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Wichtige Frage!Termin am 31.10.06 (Gelesen: 2.192 mal)
pajosum
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Ich liebe - ich lebe!


Beiträge: 50

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wichtige Frage!Termin am 31.10.06
29.10.2006 um 23:05:17
 
Hallo Ihr  Smiley

Wir haben ein kleines Problemchen, vielleicht hat es sich aber auch mit meiner Frage erledigt.

Ich bin seit Juli verheiratet, mein Mann lebt noch im Kosovo. Visum f. Fam.zus. ist beantragt, am Dienstag habe ich Termin zur Befragung.

Wir bekommen ein Baby, ich bin im 5.Monat schwanger.

Mein Mann war schon einmal in Deutschland, wurde aber ausgewiesen und zwar aus dem Gefängnis heraus. Er ist seit gut 2 Jahren wieder im Kosovo.

Nun zu meinen Fragen  Durchgedreht

1)
Meine ABH ist in Berlin, der zuständige Sachbearbeiter heisst Hr. *****, kennt jemand von euch diesen Herrn? Muss ich Angst bekommen?  Cool

2)
Wir haben eigentlich einen Anwalt beauftragt gehabt, sich um die Abschiebekosten/Befristung der Einreisesperre zu kümmern. Leider warten wir nun seit 2 Monaten auf Antwort, bzw. hat der Anwalt vor 2 Monaten beim zuständigen damaligen ABH vorgesprochen und man wollte ihm den Kostenbescheid zuschicken. Lange Rede kurzer Sinn, wir wollen nun, da mein Bauch ja dicker und dicker wird, nciht mehr auf den Anwalt warten, bzw. überlegen ihm das Mandat zu entziehen.
Ist es üblich, dass es so lange dauert, bis die ABHs Kostenbescheide für die Absciebekosten versenden???

Meint ihr, wir könnten das ganze auch ohne Anwalt bewerkstelligen?

Wie macht ihr das?

Ich kenne mich zwar nicht allzu gut mit dem Ausländergesetz aus, bin aber gelernte Reno mit laaaaaanger Berufserfahrung, könnte mich also leicht einlesen.

Meine Angst ist nun, dass ich den Anwalt kündige, und ihn aber später bei der Verhandlung um die Befristung der Einreisesperre "vermissen" könnte.

Wie genau gehen solche "Verhandlungen" von statten??

Sorry, ich weiss das sind nun mehrere Fragen, aber schon um Beantwortung einiger wären wir euch sehr dankbar!!!!

Liebe Grüße und einen Guten Wochenstart!!!

Admin: Änderung:
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« Zuletzt geändert: 29.10.2006 um 23:17:08 von N/V »  
 
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Sophie
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Wer weiß?


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wichtige Frage!Termin am 31.10.06
Antwort #1 - 30.10.2006 um 08:52:09
 
1.: Ist denn ein Kostenbescheid ergangen? Könnte ja auch sein, dass der Anwalt schlampt. Also frage direkt bei der ABH mal nach.

2.: Es gibt da keine Verhandlung. Die Kosten müssen beglichen werden und dann dann wird die ABH die Auseisung/ Abschiebung nach der gesetzlichen Regelung befristen.

3.: Man kann das auch ohne Anwalt bewerkstelligen, vor allem wenn du ein wenig Ahnung hast oder dich gar einlesen kannst.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wichtige Frage!Termin am 31.10.06
Antwort #2 - 30.10.2006 um 13:17:19
 
Sophie schrieb am 30.10.2006 um 08:52:09:
1.: Ist denn ein Kostenbescheid ergangen? Könnte ja auch sein, dass der Anwalt schlampt. Also frage direkt bei der ABH mal nach.

2.: Es gibt da keine Verhandlung. Die Kosten müssen beglichen werden und dann dann wird die ABH die Auseisung/ Abschiebung nach der gesetzlichen Regelung befristen.


Geht wohl bei Deutschverheirateten auch ohne Kostenvoraberstattung, die Frist ist aber dann vielleicht länger:

11.1.4.4.1 Eine Ausweisung nach § 53 oder § 54 deutet grundsätzlich auf einen vom Regelfall abweichenden
Ausnahmefall hin, wenn keine besonderen Umstände eine andere Beurteilung
rechtfertigen. Den Besonderheiten des Einzelfalls ist auch bei der Bemessung der Dauer der
Sperrwirkung Rechnung zu tragen (z.B. bei deutschverheirateten Ausländern). Der Annahme
eines Regelfalls steht grundsätzlich nicht entgegen, dass der Ausländer unerlaubt e ingereist
ist, gegenüber der deutschen Auslandsvertretung im Visumverfahren oder gegenüber
der Ausländerbehörde zum Zwecke der Täuschung unrichtige oder unvollständige Angaben
gemacht oder diese verweigert hat, wenn er diese Angaben zu einem späteren Zeitpunkt
macht oder korrigiert. Der Umstand soll jedoch durch eine längere Fristbemessung berücksichtigt
werden. Die Befristung soll davon abhängig gemacht werden, dass die Zurückschiebungs
- oder Abschiebungskosten und sonstige während seines Aufenthalts in der Bundesrepublik
Deutschland für den Ausländer aufgewandten öffentlichen Mittel erstattet werden,
zu deren Erstattung der Ausländer verpflichtet ist (vgl. §§ 66 bis 68). In diesen Fällen
liegt auch die Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 3 nicht vor. Bei deutschverheirateten
Ausländern tragen jedoch finanzielle Erwägungen die Ablehnung eines Regelbefristungsantrags
für sich allein nicht.


Gruß, ULF
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pajosum
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Ich liebe - ich lebe!


Beiträge: 50

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wichtige Frage!Termin am 31.10.06
Antwort #3 - 31.10.2006 um 20:52:51
 
danke für eure Antworten!

Mein PC war kaputt, darum hats bissl gedauert.

also, falls jetzt nochmal jemand reinliest:

ich vermute eben auch, dass der Anwalt schlampt. Drum überleg ich ja, allein weiter zu machen. Der Termin heute übrigens, war halb so wild, Herr ****** falls ihn mal jemand als Sachbearbeiter bekommt, ist sehr nett.

hab 1-2 Stunden brav Fragebögen ausgefüllt  Augenrollen

Leider kann mein mann seinen erst Mitte Dezember ausfüllen/beantworten, vorher gibts wohl  keine Termine  Schockiert/Erstaunt

Wenn es sowieso nach gesetzlichen Regelungen geht, gibt es dann so etwas wie eine Liste, woraus man die Sperrfristen entnehmen könnte?

Kann ich einfach bei der ABH (die vormalige) nachfragen, mit vollmacht selbstverständlich, aber auch ohne AZ, das haben wir leider nicht.

grüße


Änderung:
Name gelöscht, nochmals die Bitte: keine Namensangaben im Board. sunnysunshine
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« Zuletzt geändert: 31.10.2006 um 21:07:44 von N/V »  
 
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wichtige Frage!Termin am 31.10.06
Antwort #4 - 31.10.2006 um 22:48:33
 
Was ist ein AZ ?
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wichtige Frage!Termin am 31.10.06
Antwort #5 - 31.10.2006 um 22:49:19
 
Saxonicus schrieb am 31.10.2006 um 22:48:33:
Was ist ein AZ ?


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Gruß, ULF
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