Pascal 14 schrieb am 29.10.2006 um 18:54:27:Laut meinen Informationen sollte es möglich sein, bei einer Abreise vor Ablauf der 90 Tage wieder für einen bestimmten Zeitraum einzureisen....Wie soll überhaupt diese Ein und Ausreise kontrolliert werden,wenn die Grenzen praktisch "offen" sind. Ich habe von einigen Fällen gehört,dass vor Ablauf der 90 Tage die Menschen wieder ausreisen,aber kurze Zeit später wieder einreisen und somit wieder als Touristen im Land sind.Angeblich soll es keine Probleme geben,wenn man glaubhaft macht,dass man nicht zu Niederlassungszwecken sich im Land aufhält.Ein striktes Verbot gegen dieses Vorgehen konnte ich bisher nicht finden...
Fragst Du nach der Rechtslage oder nach dem, was irgendwelche Leute machen?
Die Rechtslage ist eindeutig, Quelle wurde bereits genannt. Rechtsfolge eines Verstoßes wäre ein unrechtmäßiger Aufenthalt, den wohl auch die Österreicher mittels Ausweisung und ggf. ihrem Strafrecht sanktionieren werden. Wenn Du das nicht als "Verbot" betrachtest...
Dass es Menschen gibt, die sich nicht an die 'Gesetze' halten und dabei auch (noch) nicht erwischt wurden, ist sicherlich wahr, ändert aber nichts an der Lage.
Ansonsten regelt Art. 11 Grenzkodex den Rest. Auf eine Absicht sich niederzulassen, kommt es demzufolge überhaupt nicht an.
Im Übrigen ist die Erwerbstätigkeit im anderen EU-Land untersagt. Bei dem was Du willst, wäre evtl. die langfristige Aufenthaltsberechtigung-EG interessant.
khk