Zuerst möchte ich mich bei den Administratoren entschuldigen,dass ich ein neues Thema eröffne, obwohl ich gestern schon eines begonnen habe.Ich erhoffe mir durch Ihre Hilfe eine schnelle Lösung meines Prblems:
Ich bestitze eine
NE und bin kein EU-Büger...Aus privaten Gründen möchte ich in Österreich studieren.Um ehrlich zu sein,lässt mir die Liebe meines Lebens praktisch keine andere Wahl....Nun laut
AufenthG §51.Abs 4.1.1
"allen Ausländern,die eine
NE besitzen und sich
lediglich aus einem seiner Natur nach vorübergehenden Grunde (z.B
für ein Studium oder eine sonstige Ausbildung) länger als sechs Monate im Ausland aufhalten wollen"
habe ich entschieden einen Antrag zu stellen.
Ausserdem konnte ich aus dem
AufenthG entnehmen, dasss nach § 51.Abs.4.2 "Die Dauer der Wiedereinreisefrist bestimmt dem jeweiligen Aufenthaltszweck.Die Frist kann so bemessen werden,dass dem Ausländer nach Erledigung des Auslandsaufenthaltszwecks,drei Monate zeit für die Wiedereinreise bleiben.Eine Verlängerung der Frist ist möglich. solange sie noch nicht abgelaufen ist"
Auf Grund dieser Tatsache war ich heute bei der Ausländerbehörde.Mir wurde zuerst ein Termin gegeben.Eine Sachbearbeiterin sollte meinen Fall klären!Ich habe erzählt,dass ich hier VWL in Deutschland angefangen habe.Nun möchte ich auf Geowissenschaften umsteigen.Die Zulassung habe ich schon.Aus privaten Gründen habe ich mich für Österreich entschlossen.Daraufhin wurde mir aber gesagt,dass ich einen Nachweis vorzuzeigen habe, in dem ersichtlich wird,dass mein ehemaliger Studiengang mit Geo in Verbindung stehen muss.Ich habe der jungen Dame am Informationsschalter gesagt,dass ich kein Auslandssemster plane(für welches in der Regel ein Zusammenhang bestehen muss),denn dieses dauert nicht länger als 6 Monate und dafür brauche ich keine verlängerte Wiedereinreisfrist. Sie hat mir ganz skeptisch den Termin mit der Sacharbeiterin bestätigt und hinzugefügt,dass ich einen formlosen Antrag stellen soll.Ausserdem sollte ich noch einige Sachen wie Reisepass,Zulassung von Uni, Krankenversichungskarte... mitbringen.
Ich kann meine Sorge nicht in Worte beschreiben.Ich wünsche mir nichts sehnlicher als diese Genehmigung.Ich habe leider keine Vorstellungen wie ein solcher formloser Antrag aussehen soll. Darf ich mich auf Gesetze beziehen und falls ja wie?Ich habe Angst,dass ich mit zu viel Emotion diesen Antrag stelle und er vielleicht somit abgelehnt wird.
Könnte mir vielleicht jemand aus diesem Forum helfen?Habe ich überhaupt eine Chance eine verlängerte Wiedereinreisefrist zu bekommen? Eine Freundin von mir hat aus HH, sogar mit einer befristeten Aufenthaltstitel von 2 Jahren, problemlos eine solche verlängerte Wiedereinreisefrist bekommen,weil sie in Österreich studieren möchte.Zuerst auf ein Jahr aber ggf. kann diese laut Gesetz verlängert werden.
Mein Termin ist schon Ende dieser Woche...Ich bedanke mich zutiefst für eure Mühe!!!!!
Mfg Paco