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Zu 29 Tagessätzen verurteilt - Aufenthaltserlaubni (Gelesen: 1.637 mal)
Nick_BLN
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Zu 29 Tagessätzen verurteilt - Aufenthaltserlaubni
31.10.2006 um 11:25:38
 
Guten Morgen Allerseits :

Vor 11 Jahren war ich als Tourist in Deutschland und habe dummerweise auf die gloreiche Idee gekommen, in einem Musikladen, ein paar CDs in die Tasche zu stecken. Die Folge : ich wurde zu 29 Tagessätzen verurteilt.

Da ich mich aber als Tourist hier aufhielt, reiste ich ein paar Tage nach dem Ereignis aus - also bevor der Richter das Urteil sprach.

Vor vier Jahren bin ich - diesmal als Angestellter - nach Deutschland gekommen und kurz nach meiner Einreise, erhielt ich einen Brief vom Amtsgericht mit dem Strafbefehl, ich solle die 29 Tagessätzen begleichen, welches ich selbstverständlich schon am gleichen Tag getan habe.

In Panik geraten, habe ich mit dem zuständigen Richter telefoniert und ihn gefragt, ob es ein Problem wäre, dass ich diese Strafe von 29Tagessätzen erst nach so langer Zeit bezahle. Er sagte, dies sei kein Problem, ich war vorher schießlich nicht in Deutschland. Jetzt kommt der heikle Punkt : ich fragte ihn, ob ich diesen Strafbefehl der Ausländerbehörde mitteilen soll. Auf meine Frage kam eine negative Antwort, i.e., es sei wegen Geringfügigkeit nicht notwendig, der Ausländerbehörde zu informieren, weil die Strage nicht 180 Tagessätzen überschreitet.

Jetzt ist es tatsächlich so, dass ich in den nächsten Monaten meine Aufenthaltserlaubnis verlängern muss. Habt ihr Tipps, wie da die Vorgehensweise aussehen soll?

LG.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 31.10.2006 um 12:29:20
 
Nick_BLN schrieb am 31.10.2006 um 11:25:38:
Jetzt ist es tatsächlich so, dass ich in den nächsten Monaten meine Aufenthaltserlaubnis verlängern muss. Habt ihr Tipps, wie da die Vorgehensweise aussehen soll?


Hoi,
klar: Wenn nach Straftaten gefragt wird, gibst Du die
selbstverständlich an. Andernfalls könnte ein größeres
Problem auf Dich zukommen, wenn die ABH auf andere
Weise davon erfährt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Nick_BLN
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Chile
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Antwort #2 - 31.10.2006 um 12:59:44
 
Beim ersten Antrag in meinem Heimatland habe ich aber nichts angegeben, ist das schlimm?

Wenn die ABH von diesem Straftat erfährt, kann es sein, dass ich dann meine Aufenthaltsgenehmigung aus diesem Grund nicht verlängern kann?
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 10.11.2006 um 20:04:41
 
falsche angaben bei der erlangung eines visums oder einer AE können anch § 55 AufenthG ein Ausweisungsgrund sein.
also mit der ABH sprechen.
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