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Zimbabwe, Entziehung der Staatsangehörigkeit und V (Gelesen: 2.122 mal)
Gerhard
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Beiträge: 13

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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02.11.2006 um 15:48:05
 
Hallo,
zuerst kurz die Fakten. Die Dame ist 40 Jahre alt, seit 15 Jahren in Deutschland, stammt aus Zimbabwe und hat 4 Kinder, drei mit deutscher Staatangehörigkeit eines griechisch (19, 18, 12 & 8), die bei ihr leben. Vorher verheiratet mit einem Deutschen, seit 9 Jahren geschieden. Status: Aufenthaltserlaubnis, 3 Jahre jeweils, läuft am 13.11.06 ab. Sie hat nie in Deutschland staatliche Leistungen in Anspruch genommen.
Seit 2005 ist ihr wegen des neuen Staatsbürgerschaftsgesetz im Zimbabwe die Staatsangehörigkeit entzogen worden, da ihre Eltern ursprünglich aus Swasiland stammen. (Vom Mugabe ursprünglich geplant um die weißen Siedler zu entmachten und ihren Besitz zu enteignen, gilt nun aber auch für Afrikaner aus anderen Staaten, die nicht über zwei Generationen ihre Zimbabwe Abstammung nachweisen können), wo ihre Mutter nun auch wieder lebt. Diese ist 58 Jahre und nach einem Schlaganfall sehr krank.
Sie muss sich nun eine Staatsbürgerschaft in Swasiland beschaffen, was sie von Deutschland aus sie versucht (die einzige Botschaft, die angeblich nicht zuständig ist, ist in Brüssel). Seit 6 Monaten reagieren die dortigen Behörden nicht oder versprechen etwas, was sie nicht tun: Einbürgerungspapiere nach Deutschland senden. Die Mutter kann als einzige Verwandte für sie nicht tätig werden.
Sie selber kann nicht reisen, weil sie seit Mitte 2005 ohne gültigen Zimbabwepass ist. Sicher hat sie versäumt, sich vorher darum zu kümmern. Doch nun kann sie von Deutschland aus ihre Passangelegenheit nicht regeln.
Nun die beiden Fragen:
Gibt es eine Ausnahmeregelung, dass sie mit garantierter Rückreise ins Swasiland fahren kann, um dort ihre Passangelegenheit zu regeln. (Vorläufiger deutscher Reisepass oder dergleichen)Mit garantierter Rückkehr (Kinder, die hier leben?
Welche Möglichkeiten hat sie hier nun in Deutschland, um ihren Status zu stabilisieren. AE ohne gültigen Pass oder Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft (Sprache ist kein Problem)?
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 02.11.2006 um 16:15:04
 
Hallo Gerhard,

ich denke, Sie sollte sich an ihre ABH wenden - denn die Behörde hat ja auch ein nicht geringes Interesse, dass "ihre Schäfchen" sich angemessen legitimieren können. Es wird im Einzelfall zu entscheiden sein, ob und was für ein Ersatzdokument (Reiseausweis o-ä.) sie erhalten kann- bei der von Dir geschilderten Konstellation sollte es aber möglich sein. So sie ein solches Dokument hat und darin ihr Aufenthaltstitel (rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland) vermerkt ist, hat sie natürlich die Rückkehroption.

Für die Einbürgerung wird sie neben einem gültigen Pass weitere Voraussetzungen erfüllen müssen - i.d.R. nuss eine Niederlassungserlaubnis vorhanden sein (AE reicht grundsätzlich nicht), Lebensunterhalt muss gesichert sein etc. In der Regel muss dann auch die alte (in Deinem Fall dann auch die gerade "wieder erworbene") Staatsangehörigkeit aufgegeben bzw. die Entlassung aus derselben beantragt werden.

Inwieweit eine Einbürgerung ohne Vorlage eines gültigen Passes möglich ist, vermag ich nicht zu sagen - es müssten sicher vorher zumindest alle zumutbaren Bemühungen um Passbeschaffung nachgewiesen werden - vielleicht käme dann Anerkennung von Staatenlosigkeit in Frage - aber dazu sollten hier besser die Spezialisten etwas sagen.

=schweitzer=
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Mick
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Antwort #2 - 02.11.2006 um 16:17:48
 
Hoi,
eine "Geschichte", die ich bisher nicht hatte. Aber ad hoc
sage ich, dass die Ausstellung eines Reiseausweises für
Ausländer zumindest dafür in Betracht kommt, damit sie
nach Belgien reisen kann. Da ein Reiseausweis grund-
sätzlich nicht in dem Land gültig sein darf, dessen Staats-
angehörigkeit der Inhaber besitzt, wird es bzgl. Swasi-
land schwieriger. Hier wäre die Frage zu klären, ob sie
sich dort einbürgern lassen muss, oder sich "nur" die
Staatsangehörigkeit bescheinigen lassen muss. Sollte
letzteres der Fall sein, schließe ich es eher aus, dass ein
Reiseausweis für eine Reise nach Swasiland ausgestellt
wird.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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khk
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Antwort #3 - 02.11.2006 um 16:58:47
 
spontan fällt mir da ein:
- Reiseausweis für Ausländer, da kommt die AE rein - erscheint zumindest recht naheliegend.
- sofern sie staatenlos geworden sein sollte (was hier durchaus naheliegt), wäre der Erwerb der Swasiland-Staatsbürgerschaft zumindest nicht notwendig. Teure Aktivitäten wären insofern mal zu überdenken.
- Einbürgerung erscheint möglich, eine Niederlassungserlaubnis ist dafür nicht erforderlich, eine Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit ggf. auch nicht (weil staatenlos).

in der Praxis dürfte das aber einiges an Nerven kosten...

khk
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Gerhard
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Antwort #4 - 03.11.2006 um 15:07:03
 
Hallo liebe Antworter,
ich möchte mich zuerst einmal herzlich bedanken für die Tipps. Wir werden in der nächsten Woche zum AE gehen und den verläufigen Reisepass beantragen und bezüglich der Einbürgerung anfragen. Wie lassen euch dann die Ergebnisse wissen. Noch einmal vielen Dank Gerhard
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Ralf
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Antwort #5 - 03.11.2006 um 22:24:24
 
Ich würde hier auch empfehlen, die deutsche StA zu beantragen. Scheint mir gar
nicht so schwierig zu sein, wenn sich die Geschichte mit dem Entzug der StA von
Zimbabwe belegen lässt.
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