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Abschiebung!Hilfeeeee! (Gelesen: 5.301 mal)
sweety21
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschiebung!Hilfeeeee!
31.10.2006 um 02:00:55
 
Hallo,

also mein Freund soll aus Deutschland abgeschoben werde. Da es unter falschen Namen in Deutschland war. Er hat alle Dokumente auf diesen Namen. Naja es war alles ok, jetzt hatt ihn heute jemand bei der Polizei gemeldet und er soll in ca. 3 Tagen abgeschoben werden. Kann mir jemand helfen? Was soll ich machen? Ich kann das nicht ertragen dass es weg muss. Wird das Problem gelöst wenn wir heiraten??? Ah ich bin so verzweifelt! Bitte um Hilfe....Vielen Lieben Dank!
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 31.10.2006 um 07:04:07
 
Heiraten geht nicht innerhalb von drei Tagen ...
Geht auch nicht mit falscher Identität und allein die Ankündigung hilft schon mal gar nicht.
Falls er abgeschoben wird, entstehen Kosten die bezahlt werden müssen.
Falls du nicht deutsch bist, hängt es von deinem Aufenthaltsstatus und dem Einkommen ab, ob und wann er wieder rein darf, NACHDEM ihr irgendwo anders geheiratet habt.
Ohne genauere Infos kann man aber eh nicht viel sagen.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 31.10.2006 um 07:55:17
 
sweety21 schrieb am 31.10.2006 um 02:00:55:
also mein Freund soll aus Deutschland abgeschoben werde. Da es unter falschen Namen in Deutschland war. Er hat alle Dokumente auf diesen Namen. Naja es war alles ok, jetzt hatt ihn heute jemand bei der Polizei gemeldet und er soll in ca. 3 Tagen abgeschoben werden. Kann mir jemand helfen? Was soll ich machen? Ich kann das nicht ertragen dass es weg muss. Wird das Problem gelöst wenn wir heiraten??? Ah ich bin so verzweifelt! 


Hi,

wenn die Abschiebung unmittelbar bevorsteht ist da kaum noch etwas zu machen.
Im übrigen ist es kein Kavaliersdelikt unter falscher Identität im Bundesgebiet für sich eine Duldung oder AE zu erlangen. Dies stellt einen Straftatbestand dar. Insofern kann ich kein Verständnis dafür aufbringen, dass Du schockiert bist, da du offensichtlich von der falschen Identität gewußt hast.  Ärgerlich


DC
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syria01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 31.10.2006 um 10:13:47
 
Danke,

Änderung:
Diskussionen darüber sind auch ned erwünscht Zwinkernd Ronny Zwinkernd


1.Abschiebung

2. Abschiebekosten zahlen/ Befristungsantrag stellen

3. Mit Visum ( z.B. zur Eheschließung) wieder einreisen
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« Zuletzt geändert: 31.10.2006 um 14:49:54 von ronny »  
 
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #4 - 31.10.2006 um 12:32:19
 
Hallo,

Dein Freund sollte bei der ABH anbieten, dass er freiwillig ausreist und sofort ein Ticket in die Heimat besorgen. Das könnte helfen, Kosten zu sparen.

Wenn er tatsächlich schon den Abschiebebescheid hat, wird er eine unbefristete Einreisesperre bekommen.
Diese kann auf Antrag befristet werden.
Wohlgemerkt: KANN ... muss aber nicht, es sei denn es liegen gravierende Gründe vor, die FÜR eine Befristung sprechen, z.B. die Ehe mit einem deutschen Partner.

Bei einer anschließenden Eheschließung mit einem deutschen Partner werden die Behörden sehr genau prüfen, ob evtl. eine Scheinehe vorliegt und der ausländische Partner nur ein Aufenthaltsrecht erschleichen will (die Vorgeschichte spricht ja dafür ...  Ärgerlich)

Also: zur ABH gehen und bitten, dass er freiwillig ausreisen darf, SOFORT Ticket besorgen und ausreisen.
Klären ob eine Wiedereinreisesperre erteilt wurde.
Wenn ja: Antrag auf Befristung stellen.
Parallel Papiere für die Hochzeit besorgen
Hochzeit am Besten im Heimatland des ausländischen Partners
Antrag auf Visum zur Familienzusammenführung stellen (wenn dann klar ist, wann die Befristung zu Ende ist)

oder: (jetzt werde ich von einigen Leuten wahrscheinlich gesteinigt ...)
Ehe im Heimatland des Ausländers leben.

Ferner rate ich (grade bei dieser Vorgeschichte) immer dazu, den ausländischen Partner insofern auf die Probe zu stellen, indem man ihm sagt, dass man mit ihm die Ehe in seinem Heimatland leben will. Wenn er sich da nun absolut querstellt, ist dies ein imho schwerwiegendes Indiz, dass der Partner nur wegen der Aufenthaltserlaubnis heiraten will.
Es gibt genügend Deutsche, die diesbezüglich vera*** worden sind ...  Griesgrämig

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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sweety21
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: serbisch
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Antwort #5 - 31.10.2006 um 13:54:38
 
Das kann es schlecht machen, da er im Untersuchungshaft sitzt. Kann ich das auch für ihn machen? Ich meine bei der ABH unterlagen anfordern, Ticket besorgen und Antrag auf Befristete Einreise stellen??? Wir sind beide Ausländer , geht das dann auch so mit der Hochzeit??


