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Befristung schlecht ausgefallen (Gelesen: 4.006 mal)
Tony
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Porec, Croatia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Mazedonische
Zeige den Link zu diesem Beitrag Befristung schlecht ausgefallen
08.11.2006 um 22:27:36
 
Hallo leute habe uber mein problem schon mit mick und Doc gesprochen aber wurde gerne noch andere Meinungen horen.
Ich wurde aufgrund des paragraphen 54 im Mai diesen jahres aufgefordert Deutschland zu verlassen und bin dann auch in dem selben Monat freiwillig ausgereist um eine milldere einreisesperre zu bekommen.
Ich habe mein ganzes leben in deutschland verbracht war nur insgesamt 4 jahre nicht im Bundesgebiet (bin momentan 25 jahre alt).
Leider habe ich vor kurzem den bescheid bekommen das ich eine Einreisesperre von 10jahren bekommen habe und bin am Boden zerstort.
Meine ganze Familie lebt in Deutschland und haben alle eine unbefristete aufenthalterlaubnis ausserdem lebt meine Verlobte auch in Deutschland und hat auch vor kurzem ihre Einburgerungszustimmung erhalten.
Ich habe jetzt gegen diesen Beschluss Klage eingereicht und wurde mir ganz gerne ein Bild machen was fur Chancen ich habe. Ich weis das jede Befristungsangelegenheit einen Ermessensspielraum hat und mir keiner genau sagen kann wie das enden wird, aber vielleicht hat jemand doch eine Antwort fur mich.
-Wurde ich bessere chancen haben wenn meine Verlobte und ich heiraten wurden?
-Was kann ich im gunstigsten Fall denn erwarten?
-Besteht die moglichkeit das die einreisesperre ganz aufgehoben wird, weil mein Ex Anwalt leider Gottes bei der Befristung gepfuscht hat und keinerlei Argumente vorgebracht hat die fur mich positiv sprechen wurden.
Bin fur jeden Ratschlag dankbar!!!!!!!!!
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 09.11.2006 um 00:30:41
 
Hi,

§54 bedeutet, daß Du ordentlich Mist gebaut hast.
Warum schreibst Du nicht, was da los war?
Hast Du gesessen, stand eine Anklage im Raum oder was?
So kann keiner beurteilen, ob die 10 Jahre nun angemessen, zu viel oder sogar Glück sind, weil überhaupt befristet wurde.

Gruß,
Norbert

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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Tony
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Mazedonische
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Antwort #2 - 09.11.2006 um 13:07:06
 
Ich habe 6 monate gesessen wegen betruges in hohe von 15000€ Euro und zwar ging es da um einen Teppichbetrug.
Es war meine erste und letzte Strafttat.....habe nach diesem vorfall damals ein normales leben gefuhrt mit regularer arbeit und meiner Familie zusammen.
In der befristung wird auch nur auf diesen einen Punkt hingewiesen (6 Monate Haft) deshalb 10 jahre einreiseverbot.........
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #3 - 09.11.2006 um 13:31:08
 
Zitat:
-Besteht die moglichkeit das die einreisesperre ganz aufgehoben wird, weil mein Ex Anwalt leider Gottes bei der Befristung gepfuscht hat und keinerlei Argumente vorgebracht hat die fur mich positiv sprechen wurden.
Bin fur jeden Ratschlag dankbar!!!!!!!!!

Hört sich nicht so an als ob dein Anwalt gepfuscht hätte, scheint eher so als ob es keine neuen Gründe für die Befristung gegeben hätte, die nicht schon zu Zeiten der Ausweisung existiert hätten.

