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Geburtsurkunde - Hilfe!! (Gelesen: 2.770 mal)
Gatita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Geburtsurkunde - Hilfe!!
03.11.2006 um 15:22:21
 
Hallo!!
Kann mir jemand helfen?
Ich komme aus der Ukraine & bin mit einem Deutschen verheiratet.
Für die Einbürgerung brauche ich nur noch meine Geburtsurkunde. Sie soll in Kiev?! legalisiert und auf Deutsch übersetzt werden. Weiss jemand, wie ich es am besten machen kann?
Soll ich jetzt wirklich nach Kiev selber fahren? oder kann man es irgendwie  z.B. per Post machen??

Danke voraus!!  unentschlossen
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Ralf
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Antwort #1 - 03.11.2006 um 16:26:52
 
Gatita schrieb am 03.11.2006 um 15:22:21:
Für die Einbürgerung brauche ich nur noch meine Geburtsurkunde.

Du bekommst die bei der zustängigen Behörde an deinem Geburtsort. Hierzulande heißt diese Behörde Standesamt, in der Ukraine gibt es sicher etwas ähnliches.

Zitat:
Sie soll in Kiev?! legalisiert [sein]

Das macht für in der Ukraine ausgestellte Urkunden, die in Deutschland verwendet werden sollen, die deutsche Botschaft in Kiev. Ggf. sind dazu ein oder mehrere Vorbeglaubugungen erforderlich. Das Standesamt in der Ukraine sollte die Prozedur kennen.

Zitat:
und auf Deutsch übersetzt werden.

Das lässt du am besten dann in Deutschland von einem allgemein beeidigten Übersetzer machen. Im Telefonbuch (Gelbe Seiten) findest du sicher welche.

Zitat:
Weiss jemand, wie ich es am besten machen kann?
Soll ich jetzt wirklich nach Kiev selber fahren? oder kann man es irgendwie  z.B. per Post machen??

Ruf doch mal bei deinem Geburtsstandesamt und bei der Botschaft an.
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« Zuletzt geändert: 05.11.2006 um 14:45:01 von Ralf »  

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Gatita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.11.2006 um 16:34:12
 
Danke für Info!!

p.s. die Botschaft in der Ukraine anzurufen? - das geht schon gar nicht. Es ist einfacher aus Deutschland in die Ukraine zu fliegen, als die dort telefonisch zu erreichen! Smiley
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Blaise
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Antwort #3 - 05.11.2006 um 14:40:15
 
Hallo,

nur mal zur Info: habt ihr in Deutschland geheiratet?

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Gatita
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Antwort #4 - 06.11.2006 um 08:49:02
 
Hi!
Nein, gerade aus dem Grund haben wir n:i:c:h:t in Deutschland geheiratet.
Man wird verückt, wenn man alle Unterlagen für Heirat in Deutschland als Ausländer sammelt Smiley
Sonst hätte ich die G.U. schon machen müssen.
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 06.11.2006 um 10:34:32
 
Zitat:
Man wird verückt, wenn man alle Unterlagen für Heirat in Deutschland als Ausländer sammelt

Meine Frau (aus Kiew) erfreut sich bester geistiger Gesundheit und wir haben in D geheiratet. Und meine Frau musste zusätzlich halt noch Vorehe und Kind urkundlich "abwickeln"! Die UA Urkunden hat sie sich bei den entsprechenden Behörden besorgt (in Kiew ja sehr einfach) und die gesamte Übersetzungs- Legalisationsgeschichte haben wir von einem entsprechenden "Büro" machen lassen (ca. 500$ in toto): alles abgeben und nach einiger Zeit alles übersetzt und legalisiert wieder abholen.
Insgesamt weniger als 3 Wochen zur Beschaffung aller Papiere.

P.S.: Evtl. würde ich mal abklären wie das mit der Entlassung aus der ukrainischen StA läuft. Wenn du nicht bei der UA Botschaft registirert bist, wirst du das wahrscheinlich nicht von D aus machen können. Und gegen die Registrierung bei der UA Botschaft ist der deutsche Papierkram echt lachhaft!
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inge
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Antwort #6 - 06.11.2006 um 11:07:24
 
Gerade nochmal nachgeschaut.
(Ich bin nicht sicher ob die englische Übersetzung des UA Staatsangehörigkeitsrechts korrekt ist oder noch aktuell!)
http://www.mfa.gov.ua/mfa/en/publication/content/719.htm
dort heißt es:
Zitat:
Article 18. The renunciation of the citizenship of Ukraine.
A citizen of Ukraine who has left for permanent residence abroad may renounce the citizenship of Ukraine at his instance.

