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Einreise von UN-Truppenmitglied (Gelesen: 1.794 mal)
Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einreise von UN-Truppenmitglied
06.11.2006 um 20:46:28
 
Gibt es eine Sonderregelung für die Einreise von Nicht-EU-Ausländern, die an einer UN-Mission beteiligt sind? Es wurde behauptet, man brauche dann kein - ansonsten erforderliches - Visum für einen Besuch in D. Visum wäre am Ort der Stationierung der UN-Truppen mangels deutscher Vertretung auch nicht zu beantragen.
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inge
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Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 07.11.2006 um 09:18:21
 
Müsste dann ja wohl in der AufenthV geregelt sein.
Das einzige was in die Richtung geht:
Zitat:
§ 36 Zustimmungsfreiheit bei dienstlichen Aufenthalten von Mitgliedern ausländischer Streitkräfte

Abweichend von § 31 bedarf das Visum nicht der Zustimmung der Ausländerbehörde, das einem Mitglied ausländischer Streitkräfte für einen dienstlichen Aufenthalt im Bundesgebiet erteilt wird, der auf Grund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung stattfindet. Zwischenstaatliche Vereinbarungen, die eine Befreiung von der Visumpflicht vorsehen, bleiben unberührt.

Das passt aber ja voll nicht Zwinkernd

Macht IMHO auch keinen Sinn. Warum sollte irgendein pakistanischer UN-Soldat (aka "Schütze Ar***") der an einer UN-Mission in Afrika teilnimmt, einen Anspruch auf visumfreie Einreise nach D haben? Ist schließlich sein Privatvergnügen und deshalb auch so zu behandeln.
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« Zuletzt geändert: 07.11.2006 um 09:41:33 von Ralf »  

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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 07.11.2006 um 09:32:44
 
Zitat:
Gibt es eine Sonderregelung für die Einreise von Nicht-EU-Ausländern, die an einer UN-Mission beteiligt sind?


Zitat:
Es wurde behauptet, man brauche dann kein - ansonsten erforderliches - Visum für einen Besuch in D.



Ich kann mir diese Behauptung auch nur unter der Prämisse erklären, dass wir selbst mal in den Genuß einer (hier stattfindenden) UN-Mission kommen könnten, ansonsten ist mir ausser der von inge zitierten Regelug nur noch das NATO-Truppenstatut in dieser Richtung bekannt.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 07.11.2006 um 09:53:03
 
Hoi,
es gibt ein Laissez Passer der UN für Beamte der
Sonderorganisationen (was auch immer das ist).
Inhaber dieser Papiere reisen auf der Grundlage
des § 20 Abs. 4 AufenthV visumsfrei ein.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 07.11.2006 um 10:54:46
 
Danke für die Antworten.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 07.11.2006 um 11:40:41
 
Mick schrieb am 07.11.2006 um 09:53:03:
es gibt ein Laissez Passer der UN für Beamte der
Sonderorganisationen (was auch immer das ist).
Inhaber dieser Papiere reisen auf der Grundlage
des § 20 Abs. 4 AufenthV visumsfrei ein.


UNESCO, Klimaschutzsekretariat? Sitzt letzteres nicht in Bonn?

Gruß, ULF
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