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abschiebung (Gelesen: 19.242 mal)
ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #45 - 09.11.2006 um 12:43:37
 
Zitat:
und auch keine antrag auf verlänegrun der duldung wegen eheschliessung beantragt.


Hallo,

da hat er lediglich realistisch die Chance für eine positive Entscheidung eingeschätzt, sorry .

Eine Duldung gäbe es wenn die Eheschließung unmittelbar bevorstünde, was aber sowohl wegen fehlendem Pass bei ihm als auch bestehender Ehe bei Dir derzeit absolut unrealistisch wäre.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #46 - 10.11.2006 um 16:04:42
 
Hi,

hier wird vieles durcheinander geworfen: rechtliches mit praktikablem vermischt und keine vernünftige Lösung gesucht.
Hier mal ein Tipp von mir
Dein Freund ist offensichtlich abgelehnter asylbewerber. ihm droht also -zumindest nach deutscher rechtsprechung - keine politische verfolgung.
also kein grund in deutschland zu bleiben !

eine eheschließung steht nicht unmittelbar bevor. du musst dich ja erst scheiden lassen.
also kein grund in deutschland zu bleiben.

die härtefallkommission kann natürlich angerufen werden. aber nach deinen erklärungen liegen keine härtefälle abgesehen von eurer freundschaft vor.
bis die kommission entscheidet, wahrscheinlich eher negativ, vergehen monate.
also, kein grund in deutschland zu bleiben.

zum anwalt zu gehen und einen eilantrag zu stellen erscheint mir bei deiner schilderung auch erfolglos zu sein.

hier mein rat:
eine abschiebung zieht eine unbefristete einreisesperre nach sich. wenn du deinen freund in der türkei heiratest, hast du einen guten grund, das die wirkung auf antrag befristet wird.
natürlich müssen die abschiebungskosten erstattet werden. deshalb ist es am besten, diese kosten so gering wie möglich zu halten, ggfs. durch vorlage eines eigenen billigen flugtickets nach absprache mit der ABH.

in anbetracht eines wahrscheinlich aussichtslosen falles zunächst in deutschland zu bleiben, würde ich mir die kosten für einen anwalt und gerichtskosten sparen und dieses geld lieber zur eheschließung in der türkei und die spätere rückkehr nach deutschland einsetzen.

dein freund muss wahrscheinlich noch zum militär. als nato-partner ist die erfüllung der wehrpflicht in der türkei allgemein anerkannt. er hat jedoch die möglichkeit sich vom wehrdienst "freizukaufen" wenn er zu seiner im ausland lebenden frau ziehen kann. hierüber kann aber das türk. generalkonsulat mehr auskunft geben.

lass dir nach der eheschließung in der türkei eine vollmacht vom ihm ausstellen, dass du alle ausländerrechtlichen angelegenheiten in deutschland regeln kannst.

mein tipp: wähle den billigsten, praktiabelsten und schnellsten weg
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inge
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Antwort #47 - 10.11.2006 um 16:58:50
 
Zitat:
und keine vernünftige Lösung gesucht

liegt manchmal einfach daran, dass der Fragende keine "vernünftige", sondern eine ganz bestimmte Lösung sucht ...
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inge
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Antwort #48 - 10.11.2006 um 17:15:41
 
Zitat:
er hat jedoch die möglichkeit sich vom wehrdienst "freizukaufen" wenn er zu seiner im ausland lebenden frau ziehen kann

Das "freikaufen" ist i.A. nur möglich, wenn man seinen Lebensmittelpunkt im Ausland hat, sich dort bereits seit längerem legal aufhält und (AFAIK) sich ordnungsgemäß vom Dienst hat zurückstellen lassen.

Bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass in diesem Fall wohl kein Weg am 'normalen' Wehrdienst vorbeiführen wird.

Link zu Infos über türkischen Wehrdienst (auf deutsch)
http://www.asal.msb.gov.tr/Almanca/Almanca_dovizle_askerlik/alm_ask1.htm
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Hartmut
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Antwort #49 - 10.11.2006 um 17:21:17
 
Dann also nach der Abschiebung:
1. den Wehrdienst in der Türkei ableisten
2. Heiraten
3. Abschiebekosten bezahlen und Befristung der Einreisesperre beantragen
4. Familienzusammenführungsvisum beantragen

Gruß Hartmut
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inge
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Antwort #50 - 10.11.2006 um 17:25:37
 
0.5 oder 1.5: Eventuelles Absitzen einer Freiheitsstrafe?

