehöriger war, dann bestünde Chance, dass Deine Frau ebenfalls durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat.

Das Ganze lässt sich aber nur in einem Verfahren zur Feststellung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit klären, für welches die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises zu beantragen wäre. Zuständig dürfte die für ihren Wohnsitz zuständige Kreisbehörde (Landratsamt) sein, bei Wohnsitz im Ausland das BVerwAmt.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #13 - 15.11.2006 um 11:21:26
 
das ist doch alles schon belgt, bzw. überprüft worden, da mein schwiegervater auf grund dessen ja die deutsche staatsangehörigkeit und den dazu gehörenden pass bekommen hat.
naja dann werde ich mal noch in moers nachforschen, da hat er als erstes gelebt.

und vielen dank für die mühe!!!
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Antwort #14 - 15.11.2006 um 20:32:02
 
und nochmal meiner einer Smiley

so habe reisepass und perso hier und beide wurden im januar 1969 ausgestellt. und ein paar mal verlängert.  beide waren bis 1979 gültig. nun behauptet die stadt, bzw das landratsamt das die pässe aus gestellt hat, nicht mehr über meinen schwiegervater zu finden. die unterlagen seines bruders sind wohl vorhanden, was ich telefonisch mal heraus bekommen habe.

was kann ich denn als nächstes machen?? da im perso alle wohnorte angegeben sind, werde ich nochmal versuchen, das ich telefonisch eine auskunft bekomme. kann ich noch mehr machen??
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