Hallo,
Dein Freund sollte bei der
ABH anbieten, dass er freiwillig ausreist und sofort ein Ticket in die Heimat besorgen. Das könnte helfen, Kosten zu sparen.
Wenn er tatsächlich schon den Abschiebebescheid hat, wird er eine unbefristete
Einreisesperre bekommen.
Diese kann auf Antrag befristet werden.
Wohlgemerkt: KANN ... muss aber nicht, es sei denn es liegen gravierende Gründe vor, die FÜR eine Befristung sprechen, z.B. die Ehe mit einem deutschen Partner.
Bei einer anschließenden Eheschließung mit einem deutschen Partner werden die Behörden sehr genau prüfen, ob evtl. eine Scheinehe vorliegt und der ausländische Partner nur ein Aufenthaltsrecht erschleichen will (die Vorgeschichte spricht ja dafür ...
)
Also: zur
ABH gehen und bitten, dass er freiwillig ausreisen darf, SOFORT Ticket besorgen und ausreisen.
Klären ob eine Wiedereinreisesperre erteilt wurde.
Wenn ja: Antrag auf Befristung stellen.
Parallel Papiere für die Hochzeit besorgen
Hochzeit am Besten im Heimatland des ausländischen Partners
Antrag auf Visum zur Familienzusammenführung stellen (wenn dann klar ist, wann die Befristung zu Ende ist)
oder: (jetzt werde ich von einigen Leuten wahrscheinlich gesteinigt ...)
Ehe im Heimatland des Ausländers leben.
Ferner rate ich (grade bei dieser Vorgeschichte) immer dazu, den ausländischen Partner insofern auf die Probe zu stellen, indem man ihm sagt, dass man mit ihm die Ehe in seinem Heimatland leben will. Wenn er sich da nun absolut querstellt, ist dies ein imho schwerwiegendes Indiz, dass der Partner nur wegen der Aufenthaltserlaubnis heiraten will.
Es gibt genügend Deutsche, die diesbezüglich vera*** worden sind ...
Viele Grüße
Janna