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Verlust von Niederlassungserlaubnis - Arbeit in Dä (Gelesen: 3.010 mal)
Nata80
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlust von Niederlassungserlaubnis - Arbeit in Dä
04.11.2006 um 22:46:19
 
Liebe Forum-Experten,

ich habe russische Staatsbürgerschaft und lebe seit fast 12 Jahren in Deutschland.
Hier habe ich eine Niederlassungserlaubnis. Ich habe in Dänemark ein Jobangebot bekommen, auf welches ich in den nächsten Tagen eine Antwort geben soll. Meine Sorge ist aber, ob ich mein Status in D. nach 6 Mon. Arbeit im EU-Ausland verliere oder ob ich meinen Wohnsitz in D. beibehalten kann, da ich nach 1-2 Jahren nach D. ganz zurück kommen möchte? Gibt es da eine Lösung?
Zusätzlich:
- ich wäre an Wochenenden und sonst im Urlaub in D., da sich mein Leben weiterhin auch hier abspielen wird
- meine Eltern leben hier (auch Niederlassungserlaubnis)
- ich habe vor 1 Jahr ein Gewerbe in D. angemeldet
- ich habe eine private Rentenversicherung.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust von Niederlassungserlaubnis - Arbeit i
Antwort #1 - 05.11.2006 um 00:31:51
 
Hallo Nata,

geh mit dem Jobangebot (Du hast da doch sicher was Schriftliches) zur Ausländerbehörde und schildere dem Sachbearbeiter dort alles, so wie Du es uns hier beschrieben hast.

Weitere Infos findest Du auch unter diesem Link (anklicken)

und hier

Seltsamerweise vertreten die Anwälte in den Links zwei verschiedene Ansichten:
1. Niederlassungserlaubnis kann bei längerem Auslandsaufenthalt erlöschen
2. Niederlassungserlaubnis ist völlig unbeschränkt (dies ist auch mein Wissensstand diesbezüglich).

Also bist Du wirklich auf der sicheren Seite, wenn Du die Angelegenheit mit der Ausländerbehörde abklärst und Dir möglichst die Aussage des Sachbearbeiters schriftlich geben lässt bzw. Dir von ihm die genauen Fundstellen im Gesetz angeben lässt.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Reni
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Beiträge: 1.036

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust von Niederlassungserlaubnis - Arbeit i
Antwort #2 - 05.11.2006 um 09:04:51
 
Wäre das nicht ein Fall, wo die neue Aufenthaltserlaubnis EU helfen könnte? Und nach so langem Aufenthalt in D sollte sie doch möglich sein?
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chij
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Beiträge: 289

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 05.11.2006 um 10:08:20
 
Janna schrieb am 05.11.2006 um 00:31:51:
Seltsamerweise vertreten die Anwälte in den Links zwei verschiedene Ansichten:
1. Niederlassungserlaubnis kann bei längerem Auslandsaufenthalt erlöschen
2. Niederlassungserlaubnis ist völlig unbeschränkt (dies ist auch mein Wissensstand diesbezüglich).


naja, es ist insofern nicht seltsam, als der Anwalt, der die Ansicht vertritt, dass die NE grunsätzlich völlig unbeschränkt ist und auch bei längerem (>6 Monate) Aufenthalt im Ausland nicht erloschen kann, ganz offensichtlich keine Ahnung hat.
Man sollte dem Herrn Anwalt vielleicht nahelegen, i4a-Mitglied zu werden und hier seine Wissenslücken auf dem Gebiet des Ausländerrechts zu schliessen. Zwinkernd

Viele Grüße
chij
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Tippi
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Beiträge: 4.464

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 05.11.2006 um 10:45:14
 
Ich glaube Reni meint den Daueraufenthalt EG
Schau inder Gesetztessammlung nach.
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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chij
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Beiträge: 289

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 05.11.2006 um 11:38:43
 
Tippi schrieb am 05.11.2006 um 10:45:14:
Ich glaube Reni meint den Daueraufenthalt EG
Schau inder Gesetztessammlung nach.


Hä?  grübeln
mag natürlich sein, dass Reni Recht hatte! Ich hab mich lediglich auf die Aussage des 2. Anwalts (siehe Jannas Links) bezogen, die so in der Form ganz offensichtlich total falsch und das Geld, das für diese "Meinung" bezahlt wurde, nicht wert ist.

Viele Grüße
chij
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Reni
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Beiträge: 1.036

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #6 - 05.11.2006 um 11:40:40
 
Tippi, danke - ich hatte den Begriff irgendwie nicht parat.
Chij, ich hatte dein Posting auch nicht als Kommentar zu meinem verstanden.
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 05.11.2006 um 12:47:04
 
Hi,

Ich würde eher denken, daß, wenn man am WE immer in D ist, Wohnung und alles andere auch in D hat, man sich doch gar nicht dauerhaft im Ausland aufhält.
Also Hauptwohnsitz weiterhin in D und dann nur wegen Job unter der Woche in DK am Zweitwohnsitz.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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khk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 05.11.2006 um 14:06:30
 
chij schrieb am 05.11.2006 um 10:08:20:
naja, es ist insofern nicht seltsam, als der Anwalt, der die Ansicht vertritt, dass die NE grunsätzlich völlig unbeschränkt ist und auch bei längerem (>6 Monate) Aufenthalt im Ausland nicht erloschen kann, ganz offensichtlich keine Ahnung hat.


das ist aber die Problematik an einer kommerziell betriebenen Seite (frag-einen-*****.de), die Kommentare von Dritten grundsätzlich nicht zulässt (wäre ja auch klar geschäftsschädigend). Da bleibt der Schrott dann unkommentiert stehen.

Zitat:
Man sollte dem Herrn Anwalt vielleicht nahelegen, i4a-Mitglied zu werden und hier seine Wissenslücken auf dem Gebiet des Ausländerrechts zu schliessen. Zwinkernd


bin mir nicht sicher, ob dies eine gute Idee wäre.

khk
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Nata80
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 05.11.2006 um 15:53:54
 
Liebe Forum-Experten,

vielen Dank, dass ihr euch so schnell gemeldet habt Smiley
Wisst ihr, wie ich den "Daueraufenthalt EU" beantragen kann und was die Voraussetzungen dafür sind?

Oder wenn ich eine Zweitwohnung in Dänemark anmelde, geht das überhaupt? Und muss ich dann soziale Abgaben in D. und in Dänemark zu 100 % entrichten oder gibt es Abkommen zwischen den Staaten?
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