Also musst du dich sowieso erstmal als im Ausland lebend registrieren lassen. Dass geht etwas schneller, wenn man sich selber bei den örtlichen Behörden abmeldet (Inlandspass abgeben und Bestätigung dafür erhalten!) und dann mit den nötigen Papieren zur Botschaft geht (keine Ahnung, ob man sich auch von der Ukraine aus bei der Botschaft in D melden kann oder muss).

Jedenfalls sieht es so aus, als wenn der Papierkram, den du vermeiden wolltest doch noch auf dich zukommt.

Wäre dankbar, wenn du deine weiteren Erfahrungen im Forum schreibst. Momentan kommt das für meine Frau (aus persönlichen Gründen) noch nicht in Frage, aber das kann sich ja ändern ... Zwinkernd

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Zeppelin
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Antwort #7 - 06.11.2006 um 16:49:45
 
Gatita schrieb am 06.11.2006 um 08:49:02:
...
Sonst hätte ich die G.U. schon machen müssen.

Dazu gab es ja inzwischen wohl genug Zeit, wenn nun die Einbürgerung ansteht.
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Gatita
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Antwort #8 - 08.11.2006 um 08:40:42
 
An : Zepelen
Eben nicht!
Ich darf die Einbürgerung erst im März beantragen (dann bin ich gerade 2 Jahre verheiratet).
Jetzt habe ich 4 Monate dafür & will zuerst wissen, wie man das am einfachsten machen kann. Ich möchte nur vermeiden, dass ich dafür  nach Kiev muss. Da habe ich nichts zu tun.  Villeicht gibt es irgendeine Agentur, die das für mich machen könnte???? Kennt jemand so etwas?

p.s.
Wenn ich in Deutschland geheiratet hätte, hätte es mir auch nichts gebracht, weil die Legalisation von der G.U. ist nur 3 Monate gültig.
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Gatita
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Antwort #9 - 08.11.2006 um 08:49:25
 

Jedenfalls sieht es so aus, als wenn der Papierkram, den du vermeiden wolltest doch noch auf dich zukommt.

Liber Inge Smiley

vielen Dank für die Tipps!
Ja, leider muss ich mich wohl bei der Ukr.Botschaft in Deutschland anmelden. Da wo ich es aber bis jetzt noch nicht gemacht habe, werde ich es erstmal  so lassen.
Ehrlich gesagt, ich blicke überhaupt nicht mehr durch Smiley
Ich möchte nur meine legalisierte Geburtsurkunde haben & dann alle erforderlichen Unterlagen abgeben. Dann werde ich überlegen, was ich als nächstes mache!
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inge
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Antwort #10 - 08.11.2006 um 09:13:04
 
Zitat:
Wenn ich in Deutschland geheiratet hätte, hätte es mir auch nichts gebracht, weil die Legalisation von der G.U. ist nur 3 Monate gültig.

Halte ich für Unfug, oder du hast was missverstanden.

Für eine Heirat brauchst du eine Ledigkeitsbescheinigung, die legalisiert sein muss. Die LB ist nur von begrenzter Haltbarkeit (weil man den Status "ledig" ja ändern kann). Das bei deutschen EFZ etc genauso.
Eine reine Geburtsurkunde ist open-end. Wann, von wem und wo du geboren wurdest ändert sich ja meist nicht mehr ...
Abschriften aus dem Fam.Buch sind wohl auch begrenzt haltbar (Adoptionen, etc?)

Eine Legalisierung ist (AFAIK) ebenfalls "open-end", denn letzlich wird damit nur von der Botschaft (eindeutig und endgültig) bestätigt, dass es sich um ein gültiges Dokument des Staates XY handelt. Die Bestätigung bezieht auf den Erteilungszeitpunkt des Dokuments und wenn das Dokument seine Gültigkeit behält, tut dies auch die Legalisierung.
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Antwort #11 - 08.11.2006 um 09:33:37
 
Zitat:
Dann werde ich überlegen, was ich als nächstes mache!

Da die Botschaftsregistrierung alles andere als simpel (und evtl langwierig!) ist, würde ich mir schon jetzt darüber Gedanken machen, denn evtl. kannst du ja Zeit und Geld sparen, wenn du jetzt schon alles weißt, was noch auf dich zukommt? Möglicherweise brauchst du ja noch andere Dokumente aus der Heimat (hast du jemals in der Ukraine gearbeitet?), dann kannst du nämlich alles in einem Aufwasch erledigen.
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