Hallo,
zuerst kurz die Fakten. Die Dame ist 40 Jahre alt, seit 15 Jahren in Deutschland, stammt aus Zimbabwe und hat 4 Kinder, drei mit deutscher Staatangehörigkeit eines griechisch (19, 18, 12 & 8), die bei ihr leben. Vorher verheiratet mit einem Deutschen, seit 9 Jahren geschieden. Status: Aufenthaltserlaubnis, 3 Jahre jeweils, läuft am 13.11.06 ab. Sie hat nie in Deutschland staatliche Leistungen in Anspruch genommen.
Seit 2005 ist ihr wegen des neuen Staatsbürgerschaftsgesetz im Zimbabwe die Staatsangehörigkeit entzogen worden, da ihre Eltern ursprünglich aus Swasiland stammen. (Vom Mugabe ursprünglich geplant um die weißen Siedler zu entmachten und ihren Besitz zu enteignen, gilt nun aber auch für Afrikaner aus anderen Staaten, die nicht über zwei Generationen ihre Zimbabwe Abstammung nachweisen können), wo ihre Mutter nun auch wieder lebt. Diese ist 58 Jahre und nach einem Schlaganfall sehr krank.
Sie muss sich nun eine Staatsbürgerschaft in Swasiland beschaffen, was sie von Deutschland aus sie versucht (die einzige Botschaft, die angeblich nicht zuständig ist, ist in Brüssel). Seit 6 Monaten reagieren die dortigen Behörden nicht oder versprechen etwas, was sie nicht tun: Einbürgerungspapiere nach Deutschland senden. Die Mutter kann als einzige Verwandte für sie nicht tätig werden.
Sie selber kann nicht reisen, weil sie seit Mitte 2005 ohne gültigen Zimbabwepass ist. Sicher hat sie versäumt, sich vorher darum zu kümmern. Doch nun kann sie von Deutschland aus ihre Passangelegenheit nicht regeln.
Nun die beiden Fragen:
Gibt es eine Ausnahmeregelung, dass sie mit garantierter Rückreise ins Swasiland fahren kann, um dort ihre Passangelegenheit zu regeln. (Vorläufiger deutscher Reisepass oder dergleichen)Mit garantierter Rückkehr (Kinder, die hier leben?
Welche Möglichkeiten hat sie hier nun in Deutschland, um ihren Status zu stabilisieren.
AE ohne gültigen Pass oder Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft (Sprache ist kein Problem)?