Zitat:Es darf nicht sein das jemand mit 27, 57, oder 75 ohne sein Wissen und Einwilligung Umgeflaggt wird.
Das passiert öfter als du denkst, nämlich jedesmal, wenn sich Staaten neu bilden, sich teilen oder auch sich vereinigen. Der Bürger hat in diesen Fällen nur selten eine Möglichkeit, dies irgendwie selbst zu beeinflussen. Wenn ein Staat sich auflöst, geht logischerweise auch dessen Staatsangehörigkeit unter oder an seine Nachfolger über. Folglich kann sich auch niemand mehr darauf berufen, jugoslawischer (oder z.B. auch sowjetischer) Staatsangehöriger zu sein. Auch dann nicht, wenn er zufällig noch einen gültigen Pass jenes Staates besitzen sollte. Es gibt eben keine Staatsangehörigkeit ohne den dazu gehörigen Staat.
Zitat:Aber über mein Leben entscheide immer noch ich und somit auch über meine Staatsangehörigkeit und die lasse ich mir nicht von Gesetzeswidrigkeiten aufzwingen!
Wenn du dich hier mal nicht irrst. Der Staat entscheidet per Gesetz, wer zu seinen Bürgern gehört, niemand sonst. Du kannst ja auch nicht selbst entscheiden, ab heute Deutscher oder Amerikaner zu sein.
Angenommen, ein fiktiver neuer Staat namens Absurdistan erlässt ein Gesetz, wonach alle Menschen mit der Schuhgröße 43 seine Staatsbürger sind, dann bist du es, sofern deine Schuhgröße 43 ist. Ich auch, ob es uns nun passt oder nicht.
Ähnlich verhält es sich mit Bosnien. Der Staat hat eben nach seiner Gründung gewisse Regeln festgelegt, wer bosnischer Staatsangehöriger ist. So einfach ist das.
Zitat:Würden die Urkundsbeamten in BiH so verfahren wie er RP hier, könnte das nicht vorkommen.
Du kannst wohl schwerlich verlangen, dass sich Behörden anderer Staaten nach deutschen Rechtsvorschriften richten.
Zitat:Der Beamte in BiH hätte erkennen müssen das ich mit Baujahr 65 im Jahre 1999 bereits älter als die besagten 23Jahre bin und die Eintragung der Staatsbürgerschaft vermeiden müssen.
Das kann vielleicht sein. Aber um das zu klären, ist weder dieses Forum noch eine deutsche Behörde geeignet und zuständig. Niemand hindert dich aber daran, das zuständige bosnische Gericht bzw. die zuständige bosnische Behörde mit dem Fall zu betrauen. Ich bezweifele aber, dass dies günstiger und schneller geht, als ein normales Entlassungverfahren.
Zitat:Was mir fehlt ist wie schon im anderen Thread, ein Gesetzestext zum BiH StAR um eben beim RP zu zeigen das eine Befreiung von BiH für mich selbst in BiH nicht möglich ist, da ich mich erst Einbürgern müsste.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das bosnische Staatsangehörigkeitsgesetz so ziemlich jeder deutschen Einbürgerungsbehörde in deutscher Übersetzung vorliegt.
Zitat:Oder aber ich beweise das bei einbürgerung in der BRD die BiH Staatsbürgerschaft Flöten geht und somit das Formelle Verlagen nach Befreiung von BiH unsinnig ist.
Wenn du vom Konsulat eine entsprechende Bescheinigung bekommst, gib sie der Einbürgerungsbehörde.
Zitat:Auch der Offiziele Nachweis das eine Befreiung von BiH für BiH bürger im AUsland nur im Zuständigen Konsulat erfolgen darf würde den Gleichen effekt haben.
Das ist ja der eigentliche Haken an der ganzen Geschichte. Natürlich ist eigentlich das Konsulat zuständig. Da aber genügend Fälle bekannt sind, bei denen die Betroffenen die Entlassung in Sarajewo beantragt und auch bekommen haben, kann man nicht behaupten, dass die Entlassung nur über das Konsuklat erfolgen
darf. Mehr als fraglich ist für mich aber, ob die Einbürgerungebehörde verlangen darf, dass man dazu ins Ausland fährt, nur weil das dort billiger ist und man so nicht auf Hinnahme von Mehrstaatigkeit entscheiden muss. Von der Frage, wie derjenige mit dann ungültigem Pass dann zurück kommen soll, mal ganz abgesehen.
Habe dies ja schon in dem anderen (großen) Thread gesagt. Aber natürlich kann ich deine zuständige Behörde nicht beeinflussen. Allerdings steht es dir auch hier frei, die Frage vom Verwaltungsgericht klären zu lassen.
Zitat:Fakt ist aber das mich nur die D-Staatsbürgerschaft Interessiert und nichts anderes.
Wenn das wirklich so ist, solltest du aber auf jeden Fall die Entlassung aus der ja zweifellos bestehenden bosnischen StA herbeiführen und eben nicht eine Möglichkeit suchen, unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert zu werden. Das passt dann nämlich irgendwie nicht zusammen.