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Nachweise BiH Gebühren, wo? (Gelesen: 935 mal)
Edi
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nachweise BiH Gebühren, wo?
03.11.2006 um 10:37:43
 
Hallo zusammen,
meine Einbürgerung wird zur Unendlichen Geschichte.

Den vorspann unter http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1113912060 kennen sicher einige noch!

Jetzt verlangt die Sachbearbeiterin von mir das ich Beweise das eine Befreiung für mich nur über das Konsulat möglich ist und den entsprechenden Gesetzestext in Beklaubigter übersetzung natürlich.

Die kosten der Homepage des BiH Konsulates sieht sie nicht als Offiziele Gebühren an und auch sonst gibt es keinerlei entgegen kommen!

Weis jemand wo ich eine Bescheinigung über den entsprechenden Artikel(32) des BiH StAR beziehen kann und wo eine Rechtkräftige Gebührenordung von BiH für solche fälle vorliegt?

Oder gibt es von Deutscher seite, evtl. aus anderen Bundesländern, Regelungen die man auch in Hessen beachten müsste.

Meine Anfragen bei Konsulat bleiben Unbeantwortet und selbst die Anfragen meines Anwaltes verhallen im nichts.

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An andere Stelle im Inet habe ich Gelesen das sich das BiH StAR verändert hat.
Es sei jetzt Definitiv nicht mehr möglich eine Doppelte Staatsbürgerschaft als BiH Bürger zu Führen. Im Jahre 2005 sei auch ein entsprechendes Abkommen mit Kroatien nicht Verlängert worden, so das auch die Bosnischen-Kroaten(was auch immer das bedeuten soll)  sich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden müssen.
Es heist, wer als BiH Bürger eine ander Staatsbürgerschaft erwirbt oder Offiziel beantragt, verliehrt nun automatisch das recht auf die BiH Staatsbürgerschaft!

Aber leider finde ich auch hierzu nur Berichte und keine Gesetze die man als Rechtskräftige Aussage belegen kann.

Vielleicht kennt jemand auch hierzu eine Buchquelle oder einen Link vom BiH Ministerium.
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Last but no least,
ab wann fällt es von der BRD seite unter die Unzumutbarkeit?
Ich mache jetzt seit 2001 damit herum und erlebe nur Blockaden vom RP.
Und warum ist überhaupt die Beweislast auf meiner Seite, sollte bei einer solchen behörde nicht ausreichend Geschultes Personal mit entsprechenden zugang zu Informationsquellen bzw. Erfahrung aus der Sachbearbeitung zum zuge kommen?

Ich will niemanden Angreifen, aber es geht mir echt Langsam gegen den Strich  wie man mich beim RP behandelt und es erweckt den eindruck das hier Vorsätzlich blockaden erfolgen.

Selbst der gute Minister, mit dem ich die Ehre hate zu Telefonieren, war nicht besonders angetan von der Vorgehensweise.   
Er sagte aber auch wörtlich "Sie müssen Verstehen, das sind sozusagen meine Schäfchen und da darf ich auch nicht so Schnell Schießen!"
Was ja soviel bedeutet "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!" und somit war auch dieses Heißluft Telefonat sinnlos.
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Wen ich bei uns über den Rhein gehe(Besser mit der Fähre übersetzen, das mit dem "Auf dem Wasser gehen" hab ich noch nicht so gut drauf Smiley ), bin ich in Rheinland Pfalz, würde sich da evtl. eine Beschleunig ergeben und erkennen die den Bisherigen Verlauf an?
Ich würde dann doch einfach mal den Wohnsitz dorthin verlegen!

Lg Edi
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Edi
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweise BiH Gebühren, wo?
Antwort #1 - 05.11.2006 um 14:15:00
 
Hey zusammen...

Na gut, mal anders Gefragt,

woher beziehen die SB ihre Informationen?

Gibt es Bücher mit den §StAR andere Länder hier zu kaufen und wenn ja wie kommt man da heran?

LG Edi
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #2 - 05.11.2006 um 20:33:19
 
Zitat:
woher beziehen die SB ihre Informationen?

Gibt es Bücher mit den §StAR andere Länder hier zu kaufen und wenn ja wie kommt man da heran?


Habe es eben schon im anderen Thread geschrieben. Du solltest auch nicht dauernd einen neuen Tread aufmachen, das gibt nur Durcheinander.

Hier mache ich mal dicht.

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