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Hilfe mit Abschiebekosten (Gelesen: 5.612 mal)
tata20
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07.11.2006 um 13:54:17
 
hey leute

ich bin 20 jahre alt und mache zur zeit meine ausbildung zur erzieherin in berlin.
mein mann wurde dez. 05 aus hameln (niedersachsen) in den kosovo abgeschoben.
ich habe am 13.11 mein termin zur befragung.
die abh in berlin hat mir gesagt das seine abschiebekosten ca. 5000 € betragen.
ich könnte 2500 € sofort bezahlen.
die frage ist ob die ihn befristen ohne das die gesamten kosten bezahlt sind und wie lange das alles noch dauern soll.

ich vermisse ihn nämlich wahnsinnig und er ist bald schon ein ganzes jahr weg  weinend

helft mir bitte!!!!
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« Zuletzt geändert: 07.11.2006 um 14:08:26 von tata20 »  
 
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Antwort #1 - 07.11.2006 um 14:17:23
 
tata20 schrieb am 07.11.2006 um 13:54:17:
die frage ist ob die ihn befristen ohne das die gesamten kosten bezahlt sind und wie lange das alles noch dauern soll.

Das wird dir hier so niemand beantworten können, denn es ist vom Einzelfall (u. a. warum er abgeschoben wurde) abhängig. Wie lange das alles dauern soll, hängt davon ab, ob und bis wann die Einreisesperre befristet wird.
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tata20
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Antwort #2 - 07.11.2006 um 17:41:26
 
er wurde abgeschoben, weil seine duldung abgelaufen war.
er hat keine vorstrafen und ein sauberes führungszeugnis.
können die ihn den aufgrund der kosten nicht befristen???
und ist es möglich das ich die hälfte zahle und die ihn trotzdem hierher lassen und wir dann gemeinsam den rest bezahlen???
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inge
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Antwort #3 - 07.11.2006 um 18:03:44
 
Zitat:
und ist es möglich das ich die hälfte zahle und die ihn trotzdem hierher lassen und wir dann gemeinsam den rest bezahlen???

Scheint möglich zu sein. Allerdings ist das mit der ABH abzuklären!

Nur zur Sicherheit: Geheiratet habt ihr im Kosovo?
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tata20
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Antwort #4 - 07.11.2006 um 18:10:49
 
ja geheiratet haben wir im kosovo!!
im feb. diesen jahres
vielleicht eine ahnung wie das alles verlaufen wird???
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Antwort #5 - 07.11.2006 um 18:20:25
 
- ABH erklärt sich mit Ratenzahlung einverstanden oder nicht
- Einreisesperre wird befristet bis xx.xx.xx
- Anschließung Visumantrag Familienzusammenführung
- Papiere werden geprüft
- Evtl. getrennte Befragung um Scheinehe auszuschließen
- Nach FZF-Visum Einreise nach D
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Antwort #6 - 07.11.2006 um 18:27:49
 
na visum ist schon gestellt seit august
die befragung ist jetzt am 13.11.06
und mir wurde gesagt das jenachdem wie die kosten bezahlt werden die befristung dann gemacht wird.
und meine angst ist das sie erst die ganzen 5000 euro haben wollen bevor sie ihn eireisen lassen
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Antwort #7 - 07.11.2006 um 18:31:13
 
Zitat:
und meine angst ist das sie erst die ganzen 5000 euro haben wollen bevor sie ihn eireisen lassen

Ob du recht hast oder nicht ....
kann dir nur die zuständige ABH sagen
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Antwort #8 - 07.11.2006 um 18:36:19
 
normalerweise sind die aber mit ratenzahlung einverstanden auch wenn er wieder hier ist und die kosten nicht komplett bezahlt sind.
wie lange kann es dann dauern bis er hier her darf nachdem er befrristet wurde??
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Antwort #9 - 10.11.2006 um 16:18:03
 
hi,

in nrw können die abschiebekosten auch in raten gezahlt werden, wenn die aufsichtsbehörde dem zustimmt. du musst jedoch dein einkommen darlegen. wenn du raten zahlen möchtest, werden noch zinskosten auf dich zukommen. das erhöht aber den zu zahlenden gesamtbetrag.

am besten: eine ordentlichen anfangsbetrag anbiten und hohe raten, damit dem eher zugestimmt werden kann und die zinskosten niedrig bleiben.

übrigens: eine abschiebung erfolgt nicht mal eben so: man wird häufig auf die möglichkeit der freiwilligen ausreise hingewiesen. kommt man der nicht nach, werden zwangsmaßnahmen eingeleitet.

die kosten von 5000,-- € scheinen mir hoch. gibt es da noch was, was verschwiegen wurde.
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tata20
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Antwort #10 - 10.11.2006 um 18:33:03
 
also der ganze prozess ist in niedersachsen!!
abgeschoben wurde er weil der asylantrag einbezogen wurde.
und weiter gabs auch keine sachen mehr die zu verheimlichen wäre.
angeblich soll es ein ausreisetermin gegeben haben. aber danach hat der vater und die mutter LEGAL bis zur abschiebung garbeitet.
wie kann man sich dann bitte illegal in deutschland aufhalten aber legal als arbeitnehmer gemeldet sein.

akzeptieren die keine niedrigen rantenzahlungen??
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Antwort #11 - 10.11.2006 um 19:00:54
 
Zitat:
hi,
in nrw können die abschiebekosten auch in raten gezahlt werden, wenn die aufsichtsbehörde dem zustimmt.


Hoi,
habe ich da was verpasst? Wir "sammeln" die Raten erst
bei uns und überweisen dann in einem Schwung an die,
bei denen die Auslagen entstanden sind. Wofür brauche
ich die Zustimmung der Aufsichtsbehörde (die ja noch nicht
mal einzige Gläubigerin ist)?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #12 - 10.11.2006 um 19:05:37
 
das heisst es auch nicht richtig das hohe zinsen verlangt werden??
und ich hab gehört das man die höhe der raten selbst festlegen kann!!
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Antwort #13 - 10.11.2006 um 19:12:20
 
tata20 schrieb am 10.11.2006 um 19:05:37:
das heisst es auch nicht richtig das hohe zinsen verlangt werden??
und ich hab gehört das man die höhe der raten selbst festlegen kann!!


Hoi,
letzteres ist Absprachesache. Aber genauso wenig, wie Du
über die Gewährung der Ratenzahlung entscheidest, wirst
Du auch über die Höhe der Raten entscheiden können.
Zu den Zinsen kann ich wenig sagen, da wir diese nicht er-
heben (sollte man drüber nachdenken). Ich vermute, dass
es sich um Stundungszinsen handelt, die nicht allzu hoch
ausfallen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #14 - 10.11.2006 um 19:18:08
 
achso das heisst die können nicht als zu hoch ausfallen.
und kann mir jemand die frage beantworten ob sie ihn nun hier her lassen auch wenn die kosten nicht komplett bezahlt sind sondern nur die hälfte!!
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