Eine Ehe mit einer deutschen wäre zum Beispiel ein guter Grund.
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Tony
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Mazedonische
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Antwort #4 - 09.11.2006 um 13:48:37
 
Ich hatte vor meiner Ausreise im Mai meinem damaligem Anwalt eine Reihe von verschiedenen Dokumenten uberreicht wie z.B. Arbeitszeugnisse und ahnliches aber er hatte nur einen antrag auf befristung gestellt ohne jegliche Dokumente hinzu zufugen.
in dem beschluss uber die einreisesperre steht nur drin das fur mich positiv bewartet wurde weil ich freiwillig ausgereist bin.
Ich denke entwader hat der sachbearbeiter nicht alle kriterien hinzugezogen oder es lag wirklich an meinem Anwalt.
weil ich habe mich uber verschiedene seiten informiert und mir viele entscheidungen bei Befristungen angeschaut und komme immer wieder zu dem gleichen ergebniss.........10jahre sind masslos ubertrieben.
z.B. Person verstosst in hohem masse gegen das Beteubungsmittelgesetz wird verhaftet und nach 2/3 aus der Haft raus abgeschoben.......bekommt eine einreisesperre von einem Jahr........
und viele ahnliche solcher falle...........
deswegen bin ich wirklich ratlos weshalb ich diese hohe einreissperre bekommen habe........
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #5 - 09.11.2006 um 16:02:34
 
Hast du nur gegen die Befristung oder auch gegen die Ausweisung Rechsmittel eingelegt? Bin nämlich am Grübeln, inwieweit du unter Sonderregelungen nach dem Assoziationsabkommen fallen könntest.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 09.11.2006 um 16:10:31
 
Reni schrieb am 09.11.2006 um 16:02:34:
Hast du nur gegen die Befristung oder auch gegen die Ausweisung Rechsmittel eingelegt? Bin nämlich am Grübeln, inwieweit du unter Sonderregelungen nach dem Assoziationsabkommen fallen könntest.



Zitat:
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Welches meinst Du ?

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #7 - 09.11.2006 um 16:13:09
 
Ronny, hast recht - ich hab das wohl mit einem anderen thread verwechselt, wo es um einen Türken ging, sorry.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 10.11.2006 um 11:47:23
 
Hi Tony,

bist du sicher, dass Du nach § 54 ausgewiesen wurdest ?
Bei der Freiheitsstrafe sche3int mir der § falsch zu sein !


DC
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #9 - 10.11.2006 um 13:34:32
 
Zitat:
bist du sicher, dass Du nach § 54 ausgewiesen wurdest ?
Bei der Freiheitsstrafe sche3int mir der § falsch zu sein !


Hi,
wieso?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Tony
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 10.11.2006 um 14:39:14
 
Mein derzeitiger Anwalt hat gegen die Befristung geklagt.......wieso besteht denn die Moglichkeit noch mal gegen die Ausreise zu klagen?
Habe ofters versucht mit meinem Anwalt zu telefonieren aber ihr kennt das ja bestimmt"habe momentan keine Zeit", "rufe sie zuruck" und ahnliches........
Ich habe mich auch uber andere internetseiten informiert und komme einfach zu keinem ergebnis bei meiner sache steht nur die 6 monatige Haftstrafe im Vordergrund und ich habe keinerlei anderer Vorstrafen ....es ist einfach unverstandlich fur mich das so ein schlechtes ergebnis bei der Befristung gekommen ist!!!!!!!!!!!
Entschuldigt bitte habe das nicht so ganz mit dieser Sonderregelung verstanden besteht da jetzt eine moglichkeit oder nicht?
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Hartmut
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 10.11.2006 um 14:41:33
 
Das Abkommen von dem Reni schrieb gilt nicht für Mazedonien sondern für die Türkei.

Gruß

Hartmut
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Tony
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Antwort #12 - 10.11.2006 um 14:45:31
 
Habe momentan keine unterlagen hier bei mir sind alle bei meinen Eltern in Deutschland, aber ich weis das es der paragraph 53 oder 54 war in diesem paragraphen steht drinnen das ein auslander ausgewiesen werden kann wenn er eine haftstrafe von langer als 3 jahren bekommen hat oder eine haftstrafe die nicht zu bewahrung ausgesetzt wurde.....besteht denn die moglichkeit noch mal gegen die ausweisung was zu machen........weil ich bin ja jetzt mittlerweile schon seit fast 6 monaten aus eutschland ausgereist (freiwillig) also wurde nicht abgeschoben....
Ich danke euch fur jeden raschlag..........
TONY
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Tony
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Antwort #13 - 10.11.2006 um 14:46:39
 
Ach so danke Hartmut
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