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Hilfe mit Abschiebekosten (Gelesen: 5.613 mal)
proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 10.11.2006 um 19:41:08
 
Hi mick,

bist auch aus nrw, solltest wissen, dass die bez. reg. mittlerweile nur über ratenzahlung auch bei zinszahlung positiv entscheidet. schließlich sind die auch klamm. die zinsen betragen zur zeit ca. 6 % und können im internet unter www.basiszins.de errechnet werden.

für die, die nicht aus nrw sind: Abschiebekosten sind kosten des landes, die aber durch abh eingezogen werden. wenn nunmehr sonderregelungen getroffen werden, wie z.B. Ratenzahlung, will das land mitsprechen.

und wenn ich meine, dass bei 5000,-- € abschiebekosten etwas verschwiegen wurde, heißt das, dass normalerweise für die abschiebung einer person in den kosovo höchsten 1200,-- € kosten anfallen können. hast du die kosten der abschiebung der ganzen familie genannt bekommen, oder befand sich dein freund länger in abschiebungshaft ?

erkundige dich nochmal bei deiner abh und lass dich in form einer niederschriftlich beraten über höhe der kosten, art der Ratenzahlung etc. lege aber eine vollmacht deines freundes vor.
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tata20
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Antwort #16 - 10.11.2006 um 19:48:33
 
er war knapp 1 1/2 monate in a-haft.
sie haben mir nur die kosten für ihn genannt
ich weiss das bei deutsch verheirateten ausländern sie die einreise nicht von den kosten abhängig machen dürfen.
gibt es eine möglichkeit denen druck zumachen das sie genau diese aussage geltend machen??
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Saxonicus
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Antwort #17 - 10.11.2006 um 20:07:53
 
Für die 1 1/2 monatige Abschiebehaft dürften schon Kosten in Höhe von über 3.000 €uro entstanden sein, dann der Flug ggf. in Polizeibegleitung, da dürften 5.000 €uro nicht zu hoch gegriffen sein.
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tata20
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Antwort #18 - 10.11.2006 um 20:10:46
 
ja so hab ich auch gerechnet.
eigentlich ist es plausibel die frage ist nur o die mir ein strich durch meine rechnung machen und sagen das sie ihn solange da unten behalten bis die 5000 euro gezahlt sind
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