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abschiebung (Gelesen: 19.260 mal)
cifci
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #30 - 07.11.2006 um 21:22:27
 
hallo
wenn man in der türkei heiraten will braucht man ein visum.wo und wie und wie lange dauert so etwas?wie ist der ablauf?
ich danke schon ihm vorraus
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #31 - 07.11.2006 um 21:36:16
 
www.info4alien.tr?
(gibt's nicht!)

Visum für Türkei, Heirat in Türkei -> türkisches Recht und nicht wirklich Thema dieses Forums (deutsches Recht, spez. Ausl.Recht)

Evtl. mal im Userforum

BTW: Hat man Google schon wieder abgeschaltet? Meist stehen solche Infos nämlich auf den Seiten der entsprechenden Botschaft ...
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #32 - 07.11.2006 um 21:41:04
 
hab das mal hierher verschoben, damit der Zusammenhang klarer wird

geht es um dein Visum für die Türkei oder das nach erfolgter Heirat für ihn?
wenn letzteres der Fall sein sollte, dann kommt es unter anderem darauf an, ob er abgeschoben wurde, ob die Einreisesperre aufgehoben wurde, ob der Wehrdienst abgeleistet wurde, ob ein Pass vorliegt etc.

sollte es um dein Visum gehen, versuch es mal mit inges Vorschlag Zwinkernd
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #33 - 07.11.2006 um 22:04:43
 
Zitat:
er hat gar kein pass.er ist ohne papier eingereist,mit einem TIR nach deutschland geflüchtet.

Die Frage ist ja nicht ob er hier keinen Pass hat, sondern ob er in der Türkei einen Pass hat. Hat er den nicht (und den braucht er ja für ne legale Einreise nach D), muss er einen beantragen. Ist er wehrpflichtig und nicht zurückgestellt ...
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nixwissen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #34 - 08.11.2006 um 02:31:57
 
Hi,

Ich fasse das Chaos mal zusammen:
Er wird jetzt zu 99,9999% abgeschoben, da er schon in Haft ist.
In erster Linie wird er dann in TR zum Wehrdienst müssen, das sind seit 2005 15 Monate. Daß er deswegen erstmal festgenommen wird wäre in diesem Fall in D auch nicht anders. Ne gewisse Haftstrafe obendrauf ebenso.

Wenn Du ihn dann möglichst bald heiratest, müsst ihr danach erstmal die Einreisesperre befristen lassen. Dazu müssen auch die Abschiebekosten bezahlt werden. Keine Ahnung ob Heirat in der TR während des Wehrdienstes überhaupt geht, das soll ja kein Ponyhof sein.
Die Heirat wird aber das beste Argument sein, die Einreisesperre überhaupt zu befristen.

Dann, wenn er denn Wehrdienst und ev. Haftstrafe hinter sich gebracht hat, kann er per FZF nach D kommen.

Wie das mit dr Heirat in der TR funktioniert - keine Ahnung.

Zitat:
weiss nicht genau was er da gemacht hat.hab was von öcalan gehört,und sowas wie das datum der türken weiter gegeben also weiss nicht genau was


Was soll das bedeuten?

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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guel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #35 - 08.11.2006 um 11:08:23
 
Hallöchen,

zu den Einreisebestimmungen s. folgenden Link

http://www.antalya.de/einreise.htm

Ich denke mal dass dieser Fall hier nicht beantwortet werden kann, zum einen die Scheidung läuft noch, dann muss das ganze auch noch in Italien anerkannt werden, dein Freund ist ein Flüchtling, wenn er in der Türkei ist, wird er denke ich mal sofort eingezogen, na ja da er ja weder verlängert noch sein Wehrdienst absolviert hat, kannst du davon ausgehen dass sein Wehrdienst nicht nur 15 Monate sein wird, eventuell sogar noch länger, und wenn er sich dann auch noch dort weigert oder versucht zu flüchten, dann kann es für Ihn noch Lustiger werden weil er ja keine Besserung zeigt. Ich will hier nichts schwarz malen.
Aber Wehrdienstweigerer haben es nicht leicht, und wenn er zu dem auch noch irgendwelche Straftaten begangen hat, erst recht nicht.

Das die Soldaten regelmäßig bei seiner Mutter vorbei schauen ist auch normal, dass alles hat mit seinem Wehrdienst zu tun, sobald er dort entdeckt wird, ist er erst mal weg.

Aus dem Militär heraus zu heiraten ist grundsätlich möglich, da ja auch die Wehrdienstleistenden Ausgang oder Urlaub haben, aber es wird halt sehr schwierig vor allem wegen den Papieren, die ja erst mal besorgt werden müssen, ob da die freien Tage reichen, na ja probieren kann man es ja mal.

Liebe Grüße

guel Cool
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #36 - 08.11.2006 um 11:35:28
 
inge schrieb am 07.11.2006 um 19:08:33:
zB sehr langer Aufenthalt in D. Sehr gute integriert. Familie etc

3 Jahre nur und illegaler Wehrdienstverweigerer aus der Türkei?

Ich bin ja weder Richter, noch Anwalt, noch ABH-Mitarbeiter, aber ... no chance!