Janna ich danke dir für deine Hilfe!
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #6 - 31.10.2006 um 14:05:43
 
Hallo,

Ich denke, du müsstest Dir auf jeden Fall eine Vollmacht von Deinem Freund geben lassen.

Wortlaut so ungefähr: Hiermit ermächtige ich Frau xxx, mich in allen ausländerrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten.
Datum ... Unterschrift ....

Sonst wird die ABH mit Dir vermutlich nicht über die Angelegenheit zu diskutieren.
Wenn Dein Freund bereits in Haft ist, steht die Abschiebung wohl wirklich unmittelbar bevor.
Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert, da Ihr dadurch Kosten sparen könnt, wenn die ABH mitspielt.

Bzgl. Wiedereinreisesperre müsstet Ihr erst einmal bei der ABH fragen, ob eine Wiedereinreisesperre verhängt wird. (falls nicht, braucht Ihr natürlich auch keinen Antrag auf Befristung zu stellen).

Da Ihr beide Ausländer seid, könnte sich die Familienzusammenführung nach einer Heirat im Ausland problematischer gestalten, da bei 2 ausländischen Partnern KEIN RECHTSANSPRUCH auf FzF besteht.
Euer Lebensunterhalt müsste auf jeden Fall gesichert sein (Nachweise erbringen) und entsprechend Wohnraum.
Ich denke aber, selbst dann könnte die ABH eine FzF aufgrund der Vorgeschichte ablehnen und argumentieren, dass die Ehe im Ausland gelebt werden kann.

Also eine 100%-ige Sicherheit, dass Dein Freund bzw. dann Ehemann im Rahmen einer FzF wieder einreisen kann, ist in Eurem Fall imho nicht gegeben.

Vor einer eventuellen Wiedereinreise müsstet Ihr auch klären, ob für die Ausweisung / Abschiebung Kosten entstanden sind und in welcher Höhe und diese bezahlen.

Viele Grüße
Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 10.11.2006 um 20:00:49
 
ich bin auch etwas überrascht, dass du überrascht bist. Als freundin hast du doch bestimmt gewusst, dass dein freund falsche personalien benutz. ich würde mal sagen, der hat schön abgezockt

aber das kind ist jetzt wohl in den brunnen gefallen. macht ds beste daraus. freiwillig ausreisen, kosten erstatten, befristen, heiraten und visum beantragen.  alles andere wäre blöd.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #8 - 13.11.2006 um 18:10:53
 
Wenn Dein Freund nicht verpfiffen worden wäre, hätten weder er noch Du sich  freiwillig bei der ABH gemeldet. Da er nun sozusagen erwischt wurde und auch schon in Abschiebehaft sitzt, würde ich nicht damit rechnen, daß sich die ABH noch auf eine freiwillige Ausreise einlassen wird. Soooo gutgläubig sind sie dort nun auch wieder nicht, zumal im Moment ja noch nichtmal die wirkliche Identität festzustehen scheint.....
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Rumäne
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Antwort #9 - 14.11.2006 um 14:21:02
 
Hallo..............
Es ist wirklich sehr traurg was Dir passiert ist....die Sache ist dass mir genau so pasiert ist,ich bin der welche eine falsche Pass haette,und genau so ist wie Euch pasiert,nur dass ich gleich in gefaengnis gegangen bin..... danach wuerde ich ausgewiessen...
In ruamaenien haben wir geheiratet danach, in deutschland hat meine Frau ein antrag gestellt fuer meine wiedereinreise und befrisstung gestellt,und habe danach eine einreisesperre bis 2008 bekommen!!! in der Zeit hat sich meine Frau scheiden lassen,das war genau vor einem Jahr...
Meine Meinung ist,dass Du gleich zum Standdensamt und gleich und dich gleich anmelden sollst und eine termin machen sollst fuer heiraten....
ich wuensche euch viel glueck


Hallo, 

also mein Freund soll aus Deutschland abgeschoben werde. Da es unter falschen Namen in Deutschland war. Er hat alle Dokumente auf diesen Namen. Naja es war alles ok, jetzt hatt ihn heute jemand bei der Polizei gemeldet und er soll in ca. 3 Tagen abgeschoben werden. Kann mir jemand helfen? Was soll ich machen? Ich kann das nicht ertragen dass es weg muss. Wird das Problem gelöst wenn wir heiraten??? Ah ich bin so verzweifelt! Bitte um Hilfe....Vielen Lieben Dank!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #10 - 14.11.2006 um 14:43:19
 
Zitat:
Meine Meinung ist,dass Du gleich zum Standdensamt und gleich und dich gleich anmelden sollst und eine termin machen sollst fuer heiraten

Klar. Und wie heiratet man mit falschen Papieren?
Abgesehen davon ist er ja wahrscheinlich schon weg, oder nicht?
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