Zum einen finden die Türken es nicht witzig wenn man sich dem Wehrdienst entzieht (falls er schon einberufen war) und dann bleibt ja auch noch die Weitergabe des Öcalan Datums (was auch immer das in Wahrheit sein möge)
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cifci
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Antwort #51 - 15.11.2006 um 20:49:05
 
Hallo
habe vor ein paar wochen von der Abschiebung meines Freundes geschrieben die leider gottes morgen statt finden wird.ich bin am boden zerstört,will nur sterben.jetzt meine frage:ich will ihn in der türkei heiraten,werde mich noch informieren was für unterlagen ich brauche.was muss ich machen das er nach unserer Hochzeit wieder einreisen kann?wie muss ich anfangen was für anträge muss ich stellen,kann ich das auch ohne anwalt machen?

vielen vielen dank
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Zak
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Antwort #52 - 15.11.2006 um 23:02:24
 
Hi,

ich hab jetzt noch Mal alles gelesen und nicht gefunden,
aus was für einem Bescheid Dein Freund abgeschoben wird
und warum er in Haft ist.

Kann sein, dass ich das überlesen habe. Ist er ein abgelehnter
Asylbewerber oder ist er aus dem Bundesgebiet ausgewiesen worden??

Nach erfolgter Eheschließung muss ein Antrag auf Befristung der
Wirkungen der Abschiebung(und/oder Ausweisung) gestellt werden
sowie ein Antrag auf Visum zur FZF.

ende

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Prawo
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Antwort #53 - 15.11.2006 um 23:17:41
 
ulf schrieb am 07.11.2006 um 14:49:03:
Also bietest Du der Behörde ein Flugticket nach TR, und er bietet seine Ausreisebereitschaft.

ronny schrieb am 07.11.2006 um 15:06:47:
Glaube nicht dass dieser Weg noch funktioniert, weil er bereits in Haft sitzt. Dann ist meist die Gelegenheit zur freiwilligen Ausreise über Gebühr verstrichen.

In den Niederlande wäre es möchlich sich ein Flugticket zu losen zu jedes beliebiges Land wo er problemlos (= ohne Visum) einreisen kann. Die Behörde müssen ihm dorthin gehen lassen, und begleiten ihm dazu zum Flugzeug.
Da könnte er Ihre Scheidung und die Heirat abwarten.
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Antwort #54 - 15.11.2006 um 23:34:34
 
Hi,

eine freiwillige Ausreise ist auch in Deutschland möglich.

Nur wenn jemand konsequent die freiwillige Ausreise
verweigert, ist sogar hier irgendwann
der Punkt erreicht, wo das nicht mehr möglich ist.


ende
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Mick
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Antwort #55 - 16.11.2006 um 00:05:02
 
Prawo schrieb am 15.11.2006 um 23:17:41:
In den Niederlande wäre es möchlich sich ein Flugticket zu losen zu jedes beliebiges Land wo er problemlos (= ohne Visum) einreisen kann. Die Behörde müssen ihm dorthin gehen lassen, und begleiten ihm dazu zum Flugzeug.
Da könnte er Ihre Scheidung und die Heirat abwarten.


[warnyel]Ich werte das zur Aufforderung zur illegalen Einreise
in die Niederlande[/warnyel]
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Prawo
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Antwort #56 - 16.11.2006 um 00:24:26
 
Da interpretieren Sie etwas hinein was nicht gemeint sein kann.

Ein Türke kann nicht Visumfrei in den Niederlande oder einen anderen Schengenstaat einreisen. Auserdem ist er in Deutschland inhaftiert.

"In den Niederlande" heisst hier "Einen in den Niederlande inhaftierter Ausländer", nicht er solle versuchen sich in den Niederlanden zu schleichen!

Also der turkischen Freund von Pucci könnte von den Niederlanden problemlos Abreisen nach zum Beispiel Azerbajdzjan, wo ihm am Flughafen beim Ankunft das benötigte Visum erteilt wird.
Wie Zak angibt wäre so einen Ausreise aus Deutschland auch möglich.

Die gelbe karte ziehen Sie wohl zu schnell.
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ronny
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Antwort #57 - 16.11.2006 um 07:47:38
 
Zitat:
was nicht gemeint sein kann


Dann muß man sich bemühen das ganze in verständliches Deutsch zu kleiden,. Zwinkernd


Im Übrigen sind die Ausführungen zur freiwilligen Ausreise in die NL schlichtes Dummgesülz, weil der Freund lediglich eine Duldung (mithin keinen schengenweit anerkannten AT zum legalen Übertritt der Binnengrenzen) besitzt. Ergo kann der "Rat" nur dazu führen, dass er mittels illegaler Auseise aus Deutschland illegal in die NL einreist. Da wir keine illegalen Praktiken (auch wenn sie von einem niederländischen Rechtsanwalt stammen), unterstützen,  mache ich  jetzt hier erst mal dicht  Ärgerlich

BTW:

Ich empfehle ein Forum www.info4alien.nl einzurichten Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 16.11.2006 um 07:58:44 von ronny »  

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