Man könnte wg. der bevorstehenden Heirat einen Härtefall sehen, wenn ihm die Eheschließung ein Aufenthaltsrecht vermitteln kann.

Hmmm, ohne Paß wird ihn hier niemand verheiraten/trauen.

Gruß, ULF
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #37 - 08.11.2006 um 11:45:16
 
Mal abgesehen vom Pass (der ja in Bedarfsfällen manchmal doch noch überraschend auftaucht ...), so halte ich auch das "bevorstehend" für zu optimistisch, solange einer der beiden zukünftigen Partner noch mit jemand anderem verheiratet ist.
Alle Urteile in diese Richtung sprechen immer von "unmittelbar bevorstehend" und auch wenn das möglicherweise interpretationsfähig sei, so ist doch fast sicher, dass dieser Fall wohl nicht dazu gehören dürfte.
Auslegung zB hier:
http://www.jurion.de/login/login.jsp?goToUrl=../urteil/127445.html&docid=1-12744...
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ronny
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Antwort #38 - 08.11.2006 um 11:58:22
 
Zitat:
Man könnte wg. der bevorstehenden Heirat einen Härtefall sehen,


Hi,

die gesamte Rechtsprechung verlangt zumindest die "unmittelbar bevorstehende" Eheschließung.

Dass eine Eheschließung bevorsteht mag ja zutreffen , irgendwann wird auch eine Unmittelbarkeit dazukommen, aber eben ned mehr so rechtzeitig wie erforderlich Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #39 - 08.11.2006 um 21:58:51
 
hi guel
war auf dem link den du mir gegeben hast kann das sein das italiener ein visum brauchen,hab ich das richtig verstanden?egal wie lang man bleibt?
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cifci
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Antwort #40 - 09.11.2006 um 01:00:50
 
hallo
mein freund sitz seit einer woche in abschiehaft,habe in diesem forum was über verpflichtungserklärung gelesen.sein schwager hat die deutsche staatsangehörigkeit kann er sowas machen?wir leben in BW er ist türke.

danke im vorraus
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inge
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Antwort #41 - 09.11.2006 um 07:04:24
 
bringt nichts
Hat nichts mit Ausweisung etc zu tun

Änderung:
Nein sicher nichts für die Ausweisung, deswegen aber trotzdem an den bestehenden Thread drangehängt, weils nur so einen Sinn macht Zwinkernd


[hint]Noch mal eine Bitte pucci31: Häng die Fragen die Dir zu Deinem Thema einfallen an den bestehenden Thread an. Danke! Ronny[/hint]
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« Zuletzt geändert: 09.11.2006 um 07:18:43 von ronny »  

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Zkai
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Antwort #42 - 09.11.2006 um 08:38:37
 
cifci schrieb am 09.11.2006 um 01:00:50:
hallo
mein freund sitz seit einer woche in abschiehaft,habe in diesem forum was über verpflichtungserklärung gelesen.sein schwager hat die deutsche staatsangehörigkeit kann er sowas machen?wir leben in BW er ist türke.

danke im vorraus


Hi,

du hast vorher schon geschrieben, dass der Abschiebetermin bereits feststeht (16.11.). Da bringt das ganze nichts mehr. Was ich nicht gelesen habe, war wieso er eigentlich in Abschiebehaft gekommen ist und für wie lange?

Man unterscheidet da die Sicherungshaft für maximal zwei Wochen (da muß der Termin schon von vorneherein feststehen) und die Abschiebehaft (wenn er untergetaucht war) für zunächst mal max. 3 Monaten. Was war es denn?

Ansonsten werdet ihr um eine evtl. Eheschließung in der Türkei, mit der ganzen Problematik Wehrdienst, Paßbeschaffung usw. nicht herumkommen.

Grüße
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cifci
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Antwort #43 - 09.11.2006 um 11:32:26
 
hi zkai
er sitzt seit letzte woche dienstag in abschiebehaft,duldung wurde nicht verlängert,er ist nicht untergetaucht er hatte eine anwalt der alles wusste,auch von unsere eheschliessung hat aber die behörden nicht informiert,und auch keine antrag auf verlänegrun der duldung wegen eheschliessung beantragt.
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guel
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Antwort #44 - 09.11.2006 um 12:20:43
 
Hallo,

ja, italiener brauchen ein Visum, das kann aber an der Grenze erhalten werden) oder vorab dann hier in einer Botschaft oder im türkischen Konsulat, geht auch sehr schnell.

Das Visum ist 3 Monate gültig, ein italienischer Personalausweis reicht nicht, es muss ein Pass sein (bei deutschen reicht ein Perso zur Einreise, deshalb erwähne ich es hier)

Aber bevor Ihr an Heirat denkt, solltet es ihr erst mal das mit der Abschiebung klären und auch das mit deiner Noch-Ehe!

grüße

guel
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